Dürfen Pferde noch transportiert werden?
Alle aktuellen Maßnahmen drehen sich darum, den Personenverkehr zu begrenzen. Es gibt dagegen keine tierseuchenrechtlichen Einschränkungen für den Transport von Tieren oder tierischen Erzeugnissen auf Grund der Corona-Epidemie.
Einschränkend hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) allerdings darum gebeten, grenzüberschreitende Transporte von lebenden Tieren auf das unbedingte Maß zu beschränken, bis sich die Abläufe an den Grenzen normalisiert haben. Das polnische Hauptamt für Veterinärüberwachung (GIW) hat mitgeteilt, dass seit 18. März speziell für Transporte lebender Tiere aus Deutschland nach Polen der Grenzübergang Guben/Gubinchen (Gubinek) ausgewiesen ist.
Transport zum Tierarzt
Das Deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Es ist zudem verboten, einem Tier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen, wie sie infolge einer Verletzung oder Erkrankung, die nicht durch den Tierarzt behandelt wird, auftreten. Auch die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten legen fest, dass bei Erkrankungen oder Verletzungen eines Pferdes rechtzeitig ein Tierarzt hinzuziehen ist. Die tierärztliche Versorgung der Tiere muss demnach unbedingt ermöglicht werden. Untersuchungen, Behandlungen und insbesondere Operationen von Pferden können häufig nicht im heimischen Stall durchgeführt werden, sodass der Transport des Pferdes in eine Tierklinik zu jeder Zeit möglich sein muss, um die Notfallversorgung zu gewährleisten. Viele Kliniken haben inzwischen eigene Vorsorgemaßnahmen getroffen, denn auch sie wollen morgen und übermorgen noch für die Tiere zur Verfügung stehen und die Ansteckungsgefahr daher möglichst geringhalten. Es empfiehlt sich, sich vorher auf der jeweiligen Internetseite oder telefonisch über den aktuellen Sachstand zu informieren.
Was ist mit Transporten zu züchterischen Zwecken?
Aus Sicht der Verbände FN und HVT sollten alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Pferdezucht soweit wie möglich aufrechterhalten werden. Für Hengststationen wird empfohlen, den Samen nach Möglichkeit durch einen Kurierdienst abholen oder verbringen zu lassen, um so den individualen Personenverkehr zu reduzieren. Viele Hengststationen haben bereits Maßnahmen ergriffen, um den Publikumsverkehr auf ihren Stationen zu beschränken. Auch hier hilft der Blick auf die Homepage der jeweiligen Hengststation.
Transporte zu Bewegungszwecken
Die Verbände vertreten die Position, dass die pferdegerechte Bewegung von Pferden stets sichergestellt sein muss. Das schließt die kontrollierte Bewegung, z.B. in Form von Fahren, Reiten oder Longieren ein. Ist es notwendig, das Pferd zu transportieren, um es pferdegerecht bewegen zu können, muss dies möglich sein – immer unter Beachtung der strengen hygienischen Auflagen und individuellen Regelungen am Zielort.