News Trab, 07.04.2025
Der HVT darf künftig keine Transponder mehr ins Ausland versenden
(hvt-press) Wie in der Pressemeldung des HVT vom 2. April 2025 geschildert war der Versand von Transpondern ins Ausland eines der Themen, die im Rahmen der Arbeitssitzung mit dem Tierzuchtreferat des Landesministeriums Brandenburg erörtert wurden.
Aufgrund der sachlichen Zuständigkeit hat der HVT bislang Transponder zur Kennzeichnung im Rahmen der Fohlenaufnahme in das Zuchtbuch des Deutschen Trabers ins Ausland versendet.
Die vom BMEL herausgegebenen Auslegungshinweise zur „Equidenpass-Verordnung (DVO)“ besagen jedoch, dass ein Tierhalter, der seine Tiere nicht in Deutschland hält, keine deutsche Registriernummer erhalten und folglich keine Transponder aus Deutschland zur Kennzeichnung seines Equiden nutzen und beziehen kann. Dieser Auslegung ist unsere zuständige Genehmigungsbehörde nun gefolgt. Dies bedeutet konkret:
Ein Versand von Transpondern ins Ausland darf durch den HVT grundsätzlich nicht mehr erfolgen.
· Sollte es sich beim Züchter des einzutragenden Fohlens um einen in Deutschland ansässigen Züchter handeln, so darf der HVT die Unterlagen zur Fohlenaufnahme inklusive Transponder künftig nur noch an dessen deutsche Anschrift versenden.
· Ist der Züchter im Ausland ansässig, so muss er sich an den für sein Wohnland zuständigen Traber-Verband wenden.
Wir bitten dringend um Beachtung dieser Neuerungen bei der Angabe des Versandortes für die Unterlagen zur Fohlenaufnahme auf dem Deckergebnisschein, den Sie nach erfolgreicher Bedeckungsmeldung von uns erhalten (haben).
Ihr HVT