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Autor | Beitrag |
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Freitag 27 September 17:12 Uhr | |
Nicht so schnell,ist doch der HVT.Statement kommt sicher noch. |
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Freitag 27 September 17:50 Uhr | |
Ich verweise auf die TrabInside von Mai 2024, Seite 11. Interview mit Weihermüller/Lampe. Hier Auszüge zum Thema Kommunikation. "[...] Aber wie gesagt: Es ist korrekt, dass es im Bereich der Kommunikation Defizite gab, die wir abstellen wollen, was wir in Ansätzen ja bereits getan haben.[...]" "[...] Ein Plus an Kommunikation verbunden mit mehr Information erwarten wir uns selbstverständlich durch die Tätigkeit des neuen Geschäftsführers, [...]". |
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Freitag 27 September 23:21 Uhr | |
Schade, dass ich nicht vor der MV in den TRK geschaut habe.... Auf meine Frage hinsichtlich der Festsetzung des Fahrverbotes von Herrn Franzl wurde mir erklärt, dass es eine interne Anweisung gibt, Fahrverbote nicht zu großen Renntagen wie z. B. Derby oder BC zu legen. Das soll schon seit Jahrzehnten so sein. Jetzt würde mich schon interessieren, weshalb das für Herrn Sparber nicht gilt... |
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Samstag 28 September 07:08 Uhr | |
Weil der in einem Angestellten Verhältnis ist. Und nicht zeichnender Trainer. Da Franzl da noch fahren kann, ist ein schneller Beginn der Strafe besser. Auf die Möglichkeit es nach der BC zu legen wird man auf Seite von Sparber verzichtet haben. Somit hat Stall Franzl nur 1 Monat ein Fahrer Problem |
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Samstag 28 September 09:13 Uhr | |
Tsunami Diamant schreibt: Was aber nicht die Höhe von Streitwert und Strafe, sowie die Länge des Fahrverbotes erklärt Name Streitwert Strafe Fahrverbot Vergehen Franzl 11.000,- 5.000,- 1 Monat Doping Sparber 7.000,- 1.000,- 2 Monate Schädigung des Rennsports v.d. Putte 5.500,- 2.500,- 1 Monate Doping Ich würde es gerne verstehen und nachvollziehen können. |
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Samstag 28 September 09:37 Uhr | |
Du weißt schon, was der Grund für Sparbers Strafe ist? Also nicht nur den Paragraphen sondern hast auch gesehen, was passiert ist? |
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Samstag 28 September 09:55 Uhr | |
DerBerliner schreibt: Ich weiß es auch nicht, würde mich aber interessieren! Eine Info wäre klasse! |
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Samstag 28 September 10:13 Uhr | |
Er hat im Heat mehrfach mit der Peitsche ein Pferd ... ich würde sagen ... nachdrücklich aufgefordert. Man könnte auch sagen "brutal draufgekloppt" Also nicht im Eifer des Gefechts im Rennen sondern im Heat. Und da hört offensichtlich nicht nur für mich der Spaß auf. Und Entschuldigungen fallen mir da auch keine ein. Für mich ist die Strafe noch sehr zurückhaltend. |
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Samstag 28 September 10:22 Uhr | |
DerBerliner schreibt: Dann müsste aber der "Racing-Manager" des Teams Lila so gut wie jeden Renntag bestraft werden! Aber natürlich sind wir uns einig, dass solche Heats einfach nicht gehen und den TRS schädigen, völlig klar und regt mich jedes mal wieder auf!! |
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Samstag 28 September 13:25 Uhr | |
Tsunami Diamant schreibt: Wenn das so wäre, darf man sich den Zeitraum des Fahrverbots ja doch aussuchen. Ob man zeichnender Trainer ist oder nicht, sollte bei einem Fahrverbot ohnehin nicht ausschlaggebend sein. Demnach wurde uns bei der MV nicht die Wahrheit hinsichtlich des Verfahrens zur Festlegung der Zeiträume für Fahrverbote gesagt. |
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Samstag 28 September 15:40 Uhr | |
Bestätigt mich wieder in meiner Ansicht,daß was im Finish zu sehen ist,gegenüber das ,was zu Hause passiert,Peanuts sind. |
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Samstag 28 September 16:31 Uhr | |
@ carola In dem Fall war es anders.
Bestrafung von Sparber ging ueber Rennausschuss, Rennleitung gab es sofort weiter und strafte selber nicht... Rennausschuss musste erstmal Tagen. Hr. Sparber verzichtete ab Vorfall sofort darauf Fahrten anzunehmen. Die Entscheidung des Rennausschuss erfolgte, und dann beginnt die Strafe nach Zeit des Einspruchsrecht sofort. Und das war wohl oder ist obiger Zeitraum.
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Samstag 28 September 17:13 Uhr | |
Das Urteil im Fall Franzl wurde Ende März gesprochen.... Aber er hatte da dann wohl noch ein anderes längeres Fahrverbot abzusitzen. Man hatte sogar überlegt, die zwei Monate Fahrverbot aufzuteilen damit Derby und BC nicht in dem Zeitraum liegen. Was ist das für eine Farce. Einfach gleiche Behandlung aller und dann ist die Welt in Ordnung! |
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Samstag 28 September 17:29 Uhr | |
Jetzt redest aber wieder von franzl. Da kannst bei Tell nachfragen wie die Abläufe begannen, war ja noch zu alter Zeit im Beginn.
Neue Präsidium sollte das "gleich und schnell" ab jetzt versuchen
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Samstag 28 September 18:34 Uhr | |
Carola Reckzeh schreibt: Jetzt einmal eine dumme Frage. Welches Urteil wurde wann genau gesprochen? |
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Samstag 28 September 19:26 Uhr | |
@ Gruber Erst fehlen Ihnen Erläuterungen und jetzt wissen Sie angeblich nicht was gemeint ist. Ich erlaube mich selbst zu zitieren: Das Gericht hat mit Urteil vom 12.03.2024 die Klage zurückgewiesen, womit das Urteil des Rennausschusses rechtskräftig geworden ist. @ Tsunami Was der März 2024 mit Herrn Tell zu tun hat erklärt sich mir nicht. Laut Herrn Weihermüller wurden hier im Nachgang dieses durch Frau Lampe angeblich allein entschieden. |
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Samstag 28 September 19:46 Uhr | |
Tsunami Diamant schreibt: Du willst mich nicht verstehen, glaube ich. Es gaht darum, dass das Urteil vom Landgericht im März 2024 gefällt wurde im Fall Franzl und das Fahrverbot aber erst ab nach der BC (21.10.) vollzogen wird. Bei Herrn Sparber war die Entscheidung vom 20.09. und das Fahrverbot wurde ab 23.09. festgelegt. Bei Herrn Franzl lagen ca. 6 Monate und bei Herrn Sparber 3 Tage dazwischen. Was das jetzt mit Herrn Tell zu tun haben soll verstehe ich nicht. Aber das neue Präsidium sollte das "gleich und schnell" wie auch "alle gleich" seit Amtsübernahme vollziehen, sofern das beim vorherigen Präsidium nicht der Fall war. |
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Samstag 28 September 20:08 Uhr | |
Andreas Gruber schreibt: Es gibt doch keine dummen Fragen😉 Aber davon mal abgesehen, wie hast denn Du es gestern empfunden, wie mit Deinen Anträgen umgegangen wurde? Herr Kranzbühler hatte ja seit Antragseinreichung Zeit, sich damit zu befassen. Was er ja anscheinend auch getan hat. Da wird zu beiden Anträgen eine zeitaufwändige Diskussion zugelassen obwohl doch bereits feststand, dass da nichts zu Löten ist. Zumindest ich fühlte mich im Nachhinein so richtig verarscht. |
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Sonntag 29 September 08:32 Uhr | |
Cvdbhhde schreibt:
Ich fragte Carola, auf welches Urteil sie sich bezieht. Denn, korrigieren Sie mich bitte, falls ich falsch liege, aber bei der Zurückweisung einer Klage ist nicht das Datum der Urteilsverkündung entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Zustellung, da erst mit der Zustellung die Fristen zu laufen beginnen und das Urteil wirksam wird. |
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Sonntag 29 September 08:40 Uhr | |
Aber völlig unabhängig von den Beteiligten - in diesem Dopingfall, auch wie schon in vielen Fällen in der Vergangenheit genauso gehandhabt also unabhängig von der Verbandsführung, wurde eine Sperre ausgesprochen, die jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, um dem Betroffenen die Teilnahme an einem wichtigen Event (In diesem Fall der Breeders Crown) zu ermöglichen. Das wirft die Frage auf, ob hier nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. In den meisten anderen Sportarten – sei es in der Leichtathletik, im Radsport oder im Schwimmen – gilt bei Dopingvergehen eine strikte Regel: Die Sperre tritt sofort in Kraft, und kein Sportler hat die Möglichkeit, sie erst nach Großereignissen wie den Olympischen Spielen anzutreten. Hier wird man sich fragen müssen, inwieweit man die Dopingbekämpfung ernsthaft betreibt.
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