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Tierschutz im Pferdesport

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News Trab, 15.02.23

 

(hvt-press) Gemäß den Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten in der Fassung Juli 2020, herausgegeben vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), gilt das Kürzen oder Entfernen der Tasthaare im Kopfbereich und/oder der Haare in den Ohren (sogenanntes Clipping oder Clippen) sowie das Rasieren am Kronsaum als tierschutzwidrig und damit
als unerlaubter Eingriff.

Die Aktiven werden dringend um Beachtung gebeten.

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