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Autor | Beitrag |
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Montag 25 Juli 14:51 Uhr | |
News Trab, 25.07.22
(hvt-press) Aufgrund der aktuellen Ereignisse bei den Duhner Wattrennen, wo der zuständige Amtstierarzt die aus Holland angereisten Pferde wegen Nichtvorlage einer Gesundheitsbescheinigung nicht zum Start zuließ, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass lt. der EU-Richtlinie 2009/156/EG für den Pferdetransport im grenzüberschreitenden Verkehr grundsätzlich eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung des Herkunftslandes mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden muss. |
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Montag 25 Juli 15:09 Uhr | |
Dachte in der EG gibt es keine Grenzen mehr😀.Wer startet denn ein ungesundes Pferd???In Skandinavien darf man mW nur starten, wenn ein großes Blutbild existiert,das nicht älter als 3 Monate ist. |
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Montag 25 Juli 16:06 Uhr | |
Mein Hot Playboy ist unter Trainer Heinz Wewering auch im Ausland gestartet und selbstverständlich war vorher der Amtstierarzt dran. Das ist doch nichst neues... |
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Montag 25 Juli 18:07 Uhr | |
Ich schreibe mal meine Facebookantwort singemäß auch hier rein: Eine EU Richtlinie bedeutet, dass sie nicht unmittelbar gilt, sondern dass Deutschland dazu ein eigenes Gesetz/Verordnung o. ä. erlassen muss. Solange das nicht geschehen ist, ist eine EU-Richtlinie im Gegensatz zu einer EU-Verordnung kein unmittelbar geltendes Recht und hat, solange sie nicht in nationales Recht umgewandelt wurde, eher so etwas wie einen Empfehlungscharakter für das zukünftig zu erlassende Gesetz. Da ist man in Dunen, in vorauseilendem Gehorsam, aus meiner Sicht doch etwas übers Ziel hinausgeschossen. Hier ist mal eine Übersicht welchen Rechtscharakter Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, etc haben: https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/law/types-legislation_de
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