News Trab, 22.10.20
U r t e i l
In dem Ordnungsverfahren
Aktenzeichen: RA-D 01/2020
„Sandsturm“
des Hauptverbandes für Traberzucht e.V. (HVT)
Mariendorfer Damm 222-298, 12107 Berlin
vertreten durch das geschäftsführende Präsidiumsmitglied, Herrn Heinz Tell, dieser vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Christopher Kranzbühler,
Antragsteller,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christopher Kranzbühler,
gegen
Herrn Hans-Ulrich Bornmann
Kreimendahl 1
58553 Halver
Antragsgegner,
hat der Doping-Rennausschuss beim Hauptverband für Traberzucht e.V. (HVT) in der Besetzung
Dr. Frank Roitzsch als Vorsitzender,
Hannes Sporer und Mana Janecke als Beisitzer
auf die im Einverständnis mit den Parteien im schriftlichen Verfahren durchgeführte Beratung vom 27.08.2020 folgendes Urteil verkündet:
Der Antragsgegner wird wegen Verstoßes gegen § 22 lit. b), § 93 Abs. 1 lit. a), lit. b), Abs. 2., 6. und 7. in Verbindung mit § 135 Abs. 2 lit. j) TRO ein Ordnungsmittel gemäß § 141 Abs. 3 lit. b) TRO in Form einer Geldbuße von 5.000 Euro sowie ein Fahrverbot von zwei Monaten festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert wird auf 7.000 Euro festgesetzt.
Das Urteil ist rechtskräftig. Das Fahrverbot wird in der Zeit vom 1. 11. – 31. 12. 2020 vollzogen.