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Corona-Wirtschaftskrise: So will der Staat Selbstständigen und Unternehmen helfen

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News Trab 20.03.20

(hvt-press) Wegen der Corona-Krise fürchten nicht nur Solo-Selbstständige um ihre Existenz. Bund, Länder und Sozialkassen versuchen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern. Wir  haben uns in Presse-Veröffentlichungen zu diesem Thema umgetan und übernehmen daraus eine Übersicht, wer welche staatlichen Hilfen bekommen kann.
 
So will der Bund kleinen und mittleren Unternehmen helfen
Bis zu einer halben Billion Euro soll 
die Hilfe umfassen, die das Wirtschafts- und das Finanzministerium lockermachen wollen. So verteilt sich die Hilfe:
 
Liquiditätshilfe der KfW
Diese Hilfe können Unternehmen über ihre Hausbank in Anspruch nehmen, etwa um laufende Kosten zu decken. Das erste halbe Jahr muss der Kreditnehmer nur Zinsen zahlen, erst dann setzt die Tilgung ein. Der Zinssatz wird durch die Hausbank festgesetzt – je nach Kreditrisiko. Er liegt nach KfW-Angaben zwischen 1,03 Prozent und  7,43 Prozent.  Das Wesen der Corona-Hilfe soll sein, dass sie unbürokratisch und schnell gewährt werden soll. Um Überbrückungskredit zu erhalten, muss man neben einer aktuellen Lagebeschreibung unter anderem die Einnahme-Überschuss-Rechnung einschicken und eine Aufstellung weiterer laufender Kredite. Das Besondere: Die KfW verlässt sich bei Darlehen bis drei Millionen Euro auf die Einschätzung der Hausbank und prüft die Kreditwürdigkeit nicht noch selbst – das verkürzt die Verfahren. Zudem nimmt sie der Hausbank bei Krediten für laufende Betriebskosten bis zu 80 Prozent des Kreditrisikos ab, das senkt deren Eigenrisiko. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil der Staat nach der Finanzkrise den Banken hohe Auflagen zur Eigenabsicherung der Kreditvergabe gemacht hat, um Bankenpleiten zu verhindern. Diese Auflagen sollen die Corona-Kreditvergabe jetzt nicht behindern.   
 
Kurzarbeit
Betriebe können Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März in Anspruch nehmen, und zwar schon wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher lag die Grenze bei einem Drittel. Den Arbeitgebern werden zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zahlen müssen, in voller Höhe erstattet. Wenn Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, können sie ihr Personal komplett oder teilweise vorübergehend in Kurzarbeit schicken. Dieses Instrument soll verhindern, dass sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen müssen. In dieser Zeit arbeiten die jeweiligen Beschäftigten weniger oder gar nicht. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt in dieser Zeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent. Derzeit berät der Bund, wie dieses Geld aufgestockt werden könnte, dass der Verdienstausfall der Arbeitnehmer in Kurzarbeit geringer wird.
 
Steuerstundung
Unternehmer können das Finanzamt darum bitten, Steuerforderungen zu stunden, wenn sie wegen der Krise eine Härte für das Unternehmen darstellen. Vorauszahlungen sollen unbürokratisch angepasst werden, weil die Aussichten für dieses Jahr weniger gut sind. "Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen", heißt es bei der Bundesregierung.. Säumniszuschläge sollen entfallen.
 
Hilfe für Arbeitgeber von Eltern und selbstständige Eltern
Viele Eltern können nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, weil Kitas und Schulen geschlossen sind. Der Bundesarbeitsminister kündigte einen Gesetzentwurf an, der es den Arbeitgebern ermöglichen soll, Lohnfortzahlungen für diese Beschäftigten auszuweiten. Die Firmen sollen sich das Geld dann vom Staat zurückholen können. Geplant sei ein gestuftes Verfahren über einen begrenzten Zeitraum, sodass die Löhne nicht absacken. Es gehe um Kinder unter zwölf Jahren.
 
So will der Bund Kleinselbständigen helfen
Für Solo-Selbständige und andere Kleinstunternehmer will die Regierung mehr als 40 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Zehn Milliarden Euro davon sollen demnach als direkte Zuschüsse vergeben werden, der Rest von rund 30 Milliarden Euro als Darlehen. Details handeln die Ministerien für Wirtschaft und für Finanzen derzeit aus. Daher lässt sich noch nicht sagen, wo man diese Hilfe beantragen kann und wofür.
 
So helfen Bundesländer Unternehmern und Selbstständigen
Parallel arbeiten die Bundesländer an eigenen Programmen, mit denen sie Unternehmen und Solo-Selbstständige unterstützen. Einige Länder haben sie bereits in Kraft gesetzt:
 
Bayern hat ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler, die in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Selbstständige Angehörige der Freien Berufe und gewerbliche Unternehmen, die eine Betriebs- beziehungsweise Arbeitsstätte in Bayern haben, können je nach Anzahl der Angestellten (von null bis 250) Soforthilfen von 5.000 bis 30.000 Euro beantragen. Hier geht es zum Antragsformular. Es handelt sich um einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
 
Die nordrhein-westfälische Landesregierung will 25 Milliarden Euro Wirtschaftshilfe bereitstellen. Das entspricht rund einem Drittel des bisherigen Landeshaushalts und soll in der nächsten Landtagssitzung verabschiedet werden. Unter anderem sollen die Bürgschaften für Unternehmen massiv erhöht werden. Geplant sind außerdem Landesmittel mit "zuschussähnlichem Charakter" für Kleinunternehmen. Die Finanzverwaltung komme von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen und der Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegen.  
 
Auch das Land Berlin unterstützt seine Unternehmen und Selbstständigen in der Corona-Krise – zunächst über deren Hausbanken. Die Sparkasse etwa zeigt auf ihrer Website Wege zum Überbrückungskredit für ortsansässige Unternehmen – auch zum Kurzarbeitergeld oder zur Steuerstundung. Der Kredit ist für mehrere Monate zinsfrei, wie ein Sprecher der Investitionsbank Berlin erläutert. Grundsätzlich richtet sich die Zinshöhe nach der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und damit der Kreditwürdigkeit. Die IHK Berlin schickt täglich einen Newsletter an ihre Mitgliedsunternehmen mit den neuesten Informationen und Hilfsmöglichkeiten. Auch Berlin arbeitet an einem Notfallfonds mit direkten Zuschüssen an Selbstständige.

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