News Trab, 12.09.22
(btv-press) ab der kommenden Starterangabe (für den 25.09.2022) ist analog zu den Durchführungsbestimmungen für PMU-Rennen gem. § 40 Abs. o) TRO Ziffer 9 verbindlich anzugeben, ob das Pferd mit oder ohne Beschlag (Vorder- und Hinterhufe getrennt) läuft. Zuwiderhandlungen führen zum Entfall der Teilnahmeberechtigung sowie zur Verhängung eines Sonderreugeldes in Höhe von 300 Euro. Die gebräuchlichen Abkürzungen lauten DA (Vorderhufe ohne Eisen), DP (Hinterhufe ohne Eisen) und D4 (komplett ohne Eisen). Eine Starterangabe ohne explizite Nennung des Beschlags wird gleichgesetzt mit „an allen vier Hufen beschlagen“.