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Autor | Beitrag |
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Dienstag 18 Juni 10:24 Uhr | |
Thomas Kaufmann schreibt: Ist online |
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Dienstag 18 Juni 11:13 Uhr | |
Zum Dreijährigen-Kriterium: Lt. Ausschreibung sind für die Halbfinal-Läufe die jeweils 24 punktbesten Pferde (Stuten und H/W getrennt) startberechtigt. Viel mehr als je 24 Pferde werden in den Qualifiers gar nicht starten... |
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Dienstag 18 Juni 11:45 Uhr | |
@ bezsel es starten keine 24 in den halbfinals, auch wenn welche qualifiziert sind die nur als unplatzierte genügend punkte sammelten. das system und der aufbau war und ist in sich verkehrt, nicht dem sport, der situation, den pferden, den trainern angepasst. ich könnte eine stunde allein über die fehler in dieser Serie sprechen, und darf nicht mal Luft holen. |
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Dienstag 18 Juni 13:32 Uhr | |
Tsunami Diamant schreibt: Dann klären Sie uns doch bitte auf und schreiben wie es optimal hätte sein können |
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Dienstag 18 Juni 13:56 Uhr | |
Da ich schneller spreche als schreibe, fehlt mir die Zeit. 10 Zeilen am Traktor sitzend gehen, aber nicht Romane. Zudem alles wertlos, nur zeitverschwendung. Es gibt das zitat: es ist unmöglich einem blinden Farben zu erklären! So ist es mit dem Sport. Bestünde zumindest Interesse und/oder Vertrauen könnte man es aber wenigstens versuchen. |
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Dienstag 18 Juni 14:41 Uhr | |
Vertan, vertan......sprach der Hahn, wenn man einem vielzitierten deutschen Sprichwort folgt, dessen Ende hier nichts zur Sache beiträgt.
Vertan hat man sich auf Seiten des Rennveranstalters offenbar auch, was die Startberechtigung von GLOBAL PLAYER S im Lauf der Hengste und Wallache zum »Dreijährigen Kriterium« am vergangenen Sonntag in Daglfing anbelangt, wie aus einer HVT-Veröffentlichung hervorgeht, infolge derer der erste Trainer-Erfolg von Besitzer Patrick Maleitzke annuliert wurde.
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass das einzig glattgehende Pferd des ohnehin in Anbetracht von nur sechs Startern sehr überschaubaren Feldes nachträglich auch noch aus der Wertung genommen wird.
Es zeigt aber leider gleichwohl umso mehr, wo wir in Sachen Professionalität mittlerweile angekommen sind: in Zeiten fachmännischen deutschen Trabrennsports, als die Nennungslisten höher dotierter Rennen regelmäßig noch ungleich umfangreicher als heutzutage waren, hat sich der verantwortliche Rennsekretär stets mit einer Liste der bei der Starterangabe zu Rennen mit längerfristigem Nennnungsschluss aktuell noch startberechtigten Pferde beschäftigt, die einen Faux-Pas wie den vorliegenden verhindert hätte.
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Dienstag 18 Juni 14:56 Uhr | |
Carpendale Sieg 25:10 Wie viele Wetter sind hier wieder betrogen worden ?? Es tut mit leid, aber irgendwann ist es genug !!!! In Zukunft hebe ich mir meine Wettscheine auf um das Geld zurück zu fordern. |
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Donnerstag 20 Juni 20:32 Uhr | |
...der arme Herr Maleitzke....🤔 |
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Donnerstag 20 Juni 21:54 Uhr | |
Aku Aku schreibt:
Geben sie auch das Geld zurück,wenn sie mal von sowas profitieren?
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Freitag 21 Juni 08:09 Uhr | |
Mal ´ne Frage in die Runde im Zusammenhang mit dem Münchner Renntag. Ist es eigentlich nach wie vor(?) so das man ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen muss um z.B.den Trainerschein zu machen ? Oder war das noch nie der Fall und ich vertue mich 🤔 |
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Freitag 21 Juni 08:32 Uhr | |
Ja, § 20 der TRO sieht das für Alle Ausweisinhaber so vor. Nachfragen haben ergeben, das aber nur Einzelne (Trainer/Berufsfahrer) das Führungszeugnis vorlegen müssen. Auch das ärztliche Attest, welches vorzulegen ist, wird mal von dem einen, mal von einem anderen Arzt verlangt. Es hat den Anschein, dass der HVT die Forderungen nach Sympathie aufstellt. |
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Freitag 21 Juni 08:33 Uhr | |
Hier hilft ein Blick in den Teil B der TRO unter §20:
§ 20 - Allgemeine Bestimmungen für Ausweisinhaber 1. Ausweise können auf Antrag vom HVT erteilt werden, wenn der Antragsteller die folgenden Voraussetzungen erfüllt: a) Vorlage der unterzeichneten Formblätter gem. § 14 Abs. 1 TRO b) Nachweis einer Personen- und Sachhaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1 Mio. €, davon mindestens 500.000 € für Sachschäden, c) ärztliches Attest über die Tauglichkeit zur Teilnahme an Rennen, d) polizeiliches Führungszeugnis, e) Einzahlung der für die Ausweiserteilung vom HVT geforderten Gebühr. 2. Die Trainer- und Fahrausweise gelten für das Kalenderjahr. Sie sind auf Antrag zu verlängern, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung nachgewiesen ist, dass a) eine Personen- und Sachhaftpflichtversicherung in Höhe von insgesamt mindestens 1 Mio. € besteht (gilt nicht für Trainerausweise), b) die Gebühr für die Verlängerung des Trainer- und Fahrausweises bezahlt ist. Der HVT kann die Verlängerung des Ausweises von der Vorlage eines neuen polizeilichen Führungszeugnisses oder eines neuen ärztlichen Attestes eines vom HVT bestimmten Arztes abhängig machen. 3. entfällt 4. Ausweise werden nicht erteilt, wenn übergeordnete Interessen des Zucht- und Rennbetriebes entgegenstehen, insbesondere in der Person des Antragstellers eine Gefährdung der Sicherheit des Zucht- oder Rennbetriebes oder des Ansehens der Traberzucht oder des Trabrennsports begründet ist. 5. Erteilte Ausweise werden für ungültig erklärt, wenn nur eine Voraussetzung zur Erteilung nicht vorgelegen hat oder später weggefallen ist. 6. Bei rechtskräftiger Ausweisung oder Ausschließung wird ein Ausweis nicht erteilt. Erteilte Ausweise werden ungültig. 7. Hat ein Ausweisinhaber in drei aufeinander folgenden Jahren keinen Ausweis innegehabt, ist der HVT berechtigt, vor einer erneuten Ausweiserteilung eine Prüfung nach seiner Maßgabe zu verlangen. 8. Fahrausweise gem. § 19, Abs. 1 b), e) und f), die für das laufende Kalenderjahr nicht verlängert wurden, berechtigen den Inhaber für die Dauer der Rennveranstaltung zum Aufwärmen von Startpferden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Nachweis einer Personen- und Sachhaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1 Mio. €, davon mindestens 500.000 € für Sachschäden, b) ärztliches Attest über die Tauglichkeit zur Teilnahme an Rennen, c) polizeiliches Führungszeugnis, d) Erfüllung der Bestimmungen gem. § 76 (Ausrüstung), e) schriftliche Genehmigung des HVT. Der HVT ist berechtigt, die Genehmigung gemäß vorstehend lit. (e) ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu widerrufen. Dies gilt auch für einzelne Veranstaltungen. Die Ablehnung oder Widerruf sind unanfechtbar. |
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Freitag 21 Juni 08:43 Uhr | |
Nur mal so am Rande bemerkt, das polizeiliche Führungszeugnis hat welche Aussagekraft!? Es wird nicht von der Polizei ausgestellt sondern von der zuständigen Kommune! Es hört sich gut an ist aber total überbewertet! Datenschutz und Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts läßt freundlich grüßen! |
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Freitag 21 Juni 09:11 Uhr | |
Falsch. Man kann es zwar bei der Gemeinde beantragen, aber: Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.In das "normale" Führungszeugnis werden darüber hinaus Vorstrafen unter 90 Tagessätzen nicht eingetragen. Aus der TRO ergibt sich auch nichts dazu, wie eingetragene Vorstrafen bewertet werden sollen.
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Freitag 21 Juni 09:29 Uhr | |
Was ist falsch an meiner Aussage!? Mir ging es um die begrenzte Aussagekraft des "polizeilichen Führungszeugnisses" Als vorbestraft gilt man in diesem Zusammenhang ab wann, 90 Tagessätze! Der letzte Satz von dir ist in dem Zusammenhang auch entscheident! Natürlich entfaltet es seine Wirkung bei verurteilten Straftätern ab einer bestimmten Deliktsqualität! Die meisten erwarten sich aber deutlich mehr davon!? |
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Freitag 21 Juni 10:01 Uhr | |
Ich habe lediglich den verbreiteten Irrtum richtig gestellt, dass die Gemeinde das Führungszeugnis ausstellt. Bei der begrenzten Aussagekraft stimme ich dir natürlich zu. |
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Freitag 21 Juni 10:05 Uhr | |
Stimmt, das Ausstellen war ungenau formuliert, Grundlage ist natürlich das BZR! |
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Freitag 21 Juni 10:22 Uhr | |
Ich habe mir schon öft gefragt,was muss in dem Führungszeugnis stehen,das man keine Lizens bekommt? Oder ist es am Ende egal,nach dem Motto, ;"er hat seine Strafe abgesessen,er bekommt jetzt eine neue Chance"? |
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Freitag 21 Juni 10:56 Uhr | |
severin schreibt: Würde ich doch gerne, wenn ich bedenke welche Summen, Einsatz (jeweils ca. 250 Euro) plus Gewinn, standen jeweils um die 60:10)dank der deutschen Rennleitung, bei Herrn Gutsche und Herrn Gentz, die nachträglich wieder zum Sieger erkoren wurden, verloren habe. Toller Satzaufbau, wie ich finde. Dagegen sind die 25 Euro beim Carpendale vom Sonntag Peanuts. Einzige Genugtuung meinerseits, seitdem nur noch Minieinsätze, wenn überhaupt. Abgesehen ab und an V-Wette. Damit ich mich über diesen unsäglichen RlV nicht mehr allzu sehr ärgern muß. Denn ich bin ja meinem Geld nicht böse. Spruch aus den 60ern, meines "Alten Herrn". Bewahrheitet sich aber heute noch. |
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Freitag 21 Juni 11:31 Uhr | |
Dieses Dreijährigen-Rennen war eines der grausligsten Rennen überhaupt. |