News Trab, 09.12.21
(hvt-press) Die Aktiven werden dringend gebeten, die Anträge auf Ausweisverlängerung für das Jahr 2022 inkl. der Versicherungsbestätigung rechtzeitig an den HVT zurückzusenden. Insbesondere für die Teilnahme an den ersten Veranstaltungen der neuen Saison (1. Januar und 2. Januar) ist zu berücksichtigen, dass die Starterangaben noch vor dem Jahreswechsel stattfinden und die angegebenen Ausweisinhaber gem. § 72, Abs. 5 TRO zum Zeitpunkt der Starterangabe den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen müssen. Fahrer, deren Verlängerungsantrag (inkl. Versicherung) nicht spätestens bis zum Zeitpunkt der Starterangabe für eine 2022-Veranstaltung vorliegt, können nicht angegeben werden.
Für die Verlängerung der Ausweise ist ausschließlich das vom HVT übersandte Formular zu verwenden. Andere Formulare bzw. handschriftlich ergänzte oder abgeänderte HVT-Formulare und Versicherungsbestätigungen können nicht akzeptiert werden.
Die Unterlagen können auch per Fax ( 0 30 / 74 30 48-150)
oder als Mail-Scan an sebastian.pinnow@hvt.de übermittelt werden.
Sofern die Unterlagen komplett vorliegen, werden die Ausweise in der Regel innerhalb von längstens zwei Werktagen ausgestellt.