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Autor | Beitrag |
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Freitag 04 Juni 18:12 Uhr | |
News Österreich Trab 04.06.21
(agr) Aufgrund der neu geltenden Bestimmungen in Wien durch das Wiener Wettgesetz kommt es ab sofort zu folgenden Änderungen:
1. Im 1. Obergeschoss und in den beiden kleinen Hallen beim Ziel und beim früheren Cafe Sulky gibt es keine Wettkassen mehr. Hier müssten die Wettkassen in den beiden großen Wetthallen genutzt werden 2. Die Wettvermittlung an ausländische Veranstalter ist nicht mehr gestattet. Somit können die Rennen nach Deutschland, Frankreich und Schweden nicht mehr bewettet werden. 3. In allen Wettarten für die Wiener Krieau gilt jetzt ein Maximaleinsatz von 500.- Euro pro Schein |
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Freitag 04 Juni 18:18 Uhr | |
irgendwann werden sie auch noch aushängen in welcher Kabine man noch sch..... darf und wo nicht |
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Freitag 04 Juni 19:15 Uhr | |
Andreas Gruber schreibt: Muß jetzt mal nachfragen . Bedeutet , dass wenn man eine V76 bewettet und man möchte 2 K einsetzen ( bei Jackpot durchaus möglich ) man die Wette auf vier oder fünf Wettscheine aufteilen muß ? Betrifft das auch Wetter aus D. die dann über Vermittler nach Österreich / Wien Krieau wetten ? oder nur die Wetter die sich in Österreich / Wien Krieau befinden ? |
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Freitag 04 Juni 19:22 Uhr | |
Davon abgesehen ist das wieder einmal ein Klassiker . Politiker / Beamte schreien immer nach Geld um den Bürger in die Tasche zu fassen , greifen aber zeitgleich in die Grundrechte der Bürger ein wenn es um Glücksspiel geht . Soll doch jeder machen was er möchte mit seinem Geld . Wäre besser wenn Bürger geschützt werden vor Banken mit sogenannten Finanzprodukten . Dort wird der Bürger nicht geschützt , wenn sich die Banken durch Provisionen an den Bürgern bereichern , die sich keine eigene Geldanlage zutrauen . Genauso wenn der Staat selber Veranstalter ist , wie beim Lotto oder in den staatlichen Spielbanken . Was mich diese Doppelmoral nervt . |
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Freitag 04 Juni 19:27 Uhr | |
Böse Zungen könnten jetzt behaupten daß das nur gilt wenn du in Wien die Wette abgibst - am Ende stimmt das sogar - nicht unwahrscheinlich |
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Freitag 04 Juni 19:29 Uhr | |
Nicht nur die Doppelmoral sondern auch die Dummheit. Was soll die Beschränkung auf 500€ pro Wettschein. Wenn man nicht darauf kommt, dass jemand mehrere Wettscheine ausfüllt, wenn er mehr einsätzen möchte, ist nicht nur mit Unwissen um den Wetter zu betiteln. |
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Freitag 04 Juni 19:55 Uhr | |
High Roller schreibt: Das betrifft nur für Wien ............ wie sagt man bei uns so schön "Wien ist anders" 😇 |
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Freitag 04 Juni 20:14 Uhr | |
war ja klar.....Admiral hat ja nicht umsonst Wettläden an jeder Ausfahrt von Wien bald hinter der Stadtgrenze |
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Freitag 04 Juni 20:15 Uhr | |
und wir haben alle kein Handy um dies oder das zu machen.... Für diese 3 Punkte wird es wohl einen gesetzlichen Grund geben.... glaube ich (ohne Ahnung zu haben). Aber wie kann Punkt 1 gesetzlich begründet werden? Es ist nur in Hallen ab xx Quadratmeter eine Kasse erlaubt? Herr Lauda ist ja leider schon verstorben, aber ich höre Ihm beim lesen der Punkte 1+3 sagen:"das ist ja kompletter Schwachsinn..."... Punkt 2 verstehe ich noch am ehesten, zumindestens irgendwie.. 🤠
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Samstag 05 Juni 00:47 Uhr | |
Alles unverständlich - am Anfang wollte man ja sogar allen jenen unter 18 Jahren den Zutritt zur Rennbahn verwehren!!!! Und es gab noch andere sehr lustige Punkte - alles nur noch traurig. Wie schreibt Doppelmoral - alles was den Staat selbst betrifft, da gibt es keine Einschränkungen. Im Endeffekt ist es mit der Reglementierung für den Staat aber ein Schuss ins Knie, den wenn man diese Sachen begrenzt heißt es auch gleichzeitig weniger Steuern für den Staat. Politiker bzw. Beamte muss man mal verstehen - aber gut die verstehen ja auch nicht mal wie ein Totalisator-Betrieb funktioniert, was soll man sich dann überhaupt erwarten 😂 |
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Samstag 05 Juni 09:43 Uhr | |
ich habe ein wenig gelesen, bin mir aber nicht sicher ob es das richtige ist..Das ich nicht alles vrstehe, brauche ich vermutlich nicht zu erwähnen....🤡 Bei dieser Version passt sich das Datum dem aktuellem Datum (gestern stand dort 4.6.) an: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000511 Braucht man nicht lesen als Normalsterblicher, da steht nur: "ich bin ein Bahnhof.." Von 500,- habe ich nichts gelesen (irgendwo steht 1.000,,- Ein- und 2000,- Auszahlung...), von Räumlichkeiten zumindest nichts, warum Raum X ein braver ist und Raum Y weniger... Könnte aber mit der Aufsichtspflicht zusammenhängen... ..?..... Generell das ganze wohl eher für Wettbüros "erfunden"... Das Problem ist, dass die Verantwortlichen agieren müssen. Kenne das aus unserer Branche - ein Fehler und man zahlt Strafen in Trillionen-Höhe... Und wie Alex schreibt: solche Gesetze werden meist von Leuten gemacht, die zwar studiert haben und sehr gescheit sind - aber leider ahnugslos, was das richtige Leben betrifft... Am Ende werden wir alle zu Hause sitzen und über irgendwelche unerlaubten Seiten spielen - gespielt wird nämlich immer! Nur scheint es nach Chicago 1930 nun in Richtung Europa 2030 zu gehen.... und ich werde nicht Eliot Ness sein! 🤠 |
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Samstag 05 Juni 17:20 Uhr | |
High Roller schreibt: Ja, man muss die Scheine aufteilen. Scheine mit einem Wert von mehr als 500.- Euro werden vom Toto nicht angenommen. |