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Autor | Beitrag |
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Montag 12 September 16:29 Uhr | |
News Trab, 12.09.22
(btv-press) ab der kommenden Starterangabe (für den 25.09.2022) ist analog zu den Durchführungsbestimmungen für PMU-Rennen gem. § 40 Abs. o) TRO Ziffer 9 verbindlich anzugeben, ob das Pferd mit oder ohne Beschlag (Vorder- und Hinterhufe getrennt) läuft. Zuwiderhandlungen führen zum Entfall der Teilnahmeberechtigung sowie zur Verhängung eines Sonderreugeldes in Höhe von 300 Euro. Die gebräuchlichen Abkürzungen lauten DA (Vorderhufe ohne Eisen), DP (Hinterhufe ohne Eisen) und D4 (komplett ohne Eisen). Eine Starterangabe ohne explizite Nennung des Beschlags wird gleichgesetzt mit „an allen vier Hufen beschlagen“. |
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Montag 12 September 16:37 Uhr | |
Es tut sich was, gefällt mir! Wichtig wäre dass alle anderen dem Flaggschiff folgen!!! |
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Montag 12 September 21:30 Uhr | |
Finde ich prinzipiell gut. Kann man die Angaben im nachhinein noch ändern? Was passiert, wenn das Pferd ohne Eisen angegeben wurde und am Renntag festgestellt wird, dass das Pferd "fühlig" läuft und eigentlich besser beschlagen werden müsste. Ist er dann als Nichtstarter rauszunehmen (Attest? Reugeld?)? Muss er trotzdem ohne Eisen laufen, obwohl er so nicht die Leistung bringt, die das wettende Publikum erwartet? Das wäre in meinen Augen die gleiche Fehlinformation, als wenn der Wetter keine Angabe zum Beschlag bekommt. Eine Regelung, ähnlich wie in anderen Ländern, sollte dafür gefunden werden. Z.B. Änderung der Angabe zum Beschlag, bis 2 Stunden vor Renntagsbeginn möglich, oder ähnlich. |
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Dienstag 13 September 13:48 Uhr | |
...grundsätzlich ein vollkommen berechtigter einwand und auch ich würde die möglichkeit der beschlagsänderung am renntag wie oben beschrieben begrüßen... ...aber, an pmu-renntagen ging es doch bisher auch ohne diese möglichkeit...und das schon seit jahren... |