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Die Strafen im Fall Zarina Bi

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News Schweden, 05.05.20

 

(agr) Der schwedische Verband hat heute die Konsequenzen im Fall „Zarina Bi“ bekannt gegeben.

 

Marco Pedrazzini, der das Pferd im Heat gefahren und an dem Vorfall schuld war, wird zur Last gelegt gegen §38 der schwedischen Trabrennordnung verstoßen zu haben und wird mit einem Fahrverbot von 18 Monaten, sowie eine Geldstrafe von 20.000 SEK (ca. 1.880.- Euro) bestraft.

 

Alessandro Gocciadoro, der Trainer von „Zarina Bi“, wird vorgeworfen gegen §31 der schwedischen Trabrennordnung verstoßen zu haben. Erschwerend kommt hinzu, dass Marco Pedrazzini nicht im Besitz einer in Schweden gültigen Lizenz war. Dazu kommt noch eine Schädigung des Ansehens und damit eine Verstoß gegen §70. Die negativen Schlagzeilen haben sich landesweit verbreitet und dies wäre nicht das erste Mal, dass Alessandro Gocciadoro für negative Schlagzeilen sorgt.

 

Seine Gesamtstrafe wird deswegen auf ein sechsmonatiges Fahrverbot festgesetzt. Zusätzlich wird Alessandro Gocciadoro die Genehmigung für seine schwedische Niederlassung entzogen. Die Strafe für Marco Pedrazzini gilt ab dem 02. Mai, die Strafe für Alessandro Gocciadoro ab dem 05. Mai. Gegen die Entscheidung des Verlustes der Genehmigung für seine Niederlassung kann Alessandro Gocciadoro keinen Einspruch einlegen, da sie mit den Lizenzbestimmungen und nicht mit der Trabrennordnung zusammenhängt. Gegen das Fahrverbot besteht eine vierzehntätige Einspruchsfrist.

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