News Österreich Trab, 28.04.2025
Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Josef Bayer, sowie den weiteren Mitgliedern Karl Tordy und Dr. Constanze Zach in der Dopingangelegenheit "KIWI`S SIXTH SENSE" nach durchgeführter mündlicher Verhandlung folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
1. Das Pferd "KIWI`S SIXTH SENSE" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 80, Prix Carnival de Paris, gelaufen in Wien-Krieau am 02.03.2025 (1. Platz), disqualifiziert.
2. Das Pferd "KIWI`S SIXTH SENSE" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 97, Prix la Tulipe, gelaufen in Wien-Krieau am 23.03.2025 (7. Platz), disqualifiziert.
3. Das Pferd "KIWI`S SIXTH SENSE" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 27.03.2025 bis einschließlich 27.04.2025 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
4. Trainer G. Mayr erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 07.04.2025 bis einschließlich 13.04.2025 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
5. Aufgrund des derzeit aktuellen und gültigen Reglements ist für die Kommission Frau Cornelia Mayr (Berufsfahrerin, Selbstständig) die verantwortliche Person lt. § 83 (18) gemäß Trainingsliste vom 20.04.2022 - Pferd KIWI`S SIXTH SENSE - Standort 5751 Maishofen, Lahntal 40 und wird gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 3.000, -- (dreitausend), inkl. Verfahrenskosten und mit Fahrverbot vom 21.04.2025 bis 21.06.2025 im gesamten UET-Raum bestraft. Weiters wird ein Beobachtungszeitraum für Frau Cornelia Mayr bis 31.10.2026 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen in Österreich gegen sie mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert etwaige weitere Sanktionen zu verhängen.
6. Die Kosten der Auswertung der A-Probe im LCH, FR -91370 Verrieres le Buisson + Verfahrenskosten des WTV trägt Frau Cornelia Mayr.
7. Alle Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Wiener Trabrenn - Verein zu bezahlen. Ehrengaben zu diesem Rennen sind in gleicher Frist zu retournieren.