News Hamburg, 03.06.20
Wir bitten Sie dringend darum uns bis Mittwoch, 03. Juni 12:00 Uhr per E-Mail die Angaben zu den Personen zuzusenden, ia am Donnerstag Zugang zum Stallbereich benötigen. Bitte geben Sie Name, Vorname, komplette Adresse und die Telefonnummer der entsprechenden Personen an. Die Zufahrt zum Stallgelände kann nur über die August-Kirch-Strasse erfolgen. Die Zufahrt zum Stallgelände wird am Donnerstag um 14:00 Uhr geöffnet. Falls Sie unangemeldet vor Öffnung der Zufahrt anreisen sollten kann Ihnen leider kein Zutritt zum Stallgelände gewährt werden.
Der Renntag findet ohne Zuschauer/Besucher statt. Die Aktiven bitten wir dringend um die Einhaltung der nachfolgenden Regeln um die Gesundheit der anwesenden Personen sowie die Durchführung der Renntage nicht zu gefährden.
1. anwesenden Personen
· Zugelassen sind ausschließlich folgende Personen:
o Trainer – Fahrer - Pfleger (max. eine Person als Pfleger pro Pferd)
· Nicht zugelassen sind weitere Personengruppen wie Besitzer, Besucher und sonstige Personen.
· Sämtliche am Tag der Leistungsprüfungen anwesenden Personen müssen rechtzeitig (spätestens zwei Tage vor dem Renntag) beim HTZ mit Namen, Anschrift und Telefonnummer per E-Mail (bahrenfeld@hamburgtrab.de) gemeldet werden. Diese Angaben werden in eine Liste eingetragen. Streichungen aus der Anwesenheitsliste sind jederzeit möglich, Änderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
· Am Tag der Leistungsprüfung erhalten die auf der Liste stehenden Personen eine Zugangsberechtigung. Für die eventuelle Kontrolle ihrer Identität halten Sie bitte einen entsprechenden Ausweis (Personalausweis/Pass oder ähnliches) bereit. Über den Zugang jeder einzelnen Person zu den Leistungsprüfungen entscheidet endgültig der Rennveranstalter. Personen, die nicht auf der Liste eingetragen sind, haben keine Zutrittsberechtigung.
· Die Listen sind vom HTZ für die Dauer von 4 Wochen aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen.
2. Anmeldung / Zutritt zum Gelände
· Die Zufahrt zum Stallgelände ist ausschließlich über die Einfahrt an der August-Kirch-Strasse möglich. Die Schranke ist geschlossen und wird nur nach Kontrolle der Personen gemäß Liste geöffnet.
· Falls Sie aufgrund einer weiten Anfahrt bereits am Vortag anreisen möchten teilen Sie dies bitte unter Angabe der geplanten Ankunftszeit rechtzeitig (spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung) mit, damit die geschlossene Schranke nach der entsprechenden Kontrolle der Personen geöffnet werden kann.
· Eine Anmeldung der Pferde und Fahrer erfolgt im Rahmen der Zugangskontrolle zur Rennbahn. Ein persönliches Erscheinen bei der Meldestelle ist nur bei Vorlage des Impfpasses oder Einzahlung in die ZVS notwendig. Diese Info wird entweder im Vorfeld an den Trainer oder bei der Zugangskontrolle gegeben. Falls notwendig erfolgt der Zutritt zur Meldestelle jeweils nur durch einen einzelnen Aktiven.
· Sämtlichen Personen, die die Rennbahn betreten, müssen ihren Mundschutz vorzeigen und anlegen. Dieser ist während des Tages der Leistungsprüfung zu benutzen bzw. ununterbrochen zu tragen. Die Fahrer müssen mindestens nach jeder Fahrt die Hände waschen und desinfizieren. Desinfektionsmittel wird bei der Zufahrt zum Gelände zur Verfügung gestellt. Weigern sich Personen bei der Zufahrt zum Gelände, Mundschutz anzulegen, wird ihnen die Zufahrt verweigert.
· Die Ankunft der Pferde auf dem Rennbahngelände erfolgt spätestens zum Meldeschluss vor den Leistungsprüfungen (bei PMU-Rennen 2 Stunden vor dem entsprechenden Rennen), die Abreise unmittelbar nach den Leistungsprüfungen (ca. 1 Stunde). Zusammenstellung der Transporte wird nach der jeweiligen Präsenz optimiert.
· Sobald alle Pferde eines Trainingsbetriebes/Transportes nach den Leistungs-prüfungen transportbereit sind, sollen die Pferde verladen werden und die Anlage umgehend verlassen.
· Die Trainingsquartiere haben im Zuge der ihnen obliegenden Fürsorgepflicht für die Einhaltung der Hygienebestimmungen bei An- und Abreise der Pferde und des Personals bis zur Rennbahn Sorge zu tragen.
3. Hygienevorschriften
· Verzicht auf gängige Begrüßungsrituale. Kein Körperkontakt. Die Veranstalter weisen durch Aushänge bzw. Durchsagen über die Lautsprecher darauf hin.
· Unmittelbar nach Betreten der Rennbahn soll auf direktem Wege der Sanitärbereich aufgesucht werden, um die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.
· Alle Personen auf dem Rennplatz müssen einen Mundschutz (z.B. Maske, geeignete vergleichbare Mund- und Nasenschutzvorrichtungen, wie Rennschals etc.) tragen. Dies gilt auch für das Kontrollpersonal. Bei Zuwiderhandlungen kann die entsprechende Person vom weiteren Verlauf der Veranstaltung ausgeschlossen und vom Gelände verwiesen werden.
· Während des Rennens können die Fahrer den Mund-Nase-Schutz abnehmen. Unmittelbar nach Rückkehr in den Stall ist dieser wieder anzulegen. Insbesondere bei der Vorbereitung der Startpferde in den Stallungen ist auf einen möglichst großen Abstand zueinander zu achten.
4. Ablauf für die Aktiven
· Alle Pferde sind vor den Leistungsprüfungen in den Stallungen vorzubereiten. Nach den Leistungsprüfungen sind die Pferde entweder am Geläuf abzufahren oder können unmittelbar in den Stall zurückkehren. Die Rennleitung bestimmt nach dem Rennen über die Teilnahme eines Pferdes an einer Dopingprobe und informiert den Fahrer, bzw. begleitet das Pferd in die Stallungen.
· Die Fahrer sollen sich entweder in deren Fahrzeug oder im jeweils zugeteilten Stall umkleiden. Die Mindestabstände sowie die weiteren Hygieneanweisungen müssen eingehalten werden. Sanitäranlagen dürfen nur einzeln bzw. mit stets ausreichendem Abstand betreten und benutzt werden.
· Eine Siegerehrung findet nicht statt. Die Gastronomie ist geschlossen. Ein Catering steht nicht zur Verfügung. Trainer, Fahrer und Pfleger verlassen das Rennbahngelände, sobald wie möglich nach ihrem jeweils letzten Rennen.