Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Züchter, liebe Anbieter,
im Zuge der Harmonisierung der Impfvorgaben gegen Pferde-Influenza und Equine-Herpesvirus-Infektionen in den einzelnen UET-Ländern hat der HVT auch in Deutschland das Impfprotokoll der UET übernommen und die Impfintervalle entsprechend angepasst.
„Die Grundimmunisierung besteht aus insgesamt drei Impfungen und sollte im Fohlenalter stattfinden. Immer gilt: Der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung beträgt 21 – 60 Tage, der zwischen der zweiten und der dritten Impfung 120 – 180 Tage. […] Wenn die Grundimmunisierung eines Pferdes außerhalb des geographischen Gebietes des HVT stattgefunden hat und den im jeweiligen Herkunftszuchtland geltenden Impfvorschriften entsprochen hat, so gilt ein Pferd als regelkonform grundimmunisiert. Die Impfung ist durch den ausführenden Tierarzt im Equidenpass zu bescheinigen. In der Bescheinigung müssen die Angaben über das betreffende Pferd, Name, Art und Fertigungsnummer sowie Verwendbarkeitsdatum des Impfstoffes (grundsätzlich mittels „Label“), das Datum, Name, Wohnsitz (Stempel) des Tierarztes sowie dessen Unterschrift enthalten sein.“
Als Veranstalter der Derby-Auktion orientieren wir uns an den Empfehlungen der StIKo Vet. sowie des HVT (siehe Durchführungsbestimmungen zur Immunisierung gegen Pferde-Influenza und Equine –Herpesvirus-Infektionen gem. § 28 TRO). Demnach sollte(n) Ihr Jährling / Ihre Jährlinge bei Eintreffen auf dem Auktionsgelände über die mindestens vier Tage zurückliegende zweite Impfung der Grundimmunisierung verfügen.