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Rennordnungsänderungen seit 1. Oktober 2021

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News Galopp, 06.10.2021


Auf der Mitgliederversammlung von Deutscher Galopp e.V. am Freitag, 1. Oktober 2021 wurden u.a. folgende Rennordnungsänderungen von den Mitgliedern beschlossen:



Rennordnungsänderungen

Auf der Mitgliederversammlung von Deutscher Galopp e.V. am Freitag, 1. Oktober 2021 wurden u.a. folgende Rennordnungsänderungen von den Mitgliedern beschlossen:

Nr. 157 der Rennordnung:

Vor Trainingsbeginn und vor dem ersten Lebensstart müssen Rennpferde zukünftig tierärztlich untersucht werden. Bei den Untersuchungen werden die Pferde intensiv physisch und psychisch begutachtet.

Kosten:
Untersuchung vor Trainingsbeginn 199,00 € zzgl. MwSt
Untersuchung vor dem ersten Lebensstart 259,00 € zzgl. MwSt

Pferde, die im Ausland erworben wurden und bereits am Start gewesen sind, sind von der Untersuchung vor dem ersten Lebensstart ausgenommen.

Nr. 393 der Rennordnung:

Ab sofort wird es die Möglichkeit der Storno-Streichungen, also die Rücknahme einer erfolgten Streichung zwischen zwei Streichungsterminen, im Nennungssystem nicht mehr geben.

Mit dieser Änderung möchte man verhindern, dass Pferde mehrmals in einem Rennen raus- und wieder reingenommen werden.

Nr. 407 der Rennordnung:

Neu aufgenommen wurde, dass Pferde, die bei den letzten beiden Starts in Flachrennen jeweils mehr als 20 Längen (bei 2-jährigen Pferden 15 Längen) hinter dem letzten Pferd eines anderen Trainers ins Ziel gekommen sind, eine 60-tägige Entwicklungspause einhalten müssen, bevor sie wieder an den Start kommen dürfen.

R 3. Ordnungsmittelkatalog (Reiter E)

Zukünftig wird es eine Verschärfung bei den Regeln zum Peitschenmissbrauch geben.

Der Zeitraum, in dem die Vorstrafen erhalten bleiben, wird von 12 Monate auf 24 Monate verlängert (jahresübergreifend).

An der Anzahl der Peitscheneinsätze im Rennen und an den Sanktionen selbst, wird sich nichts ändern.


Alle am vergangenen Freitag verabschiedeten Rennordnungsänderungen werden im Wochenrennkalender Nr. 40 veröffentlicht.

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