News Trab, 25.02.22
(hvt-press) Sämtliche Pferdesportarten stehen in Sachen Tierschutz zu Recht im besonderen Fokus einer breiten Öffentlichkeit. Insbesondere der Peitschengebrauch wird kritisch hinterfragt.
Die Disziplin beim Peitschengebrauch im deutschen Trabrennsport hat sich im Allgemeinen gebessert, doch lässt das Verhalten einiger Aktiver nach wie vor zu wünschen übrig und ist mit dem in der HVT-Satzung verankerten Tierschutz nicht vereinbar.
Das HVT-Präsidium sieht hier dringenden Handlungsbedarf und hat als Sofort-Maßnahme beschlossen, die Strafen gegen Verstöße der einschlägigen Bestimmungen in der Trabrennordnung (§ 84, Abs. 2 g – siehe unten) ab 1. Juni 2022 drastisch zu verschärfen.
Jeder Verstoß wird mit Geldbußen von nicht unter 100 Euro geahndet. Je 100 Euro Geldbuße kommt ein siebentägiges Fahrverbot hinzu. In Wiederholungsfällen werden die Strafen verdoppelt, verdreifacht usw. Die Bewährungsfrist, während der Wiederholungsfälle greifen, beträgt drei Monate.
Fahrverbote bei Verstößen gegen § 84, Abs. 2 g der TRO (siehe unten) können unmittelbar nach Ablauf der siebentägigen Berufungsfrist in Kraft gesetzt werden und gelten ohne Ausnahme auch für Renntage und Meetings mit gehobenen Rennen.
Diese Bestimmungen gelten bis zum Inkrafttreten der neuen Trabrennordnung (voraussichtlich Herbst 2022). In die neue TRO werden die aktuellen schwedischen Bestimmungen eins zu eins übernommen. In Schweden darf die Peitsche seit 1. Januar 2022 noch mitgeführt, aber nur noch extrem limitiert benutzt werden.
Hierzu erfolgen zu gegebener Zeit detaillierte Infos und ein Briefing für die Aktiven.
Die derzeit geltenden Bestimmungen in der deutschen Trabrennordnung:
§ 84 Fahrordnung – Abs. 2 g: „Der Ausweisinhaber ist insbesondere verpflichtet, die Peitsche nicht missbräuchlich einzusetzen. Die Peitsche darf nicht zur Seite und nicht über Schulterhöhe gehalten oder geführt und nur zur Korrektur und Hilfengebung verwendet werden. Die Peitsche darf nur aus dem Handgelenk geführt werden und nach Erreichen der rot-weißen Einlaufmarke höchstens fünfmal eingesetzt werden. Peitschenschläge auf die Ausrüstung sind verboten. Es ist ebenfalls untersagt, beide Zügel in eine Hand zu nehmen. Schläge mit den Zügeln, Fußtritte, Faustschläge sowie Antreiben des Pferdes mit dem Peitschengriff sind verboten. Während des gesamten Rennens sind die Leinen in beiden Händen zu halten.“