News Trab, 23.04.21
(agr) Ein Umstand, den zur Zeit niemand so richtig verstehen kann und will ist die Tatsache, dass auf manchen Rennbahnen die Amateure zumindest in offenen Rennen fahren dürfen auf anderen aber wiederum nicht. Womit hängt dies eigentlich zusammen?
Aufgrund der derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen unterscheidet man zwischen Profisport und Amateursport. Nun kommt es auf die jeweilige Behörde an, ob man von der Eistufung der teilnehmenden Personen oder den Zweck der Veranstaltung ausgeht. In München hatte man deswegen eine wiederholte Anfrage an das verantwortliche Kreisverwaltungsreferat geschickt und folgende Antwort erhalten:
„§ 10 Abs. 2 der BayIfSMV stellt auf die Einstufung der Personen ab, nicht auf die Art und den Zweck der Veranstaltung. Es kommt also nicht darauf an, ob "Profifahren" oder "Amateurfahren" angeboten wird, sondern ob die in Frage stehenden Personen Profi- oder Kadersportler*innen sind oder eben nicht. Eine Teilnahme von Amateursportler*innen an einer Profiveranstaltung heilt nicht deren Status.
Dies kann ich aus den Unterlagen nicht entnehmen. Nachdem ein Kaderstatus nicht erwähnt wird, bleibt die Frage, ob die genannten Personen das Merkmal "Profisportler*innen" erfüllen. Dafür müsste nachgewiesen werden, dass diese Personen mit der Sportart zumindest teilweise ihren Lebensunterhalt verdienen.“
Aufgrund dieser Beurteilung der Situation kommt es derzeit zu regionalen Unterschieden bei der Bewertung der jeweiligen Situation.