News Trab, 25.10.21
(HVT-press) Im Vergleich zur Startdisziplin in führenden Rennsportnationen wie Frankreich, Italien und Schweden geben die Autostarts in Deutschland seit vielen Jahren kein gutes Bild ab. Ein Grund hierfür ist auch das bewusste Abstandhalten zum Startflügel mit vermeintlich schwierigen Pferden, das bislang nicht oder mit geringen Ordnungsmitteln geahndet wurde, selbst im Wiederholungsfall. In diesem Bereich ist – auch im Rahmen der angestrebten Vereinheitlichung von Regeln im gesamten UET-Bereich – ein grundsätzliches Umdenken der Aktiven unerlässlich.
Deshalb sei zunächst noch einmal auf die einschlägigen Bestimmungen in der Trabrennordnung hingewiesen:
Durchführungsbestimmungen zur Startordnung gem. § 81 TRO (auszugsweise)
Autostart
1. Das Startauto steht ca. 300 m vor der Startmarke (Startpfosten).
2. Beim Kommando „Eine Minute bis zum Start“ versammeln sich die Gespanne in einem Bereich von maximal 200 m hinter dem Startauto.
3. Beim Kommando „Start frei“ setzt sich das Startauto langsam in Bewegung. Ab der „Grünen Marke“ (200 m vor der Startmarke) beschleunigt das Startauto.
4. Bei der „Blauen Marke“ (100 m vor der Startmarke) finden sich die Gespanne der ersten Startreihe unmittelbar hinter den Flügeln des Startautos ein, die Gespanne der zweiten (und weiteren) Startreihe maximal jeweils ca. 20 m dahinter.
5. Ab der „Roten Marke“ (50 m vor der Startmarke) beschleunigt das Startauto auf Renntempo.
6. Die Gespanne mit den Startnummern 1 bis 8 starten aus der ersten Startreihe, die Gespanne mit den Startnummern 9 bis 16 aus der zweiten Startreihe usw. Innerhalb der Startreihen sind die Startplätze aufsteigend nach den Startnummern einzunehmen. Bei evtl. Nichtstartern wird innerhalb der Startreihen aufgerückt. Ein Wechsel zwischen den Startreihen ist nicht zulässig. Sofern in der zweiten (oder dritten) Startreihe nicht mehr als 4 Gespanne starten, hat das innerste Gespann Wahlmöglichkeit zwischen den zwei innersten Startplätzen, das zweitinnerste Gespann Wahlmöglichkeit zwischen dem dritt- und viertinnersten Startplatz usw.
Ab 01.11.2021 werden diese Bestimmungen wie folgt umgesetzt:
Abstände der Gespanne in der erste Startreihe zu den Flügeln des Startautos an der „Blauen Marke“ (100 Meter vor der Startmarke), auch geringe wie eine halbe oder ganze Pferdelänge, werden künftig nicht mehr geduldet, sondern konsequent mit Ordnungsmitteln (mindestens 50 Euro) belegt, im Wiederholungsfalle auch höheren bis hin zu Fahrverboten. Pferde, die an der „Blauen Marke“ keinen Kontakt zum Startflügel haben, dürfen anschließend nicht mit erhöhter Beschleunigung ins Rennen geführt werden und dadurch einen Vorteil erlangen („Fliegender Start“). Die Rennleitung entscheidet auf Fehlstart (Ordnungsmittel mindestens 100 Euro), wenn sich ein Gespann der ersten Startreihe an der „Blauen Marke“ (100 Meter vor der Startmarke) komplett außerhalb der Reihe oder sich ein Gespann der zweiten Startreihe mehr als 20 Meter hinter der ersten Startreihe befindet. Ausgenommen sind Pferde, die zwischen „Start frei“ und „blauer Marke“ in Galopp oder Pass fallen.
Diese Handhabung bedingt auch, dass sich die Gespanne in der letzten Minute vor dem Start dicht (maximal 200 Meter) hinter dem Startauto aufhalten. Auf allen Bahnen wird sich das Startauto beim Kommando „Start frei“ in Bewegung setzen und an den Marken (grün, blau, rot) konsequent beschleunigen. Eine Änderung der Trabrennordnung ist nicht erforderlich. Die Regeln werden ab Montag, 01.11.21, bundesweit umgesetzt, mit den entsprechenden Ordnungsmitteln.
Berlin, 25.10.2021