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Traber Allianz stellt Antrag auf eine außerordentlichen Mitgliederversammlung des HVTs

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News Trab, 07.03.21

 

(agr) Die Traber Allianz West e.V. hat heute beim HVT einen Antrag auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung gestellt.

 

Folgende Anträge sollen dort behandelt werden:

 

Antrag 1 (Als Paket und nicht einzeln zur Diskussion stehend):

 

Aufnahme der zentralen EDV-basierte Starterangabe in die TRO

 

§72 (2)

 

Alt: Die Starterangabe hat bei der zuständigen Stelle gem. Ausschreibung zu erfolgen. Übermittlungsfehler gehen zu Lasten des Angebenden.

 

Ersetzen durch

Neu: Die Starterangabe hat online und zentral  gem. Ausschreibung zu erfolgen. Übermittlungsfehler gehen zu Lasten des Angebenden.

 

 

Schaffung einer flexibleren Dotierung (Preisgeld abhängig von dem Band aus den man startet, oder Anzahl der Starter)

 

Verlosung aller Startplätze

 

§ 79 (1)

 

Alt: Beim Autostart werden die Startplätze nach der Gewinnsumme vergeben. Das Pferd mit der niedrigsten Gewinnsumme startet in der ersten Reihe innen. Bei Pferden mit gleicher Gewinnsumme startet das Pferd innen, das den schlechteren Rekord hat.

Zwischen Pferden mit gleicher Gewinnsumme und gleichem Rekord werden die Startplätze ausgelost.

Abweichend von dem Grundsatz, dass die Startplätze nach der Gewinnsumme vergeben werden, kann der Rennveranstalter in Rennen, in denen keine Höchstgewinnsumme vorgesehen ist, in der Ausschreibung bestimmen, dass die Startplätze ausgelost werden.

 

Neu: Die Startplätze werden auf Basis eines EDV-basierten Zufallgenerators ermittelt

 

§80 (1)

 

Alt: Beim Bänderstart werden die Startplätze in den Bändern nach den Gewinnsummen vergeben. Das Pferd mit der niedrigsten Gewinnsumme startet innen im Band. Bei Pferden mit gleicher Gewinnsumme startet innen im Band das Pferd, das den schlechteren Rekord hat. Bei Pferden mit gleicher Gewinnsumme und gleichen Rekord werden die Startplätze ausgelost.

 

Neu: Die Startplätze werden auf Basis eines EDV-basierten Zufallgenerators ermittelt

 

Ausschreibung nach Durchschnittsgewinnsummen und Kategorien

 

Neu

§32 (2) f Gewinnsumme in einem zeitlichen Rahmen

§32 (2) g Einteilung in Leistungskategorien

 

Ausschreibungen müssen vier Wochen vor der Starterangabe veröffentlicht werden. Gibt es keine Ausschreibung, wird der Renntag gestrichen.

 

§68 (2)

 

Alt: Die Ausschreibung muss vor ihrer Bekanntgabe vom HVT genehmigt sein und ist mindestens 4 Tage vor Nennungsschluss in den Verbandsmitteilungen des HVT zu veröffentlichen.

 

Neu: Die Ausschreibung muss vor ihrer Bekanntgabe vom HVT genehmigt sein und ist mindestens 4 Wochen vor Nennungsschluss in den Verbandsmitteilungen des HVT zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 

Erhöhung der Nenngebühr auf 2% (Damit wird dann die EDV-basierte Starterangabe finanziert, danach zur Verwendung für die Vereine)

 

§71 (2)

 

Alt: Der Gesamteinsatz für die einzelnen Pferde darf 1,5 % der ausgeschriebenen Dotierung nicht übersteigen. Bei Rennen mit mehreren Läufen bemisst sich dieser Betrag aus der Summe der Dotierung der einzelnen Läufe, an denen ein Pferd theoretisch teilnehmen kann.

 

Neu: Der Gesamteinsatz für die einzelnen Pferde darf 2,0  % der ausgeschriebenen Dotierung nicht übersteigen. Bei Rennen mit mehreren Läufen bemisst sich dieser Betrag aus der Summe der Dotierung der einzelnen Läufe, an denen ein Pferd theoretisch teilnehmen kann. Mit 0,5% von den 2,0% des Gesamteinsatzes wird die Softwareerstellung für die zentrale EDV-basierte Starterabgabe finanziert.

 

Veröffentlichung aller Trainingslisten

 

(Müsste in die TRO neu aufgenommen werden)

 

Aufnahme einer Begründung für Nichtstarter in den offiziellen Formenspiegel auf hvtonline.de

 

(Müsste in die TRO neu aufgenommen werden)

 

Begrenzung der Anzahl ausgeschriebener Rennen (Mo.-Fr. max. 10 Rennen, Sa.-So. maximal 12 Rennen) ausgenommen geschützter Renntage.

 

(Müsste in die TRO neu aufgenommen werden)

 

 

Antrag 2:

 

Der Trabrennsport funktioniert nur als Zusammenspiel aller Interessengruppen. Die Ausgliederung der Rennverein im Rahmen der Strukturreform vom damaligen Präsident Max Stadler kann mittlerweile als Fehler angesehen werden. Wir beantragen deswegen die Aufnahme aller Trabrennvereine mit mehr als 10 Veranstaltungen im Jahr. Im Gegenzug sollten allen nicht mehr aktiven Vereine als Mitglieder entfernt werden.

 

Antrag 3:

 

Schaffen einer Möglichkeit für Amateurfahrer mit mehr als 100 Siegen als Quasi-Berufsfahrer an offenen Rennen teilnehmen zu dürfen und auch fremde Pferde zu fahren bei gleichzeitigem Verzicht auf den Amateurfahrer-Status.

 

Ein Konzept für die EDV-basierte Starterangabe erhält der HVT in den nächsten Tagen von der Traber Allianz.

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