News Schweden Trab, 24.09.21
(agr) Der schwedische Trabrennsport-Verantwortungs- und Disziplinrat (STAD) hat entschieden: Daniel Redén wird nach den geltenden Bestimmungen verurteilt, weil er unter Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen mit einem Pferd mit „Nervenschnitt“ gestartet ist.
Das berichtet travronden.se. Dort ist zu lesen, dass Daniel Redén nicht zu einer Geldstrafe verurteilt wird und dass Propulsion von allen Wettbewerben ausgeschlossen werden soll. Die Entscheidung ist einstimmig und das bedeutet, dass Stall Zet weiterhin das Preisgeld von Propulsion zahlen muss, da STAD angibt, dass das Pferd nicht startberechtigt war.
Zuerst berichtete sulkysport.se: „In erster Linie denke ich, dass alle erleichtert sind, dass in dieser Angelegenheit, die seit Juni letzten Jahres diskutiert wird, endlich eine Entscheidung gefallen ist. Das war für alle Beteiligten und für den gesamten Trabrennsport schwierig. Nun mussten beide Parteien ihre Standpunkte vor einem unabhängigen Gremium präsentieren, das nun seine Entscheidung gefällt hat, sagt Maria Croon, CEO von Swedish Trotting“.
Weiter ist zu lesen: Dass ST bei der Anmeldung die Information hatte, dass Propulsion einen Nervenschnitt hatte und dann bei Wettkämpfen starten durfte, berührt die Verantwortung des Trainers gemäß Wettkampfreglement und Anti-Doping-Reglement nicht.
Obwohl der Vorstand Daniel Redén nach der strengen Trainerverantwortung für die Taten verantwortlich hält, wird ihm kein fahrlässiges, d.h. vorsätzlicher Regelverstoß zugeschrieben. Im Urteil heißt es unter anderem: „Aus der Untersuchung geht nicht hervor, dass bei der Auktion am 2. August 2015 Informationen über eine Neurektomie von Propulsion verfügbar war."
Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 14 Tagen beim schwedischen Berufungsgericht Berufung eingelegt werden. Jesper Arvenberg, der gesetzliche Vertreter von Daniel Redén, teilt Travronden mit, dass sie Berufung einlegen werden.