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Wichtige Hinweise zur Starterangabe am Montag, 04. Mai 2020 und zum Renntag am Sonntag, 10. Mai 2020 / Donnerstag, 14. Mai 2020

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News Trab 01.05.20

 

Geplant ist die Durchführung des Renntages am Sonntag, 10. Mai 2020.

 

Für diesen Renntag liegt jedoch noch keine offizielle Genehmigung vor.Aufgrund der aktuellen Situation und Entscheidungsfindungen der Bundesländer wird der Renntag daher eventuell auf Donnerstag, 14. Mai 2020 verschoben. Die Starterfelder, Dotation, etc. würden in diesem Fall 1:1 für Donnerstag, 14. Mai 2020 übernommen. Um die Anwesenheit der Personen einzuschränken finden am Renntag keine Qualifikationen statt. Diese finden separat statt. Aktuell sind diese geplant für den 12. Mai, 13.Mai oder den 15.Mai. Arbeitspferde sind am Renntag nicht zugelassen.

 

Beachten Sie daher bitte unbedingt folgende Hinweise für die Starterangabe:

 

1.         Bitte geben Sie bei allen Pferden den jeweiligen Beschlag an, da alle Rennen am Sonntag, 10. Mai 2020 als PMU-Rennen gelaufen werden sollen.

 

2.         Bitte geben Sie zusätzlich bis spätestens Dienstag, 05. Mai 2020 15:00 Uhr diejenigen Personen an, die am Renntag anwesend sein werden. Hierbei haben Zutritt zum Gelände der Rennbahn ausschließlich die Trainer, Fahrer und Pfleger (max. ein(e) Pfleger(-in) pro Pferd) der Pferde. Besitzer, Besucher und sonstige Personen haben keinen Zutritt zum Gelände der Rennbahn.

 

 

3.         Änderungen bei den angemeldeten Personen sind spätestens bis zum Vortag der Rennveranstaltung um 18:00 Uhr mitzuteilen.

 

4.         Sämtliche Angaben zu den anwesenden Personen müssen per E-Mail an bahrenfeld@hamburgtrab.de erfolgen.



Wichtige Hinweise für den Renntag:

 

1.         Bei der Zufahrt zum Gelände (ausschließlich über die August-Kirch-Strasse möglich) wird die Zugangsberechtigung der Personen kontrolliert.

 

2.         Eine Anmeldung der Pferde und Fahrer erfolgt im Rahmen dieser Zugangskontrolle. Ein persönliches Erscheinen bei der Meldestelle ist nur bei Vorlage des Impfpasses oder Einzahlung in die ZVS notwendig.

 

 

3.         Alle Personen Im Stallgelände müssen einen Mundschutz (z.B. Maske, geeignete vergleichbare Mund- und Nasenschutzvorrichtungen, wie Rennschals etc.) tragen. Dies gilt auch für das Kontrollpersonal.

 

4.         Während des Rennens können die Fahrer den Mund-Nase-Schutz abnehmen. Unmittelbar nach Rückkehr in den Stall ist dieser wieder anzulegen. Insbesondere bei der Vorbereitung der Startpferde in den Stallungen ist auf einen möglichst großen Abstand zueinander zu achten.

 

 

5.         Sämtlichen Personen, die die Rennbahn betreten, müssen ihren Mundschutz vorzeigen und anlegen. Weigern sich Personen bei der Zufahrt zum Gelände, Mundschutz anzulegen, wird ihnen die Zufahrt verweigert.

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