News Frankreich Trab, 28.09.2024
(hen) Erst vor kurzem hat der Renndirektor der SETF, Guillaume Maupas, ein härteres Vorgehen gegen die mangelnde Sorgfalt bei den Bänderstarts gefordert. Auch eine Ausweitung der Fahrverbote auf Grupperennen hat Maupas nicht mehr ausgeschlossen. Durch eine Sonderregelung war und ist Mathieu Mottier schon jetzt betroffen.
Mathieu Mottier ist mit 57 Siegen der aktuell Führende des Sattelchampinats in Frankreich. Aber seit einigen Tagen darf er nur von außen zuschauen. Das trifft auch morgen auf den Prix De Elites (GR I ) zu, den er im Vorjahr mit Je M'Envole gewonnen hat. Der Profi aus dem Departement Mayenne steht seit dem 24. September mit einer einwöchigen Sperre (Fehlstart) am Zaun, was ihm eigentlich eine Teilnahme im Prix De Elites ermöglichen sollte, weil er trotz des Ausschlusses an Grupperennen teilnehmen dürfte. Allerdings gilt diese Regelung nur für Sperren bis maximal 8 Tage. Und Mottier hatte schon am 26. August 14 Tage Fahr- und Reitverbot erhalten, weil er im Sulky von Lissandra Jiel zwei Fehlstarts verursacht hat, die zu einer Sperre vom 9. bis zum 23. September führten. Damit war er schon für den Criteriums-Tag gesperrt, an dem sein Schützling Keep Going mit Eric Raffin bei den 4jährigen triumphierte.
Nach aller Logik hätte Mathieu Mottier also am Sonntag Kyt Kat reiten dürfen. Guillaume Maupas erklärt aber warum das nicht der Fall ist: "Die Sanktionen sind auf denselben Verstoß zurückzuführen und addieren sich somit. Dies stellt insgesamt eine dreiwöchige Sperre dar, sodass es keine Ausnahmen für Grupperennen gibt."
Man kann davon ausgehen, dass dies für Mottier eine schwer zu schluckende Pille ist, insbesondere weil er nicht wegen eines renngefährdeten Verhaltens bestraft worden ist. Aber die Rennleitungen werden nach den Vorkommnissen im Prix Des Ducs De Normandie und am Tag der Criterien immer genauer hinsehen.
Wenn man aber die Bestrafung mit einer Behinderung eines Gegners vergleicht, stellen sich aber schon Fragen nach einer Überarbeitung der Trabrennordnung. Wird ein Kontrahent behindert und dadurch disqualifiziert, führt dies zu einer Strafe von vier Tagen. Führt die Behinderung gar zu einem Sturz, erhöht die "Auszeit" nur auf insgesamt acht Tage.