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Letzter formaler Schritt in Sachen Rennwettsteuer-Rückerstattung absolviert

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News Trab/Galopp 31.01.21

 

Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt am 18. Januar 2021 bestätigt Inkrafttreten zum 17. Dezember 2020

Dr. Michael Vesper: „Was lange währt, wird endlich gut!“

Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 18. Januar 2021 durch das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist nun festgestellt, dass die Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes zum 17. Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Damit ist der letzte formale Schritt absolviert.

Vor der nun in Kraft getretenen Änderung war diese Rückerstattung, die den Rennvereinen für die Erfüllung ihres staatlichen Auftrags zur Zucht und Durchführung von Leistungsprüfungen zusteht, lediglich aus dem Steueraufkommen inländischer Wettanbieter erfolgt. Durch die Einbeziehung des Steueraufkommens ausländischer Wettanbieter wird eine seit 2012 bestehende Unwucht der Verwaltungspraxis vom Gesetzgeber korrigiert. Bis zu 96% dieser Steuer gehen nun, ebenso wie die Steuern inländischer Wettanbieter, im Zuweisungsverfahren an die Rennvereine.

Dr. Michael Vesper, Präsident von Deutscher Galopp e. V., erklärt: „Was lange währt, wird endlich gut. Wir freuen uns, dass die Angelegenheit damit ihren formalen Abschluss gefunden hat.“

Die Rennvereine verwenden die Rückflüsse ausschließlich zur Deckung des für die Durchführung der Leistungsprüfungen erforderlichen Aufwands. Nach vorläufigen Schätzungen beläuft sich die zusätzliche Rückerstattung auf einen hohen sechsstelligen Betrag pro Jahr.

Rieke-Marie Wilken

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