News Trab, 13.02.2025
(hvt-press) Wir erinnern alle Hengsthalter daran, dass gemäß der geltenden Zuchtbuchordnung die Anträge auf Eintragung in das Deckhengstregister bis zum 15. Februar des jeweiligen Deckjahres an den HVT zu stellen sind.
Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, senden Sie uns daher bitte umgehend - falls noch nicht geschehen – die entsprechenden Anträge auf Eintragung in das Deckhengstregister 2025!