News

Willkommen im News-Channel! Hier finden Sie die neusten Beiträge zu Ihren Lieblingsthemen.
Viel Spaß!

Maul- und Klauenseuche

0

News Trab, 15.01.2025

 

(hvt-press) Pferde nicht betroffen, dennoch gutes Hygienemanagement sicherstellen

·       Aktuell keine Einschränkungen für Pferdesport, -transport und -handel,

·       Transportverbot für Klauentiere in Berlin-Brandenburg gilt bis Ablauf des 15. Januar 2025

Nach dem regionalen Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Bundesland Brandenburg bei 3 Wasserbüffeln ist Folgendes zu beachten:

·       Um den Ausbruchsbetrieb wurde ein 3-km Sperrbezirk und ein 10-km Beobachtungsbezirk mit besonderen Schutzmaßnahmen festgelegtzieren.

·       Betroffen sind hingegen Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden (Klauentiere)

·       Nach 1988 ist MKS erstmalig wieder aufgetreten

·       Es handelt sich um eine hochansteckende Viruskrankheit, die leicht übertragen werden kann (Tröpfcheninfekton, über Wind und Futtermittel etc.)

·       Als Vorsichtsmaßnahme wurde für Berlin/Brandenburg mit der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche das Verbringen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden (Klauentiere) bis zum Ablauf des 15. Januar 2025 verboten, ebenso u.a. Gülle aus einem oder in einen Betrieb, der im Land Brandenburg gelegen ist und in dem o.g. Tiere gehalten werden. Das Verbot gilt nicht für eine Beförderung im Durchgangsverkehr auf Bundesfernstraßen oder Schienenwegen

·       Gleichwohl rät der HVT ein gutes Hygienemanagement im Betrieb sicherzustellen. Dies dient nicht nur dem allgemeinen Schutz der Tiere, sondern hilft auch, die Verbreitung von Krankheiten einzudämmen.

Zusammenfassend:
Aktuell gilt für Pferdehalterinnen und Pferdehalter:

·       Es bestehen keine Einschränkungen für Pferdesport, -transport oder -handel.

·       Anstehende Renntermine können durchgeführt werden

Sobald neue Informationen vorliegen, informieren wir Sie.

Kommentare(0)
arrow