News Trab, 28.03.23
(hvt-press) Erleichterte Bedingungen für den Transport von Pferden zwischen Frankreich und Deutschland in Grenznähe
Das Europäische Tiergesundheitsrecht gibt das Mitführen einer amtlichen Veterinärbescheinigung beim Grenzübertritt von Pferden innerhalb der EU zwingend vor. Seit dem 18.10.2021 muss diese Bescheinigung auch im europäischen Informationssystem TRACES erfasst werden.
Die Kosten für die Ausstellung sind teils immens und vor allem wenig einheitlich, weshalb der HVT in der Vergangenheit versucht hat, mit den entsprechenden Stellen Kontakt aufzunehmen und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu finden - zumal gerade im Bereich des Trabrennsports ein grenzüberschreitender Transport von Pferden an der Tagesordnung ist.
Grundsätzlich kann die EU-Kommission gemäß Artikel 147 (1) c) der VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) u.a. für sportliche Wettkämpfe Sonderregelungen festlegen. Dies hat sie im Rahmen bilateraler Abkommen in 2021 auch für den kleinen Grenzverkehr (Schleswig-Holstein und einige Kommunen in Dänemark) schon getan.
Nun wurde diese Regelung um folgende Gebiete erweitert.
Deutschland: Rheinland-Pfalz, Saarland und in Baden-Württemberg die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg
Frankreich: Départements de la Moselle, du Haut-Rhin et du Bas-Rhin;
Bei einem grenzüberschreitenden Transport zwischen diesen Regionen entfällt das Mitführen einer amtlichen Veterinärbescheinigung. Diese wird durch eine vom Unternehmer der Verbringung am Herkunftsort unterzeichnete Eigenerklärung ersetzt.
Die jetzt gewährten Erleichterungen im Grenzverkehr zwischen Frankreich und Baden Württemberg haben für den Trabrennsport natürlich wenig Relevanz. Der HVT wird dies jedoch zum Anlass nehmen, auch auf ähnliche Privilegierungen zwischen Holland und Westdeutschland sowie Österreich und Bayern bei den zuständigen Behörden hinzuwirken.