News Trab, 04.02.21
(HVT-press) Der HVT hat sich in den letzten Wochen intensiv mit einer möglichen Zulassung des 10- jährigen Muscle Hill-Sohnes PROPULSION in der deutschen Zucht auseinandergesetzt und hierüber auch mit den anderen UET-Ländern beraten.
Für den in 2020 in Schweden stationierten Hengst wurden im Juni letzten Jahres aufgrund einer nachträglich bekannt gewordenen, noch in seiner ursprünglichen Heimat USA vorgenommenen Neurektomie, seine gesamten Rennleistungen im UET-Bereich für ungültig erklärt und er wurde von jeglicher weiteren Teilnahme an Rennen ausgeschlossen. Auch in Deutschland gilt laut Trabrennordnung ein Startverbot für Pferde, bei denen ein Nervenschnitt durchgeführt wurde. Ein Verbot für die Zulassung zur Zucht solcher Hengste gibt es hingegen nicht.
Laut Zuchtbuchordnung erkennt der HVT Hengste, die bereits in einem anderen Zuchtbuch der Traberrasse als Deckhengste zugelassen sind, ebenfalls an. Der schwedische Verband hatte - vorbehaltlich eventueller Änderungen - Ende letzten Jahres entschieden, dass PROPULSION in Schweden 2021 nur eine eingeschränkte Zulassung zur Zucht erhält. Seine Nachkommen werden registriert, sind jedoch nicht in den schwedischen Zucht- und Gruppenrennen (Svensk Uppfödningslöpning, Svensk Travsports Unghästserie, Svensk Travkriterium, Svensk Travoaks, Stochampionatet, Svenskt Travderby, Derbystoet und Breeder´s Crown und Premieloppen) startberechtigt.
Gegen diese Verbandsentscheidung ist eine Klage des Besitzers von PROPULSION vor einem ordentlichen Gericht anhängig, sodass ein rechtskräftiges Urteil abzuwarten ist, um hierüber endgültige Klarheit zu erhalten. PROPULSION befindet sich allerdings zwischenzeitlich wieder in den USA und ist dort uneingeschränkt zur Zucht zugelassen. Somit hat der HVT beschlossen, den Hengst auch in Deutschland für 2021 vollumfänglich für die Zucht anzuerkennen, allerdings bis auf Weiteres nur Besamungen mit aus den USA importiertem Samen zu registrieren.
Dies bedeutet, dass alle ab 2022 fallenden Fohlen in Deutschland in allen Rennen startberechtigt sein werden (für alle 2021 fallenden Fohlen war dies schon bekannt). Dasselbe gilt für Fohlen tragender schwedischer Stuten, die 2020 bedeckt worden sind und in 2021 für dauernd nach Deutschland eingeführt werden.