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Montag 02 Mai 10:44 Uhr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Protokoll der Präsidiumssitzung erfährt man als Mitglied folgendes:
6. Änderung des § 68 Abs.2 TRO
Die Mitgliederversammlung hatte beschlossen, dass die Ausschreibungen der Rennveranstalter mindestens vier Wochen vor einem Renntag zu veröffentliche seien. Die zu diesem Thema als Betroffene befragten Rennveranstalter - denn bei ihnen liegt die Ausschreibungshoheit-, sind dagegen jedoch einheitlich der Auffassung, dass alle in einer Region tatsächlich zur Verfügung stehenden Startpferde umso besser berücksichtigt und zielgerichtet in ein Rennprogramm inegriert werden könnten, je später die Ausschreibung erfolgen würde. Das Präsidium hat sich der Argumentation der Rennveranstalter nicht verschlossen und für die Neufassung des Wortlauts in § 68 Abs. 2 Ziffer 2 TRO deshalb einen Kompromiss zwischen den Positionen der Mitgliederversammlung und der Rennveranstalter gesucht. Es wird beantragt, dass § 68 Abs. 2 Ziffer 2 TRO nunmehr wie folgt lautet:
"2) Die Ausschreibung muss vor ihrer Bekanntgabe vom HVT genehmigt sein und ist mindestens bis zum 15. des Vormonats zu veröffentlichen. Die Veranstalter haben jedoch bis vier Tage vor dem Tag der Startangabe weiterhin die Möglichkeit, einzelne Veränderungen an der Ausschreibung vorzunehmen. Die Änderungen müssen jedoch vom HVT zuvor genehmigt, veröffentlicht und besonders kenntlich gemacht werden.
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Als erstes Frage ich mich warum ein Beschluss der Mitgliederversammlung "aufgehoben" und verändert wird. Hier fehlt mir der Respekt zu deren Entscheidung. Dann der Hinweis das es bisher so war laut Satzung, das Ausschreibungen PMU' Rennen 2 Monate im voraus genehmigt werden mussten. Nun liegt es bei min. 15. des Vormonats. Bitte liebe LESER jetzt www.hvt.de Ausschreibung Straubing 25.05. drücken. weder sind wir bei den vorgegebenen 2 monat, noch bei den gewünschten 4 wochen, noch bei dem 15.ten des Vormonats.
Was soll ich als Mitglied dieses Verbandes, als Besitzer von Rennpferden, als Aktiver davon halten?? Wo glaubt ihr wäre der Wunsch der Aktiven, Besitzer, der Personen die im Sport das meiste Geld verbrennen. Wie hätten die gerne ihre Ausschreibung.
die als Betroffenen befragten Rennveranstalter werde ich nun versuchen "herauszufiltern", und ein Gespräch führen.
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Montag 02 Mai 13:40 Uhr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Weiss denn jemand, wie da die Rechtslage ist? DARF das Präsidium das einfach? Und wenn es ein Präsidiumsbeschluss ist, dann hat das ja nicht nur der Geschäftsführer zu verantworten, sondern eben das PRÄSIDIUM. Das sind ja mehrere Menschen. Kann / wird man (die betroffenen Aktiven) die einzelnen Mitglieder dazu befragen? Warum sie sich (falls rechtens) gegen den Beschluß ihrer Mitglieder stellen? |
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Montag 02 Mai 14:33 Uhr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nur so nebenbei. Pfarrkirchen hatte auch schon am 25. März hier im Forum angekündigt, "Die komplette Ausschreibung wird in Bälde online gestellt". Bis heute, außer den Gehobenen Rennen, ist keine Ausschreibung veröffentlicht. |
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Montag 02 Mai 14:38 Uhr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ja, das ist so in der Satzung festgeschrieben, da § 68 unter TRO Teil B fällt. Aber, ob man es macht, nur weil es so erlaubt ist, oder ob man vielleicht das Meinungsbild der Mitgliederversammlung umsetzt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Für mich persönlich eine Missachtung seiner eigenen Mitglieder. Das Argument von Straubing, im Präsidium vertreten durch Herrn Schachtner, war doch tatsächlich, dass man Ausschreibungen kurzfristig dem Startbestand anpassen müsse. Dazu folgende Aufstellung Abgesagte Renntage 2022 / Verlängerte Starterangaben 2022:
Inwieweit das Argument des Rennvereins hier stimmig ist, mag auch hier jeder für sich selbst entscheiden. |