News Trab, 05.05.21
(agr) Die Traber Allianz hat in Zusammenarbeit mit dem HVT nach der neuen bundeseinheitlichen Notbremse vom 23. April noch mal alle Verordnungen mit einer Rechtsanwältin erörtert und einen neuen Vorstoß gewagt was das Veranstalten von Amateurfahren, nicht nur in offenen Rennen, betrifft.
Leider bedeutet bundeseinheitlich in der Praxis nicht, dass überall alles genauso geregelt und ausgelegt wird. Und – auch wichtig – Diese Regelung gilt nur für Amateurfahrer mit dt. Lizenz.
Anbei ein kleiner Überblick wie in den einzelnen Regionen aussieht.
München-Daglfing und Straubing:
Amateurfahren sind wieder erlaubt.
Berlin-Mariendorf und Berlin-Karlshorst:
Hier haben wir noch keine Antwort erhalten.
Hamburg:
Auf unsere erste Nachfrage haben wir erst einmal eine Absage erhalten. Hier haben wir nach §20 Abs. (5) Einspruch eingelegt und um eine Ausnahmegenehmigung gebeten.
Dinslaken:
Sind wir in Gesprächen.
Gelsenkirchen und Mönchengladbach:
Warten wir noch auf die Ansprechpartner in den entsprechenden Ämtern.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir zeitnah informieren.