News Trab, 03.02.2025
(agr) Beim heutigen PMU-Renntag in Mönchengladbach es zu einem fragwürdigen Vorfall im Vorfeld: Die ursprünglich veröffentlichte Ausschreibung, die bis zum 28. Januar 2025 gültig war, wurde am Tag der Starterangabe nahezu stillschweigend geändert – und dies offenbar ohne Einhaltung der geltenden Trabrennordnung (TRO).
HVT trägt Verantwortung für die Einhaltung der TRO
Laut §1 Absatz 5 TRO obliegt dem Hauptverband für Traberzucht (HVT) nicht nur die Führung des Zuchtbuches, sondern auch die Aufsicht über die von ihm mit der Durchführung der Leistungsprüfungen beauftragten Rennveranstalter. Dies umfasst insbesondere die Kontrolle der Ausschreibungen und deren TRO-konforme Einhaltung.
Gemäß §68 Absatz 2 TRO unterliegen Ausschreibungen strengen Vorgaben:
“Die Ausschreibung muss vor ihrer Bekanntgabe vom HVT genehmigt sein und ist mindestens bis zum 15. des Vormonats zu veröffentlichen. Die Veranstalter haben jedoch bis vier Tage vor dem Tag der Starterangabe weiterhin die Möglichkeit, einzelne Veränderungen an der Ausschreibung vorzunehmen. Die Änderungen müssen jedoch vom HVT zuvor genehmigt, veröffentlicht und besonders kenntlich gemacht worden sein.”
Nachträgliche Änderung ohne Einhaltung der Vorschriften
In der bis zum 28. Januar 2025 veröffentlichten Ausschreibung für den PMU-Renntag am 3. Februar 2025 war folgender Passus enthalten:
“Für die Teilnahme an PMU-Rennen sind Starts bis zum einschl. 29. Januar 2025 möglich.”
Am Tag der Starterangabe wurde dieser Text von Frau Rosmarie Flock in einer Whats-App-Gruppe für Aktive im Laufe des Dienstages (28.02.25) geändert auf:
“Für die Teilnahme an PMU-Rennen sind Starts bis zum einschl. 30. Januar 2025 möglich.”
Diese Änderung stellt einen klaren Verstoß gegen §68 Absatz 2 TRO dar, da sie nicht fristgerecht erfolgte, weder offiziell genehmigt noch veröffentlicht wurde und auch keine besondere Kenntlichmachung erfuhr. Bemerkenswert ist zudem, dass die Änderung nicht durch den Rennveranstalter selbst, sondern durch eine Mitarbeiterin des HVT vorgenommen wurde.
Verantwortung des HVT und offene Fragen
Die Verantwortung für die Starterangabe lag nicht beim Rennveranstalter, sondern bei Frau Rosemarie Flock, einer Mitarbeiterin des HVT, die für die Abteilung Rennen zuständig ist – insbesondere für die Bereiche Ausschreibungen und Starterangabe. Da sie in dieser Funktion über umfassende Kenntnisse der TRO verfügen sollte, wirft die nicht satzungskonforme Änderung des Textes erhebliche Fragen auf. Die alte Ausschreibung wurde inzwischen, ohne Kennzeichnung, durch eine aktualisierte Version ersetzt.
In einer schriftlichen Anfrage an den Vorstand des HVT wurde am Freitag um eine Stellungnahme gebeten:
1. Wurde diese Änderung durch den HVT genehmigt – und falls ja, geschah dies in Kenntnis des Verstoßes gegen die TRO?
2. Oder hat die verantwortliche Mitarbeiterin eigenmächtig gehandelt?
Der HVT nimmt Stellung dazu
Anbei die Stellungnahme des HVT dazu:
Sehr geehrter Herr Gruber,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Darstellung zur TRO.
Die kurzfristige Änderung der Ausschreibung haben wir zur Rettung des Renntages und im Sinne aller Aktiven vorgenommen.
Unsere Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle hat hier selbstverständlich nicht eigenmächtig, sondern in Rücksprache mit dem Präsidenten gehandelt.
Diese Maßnahme war notwendig, um den Renntag zu retten und Preisgelder in Höhe von ca. 22.000 € für die Aktiven ausschütten zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Weihermüller und Christine Lampe
Hauptverband für Traberzucht e. V.