News Trab 08.05.20
(hvt-press) Das gemeinsam mit dem Deutschen Galopp erarbeitete und abgestimmte Veranstaltungs- und Hygienekonzept hat auch den deutschen Trabrennveranstaltern – jeweils an lokale Gegebenheiten angepasst, als Grundlage für die Beantragung von Veranstaltungs-Genehmigungen bei den zuständigen Behörden gedient. Zuständig für die Genehmigungen sind in der Regel die jeweiligen Landkreisämter bzw. Ordnungsämter der Städte. Diese Ämter wiederum unterliegen den Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen ihrer Landesregierung. Dabei ist zu konstatieren, dass die Lockerungen in den einzelnen Bundesländern - vor allem in den letzten Tagen - teilweise erheblich differieren.
Die Rennveranstalter sind trotz der föderalen Zuständigkeiten nicht allein auf sich gestellt. Seit Wochen bereits wird an gemeinsamen Lösungen gearbeitet – immer auch in enger Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden und dem HVT.
Wir sind vorsichtig optimistisch, dass in den nächsten Tagen auch der deutsche Trabrennsport seinen Betrieb wieder aufnehmen kann. Anlass zu dieser Prognose gibt auch und vor allem der Re-Start der Galopprennen in dieser Woche und der Fußball-Bundesliga am nächsten Wochenende.
Anbei als PDF das Hygiene-Konzept