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Lizenzstatus Hans-Jürgen von Holdt

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News Deutschland Trab, 22.05.2024


(Press-HVT) Nach der Deutschen Amateurmeisterschaft in Hamburg wurde im Hoofworld-Forum und einigen sozialen Medien die Teilnahmeberechtigung des siegreichen Hans-Jürgen von Holdt angezweifelt.


Zur Klärung dient zunächst ein Blick in die Trabrennordnung (Version 01.01.24):


§ 24 - Fahrausweis für Amateurfahrer und Interimsfahrer


1. Der Fahrausweis für Amateurfahrer kann erteilt werden, wenn der Antragsteller


a) die Voraussetzungen des § 20 TRO erfüllt,

b) das 16. Lebensjahr vollendet hat,

c) als Allein- oder Mitbesitzer eines Pferdes in das Besitzerregister des HVT eingetragen ist, das mindestens zweijährig und höchstens zehnjährig (Stuten) bzw. vierzehnjährig (Hengste und Wallache) ist, wenn das Pferd in dem Kalenderjahr vor der Ausweiserteilung bzw. Ausweisverlängerung mindestens einmal in einem Rennen in Deutschland gestartet ist.


Für jedes in Mitbesitz befindliche Pferd wird nur ein Fahrausweis erteilt.


Hans-Jürgen von Holdt ist seit 15.10.2015 und bis heute Mitbesitzer des Pferdes „Nyugati“, einem jetzt zehnjährigen Wallach, der im Jahr 2023, dem Jahr vor der Ausweisverlängerung, drei Rennen in Hamburg-Bahrenfeld bestritten hat.


„Nyugati“ gehört der Besitzergemeinschaft Lea Christiansen/Stall 4friends. Alle anderen Mitbesitzer besitzen keinen Fahrausweis für Amateurfahrer- oder Interimsfahrer.


Fazit: Hans-Jürgen von Holdt hat die Voraussetzungen für die Verlängerung seines Fahrausweises für Amateurfahrer für das Jahr 2024 erfüllt. Auch am Tag der Starterangabe für die Deutsche Amateurmeisterschaft und am Tag des Rennens waren die Voraussetzungen erfüllt.


Es bestand somit kein Anlass, Hans-Jürgen von Holdt nicht am Rennen teilnehmen zu lassen. 

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