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Ausweise rechtzeitig verlängern

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News Trab, 13.12.2024

 

(hvt-press) Die Aktiven werden dringend gebeten, die Anträge auf Ausweisverlängerung für das Jahr 2025 inkl. der Versicherungsbestätigung rechtzeitig an den HVT zurückzusenden. Insbesondere für die Teilnahme an den ersten Veranstaltungen der neuen Saison (1. Januar) ist zu berücksichtigen, dass die Starterangaben noch vor dem Jahreswechsel stattfinden und die angegebenen Ausweisinhaber gem. § 72, Abs. 5 TRO zum Zeitpunkt der Starterangabe den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen müssen. Fahrer, deren Verlängerungsantrag (inkl. Versicherung) nicht spätestens bis zum Zeitpunkt der Starterangabe für eine 2025-Veranstaltung vorliegt, können nicht angegeben werden.

Für die Verlängerung der Ausweise ist ausschließlich das vom HVT übersandte Formular oder auf der Homepage hinterlegte Formular zu verwenden. Andere Formulare bzw. handschriftlich ergänzte oder abgeänderte HVT-Formulare und Versicherungsbestätigungen können nicht akzeptiert werden.
Die Unterlagen können auch per Fax ( 0 30 / 74 30 48-150) oder als
Mail-Scan an 
sebastian.pinnow@hvt.de übermittelt werden.

Sollten Sie keine Anträge erhalten haben finden Sie diese auf der HVT Seite unter Formulare.

Sollte ein Ausweisinhaber für das Jahr 2025 eine Lizenzbestätigung für Frankreich benötigen, muss dies bis zum 20.12.24 schriftlich beim HVT (sebastian.pinnow@hvt) beantragen werden.

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