Freitag
11 August
21:35 Uhr
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trotting-affair.com
Themen: 10
Beiträge: 79
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casaque jaune schreibt:
trotting-affair.com schreibt:
(...) Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, schreibt der HVT jedoch seine Deklaration bei Abgabe der Probe mittels einer tierärztlichen Bescheinigung vor. Dies wurde hier, offensichtlich aus Unwissenheit, versäumt. Natürlich ist es die Pflicht der Teilnehmer, Regeln zu kennen und einzuhalten. (...)
Sehe ich auch so. Aber wo steht denn diese Regel?
Sollte eigentlich in den Durchführungsbestimmungen zu Dopingproben in der TRO stehen. Aber außer dem Hinweis, das anti infektiöse Substanzen zu den kontrolliert erlaubten Substanzen gehören, ist dort tatsächlich nichts zu finden. J.P. Dubois stolperte vor Jahren ja auch schon in diese "Falle" und beendete darauf hin seine Aktivitäten in Deutschland.
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Freitag
11 August
21:38 Uhr
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achim
Themen: 7
Beiträge: 718
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Dann ist die Auslosung der Startplätze also rechtlich ein Muster ohne Wert?!?
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Freitag
11 August
21:42 Uhr
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Henner Christoph
Themen: 110
Beiträge: 249
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@Andreas Gruber:
So steht es in der Ausschreibung, da haben Sie absolut Recht.
Logisch ist das natürlich nicht wirklich (erst Auslosung und dann Tage später erst Starterangabe) aber wurde so genehmigt, veröffentlicht und von den Nennenden akzeptiert.
Das eröffnet natürlich die Möglichkeit die jetzt getroffene Entscheidung des HVT zu rechtfertigen. Es gilt wie gesagt immer der Termin der Starterangabe.
Insgesamt eine sehr sehr unglückliche Situation. In der Haut der Entscheider möchte ich nicht stecken.
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Freitag
11 August
21:44 Uhr
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Birgit Dahl
Themen: 0
Beiträge: 55
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trotting-affair.com schreibt:
casaque jaune schreibt:
trotting-affair.com schreibt:
(...) Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, schreibt der HVT jedoch seine Deklaration bei Abgabe der Probe mittels einer tierärztlichen Bescheinigung vor. Dies wurde hier, offensichtlich aus Unwissenheit, versäumt. Natürlich ist es die Pflicht der Teilnehmer, Regeln zu kennen und einzuhalten. (...)
Sehe ich auch so. Aber wo steht denn diese Regel?
Sollte eigentlich in den Durchführungsbestimmungen zu Dopingproben in der TRO stehen. Aber außer dem Hinweis, das anti infektiöse Substanzen zu den kontrolliert erlaubten Substanzen gehören, ist dort tatsächlich nichts zu finden. J.P. Dubois stolperte vor Jahren ja auch schon in diese "Falle" und beendete darauf hin seine Aktivitäten in Deutschland.
Hat das evtl etwas mit der Führung eines Medikamentenbuches zu tun?
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Freitag
11 August
21:46 Uhr
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Amateur
Themen: 20
Beiträge: 922
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Andreas Gruber schreibt: Zeitpunkt der Starterangabe ist der Montag (14.08.). Die Startnummernverlosung hat nichts mit der Starterangabe zu tun.
Das ist der Punkt. Genau genommen ist die Auslosung nicht mehr als eine Showeinlage. Was man auch daran erkennt, dass einige Pferde noch keinen Fahrer hatten. Würde in der Ausschreibung stehen, die Starterangabe erfolgt am Abend der Vorläufe in Koppelung mit der Auslosung der Startplätze, gäbe es das jetzige Theater gar nicht. Dann wäre Look of Love letzt NS und gut ist. Wobei es den Laien natürlich schon erstaunt, dass das Ergebnis der Dopingkontrolle nach drei Wochen noch nicht vorlag, das der B-Probe dagegen nach wenigen Tagen.
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Freitag
11 August
21:48 Uhr
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KillerQueen
Themen: 41
Beiträge: 3117
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ich stelle mal eine andere Frage:
Wie kann ein Pferd Nichtstarter sein welches sich nicht für das Finale qualifiziert hat ? aus welchem Grund auch immer
finde die Entscheidung gut
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Freitag
11 August
21:53 Uhr
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Andreas Gruber
Themen: 4656
Beiträge: 2968
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achim schreibt:
Dann ist die Auslosung der Startplätze also rechtlich ein Muster ohne Wert?!?
Naja, bis jetzt war ein solcher Fall ja noch nie eingetreten. Muster ohne Wert ist hart ausgedrückt, aber wohl nichts endgültiges wenn ein Fall wie dieser eintritt. Es macht ja Sinn eine Startplatzverlosung zu machen, wenn die Aktiven/Trainer vor Ort sind, da eine Startplatzverlosung vor Publikum transparenter ist. Aber dann kann ein Fall wie hier passieren. Egal wie man in diesem Fall jetzt behandelt, es wird zu Recht immer jemand unzufrieden sein.
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Freitag
11 August
21:55 Uhr
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Birgit Dahl
Themen: 0
Beiträge: 55
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Henner Christoph schreibt:
@Andreas Gruber:
So steht es in der Ausschreibung, da haben Sie absolut Recht.
Logisch ist das natürlich nicht wirklich (erst Auslosung und dann Tage später erst Starterangabe) aber würde so genehmigt, veröffentlicht und von den Nennenden akzeptiert.
Das eröffnet natürlich die Möglichkeit die jetzt getroffene Entscheidung des HVT zu rechtfertigen. Es gilt wie gesagt immer der Termin der Starterangabe.
Insgesamt eine sehr sehr unglückliche Situation. In der Haut der Entscheider möchte ich nicht stecken.
Nun ja, aber in der Ausschreibung steht , wer sich für das Finale qualifiziert und dass die Startplatzauslosung nach den Vorläufen stattfindet.
Das Starterfeld bzw das Rennen stand also bereits nach den Vorläufen fest. Die Starterliste für dieses Rennen wurde veröffentlicht. Somit kann am Montag bei der Starterangabe ein Pferd nur noch mit ärztlichem Attest abgemeldet werden, oder aber wegen Doping gestrichen werden. Ein Nachrücken ist in der Ausschreibung nicht vorgesehen, ebenso keine Neuauslosung der Startplätze.
Das hier die TRO und die Ausschreibungen nachgebessert werden müssen, ist klar. Aber bitte nicht solche Entscheidungen durchsetzen , die weder in der TRO noch in der Ausschreibung verankert sind.
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Freitag
11 August
21:57 Uhr
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Daniela Fellner
Themen: 0
Beiträge: 8
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trotting-affair.com schreibt:
casaque jaune schreibt:
trotting-affair.com schreibt:
(...) Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, schreibt der HVT jedoch seine Deklaration bei Abgabe der Probe mittels einer tierärztlichen Bescheinigung vor. Dies wurde hier, offensichtlich aus Unwissenheit, versäumt. Natürlich ist es die Pflicht der Teilnehmer, Regeln zu kennen und einzuhalten. (...)
Sehe ich auch so. Aber wo steht denn diese Regel?
Sollte eigentlich in den Durchführungsbestimmungen zu Dopingproben in der TRO stehen. Aber außer dem Hinweis, das anti infektiöse Substanzen zu den kontrolliert erlaubten Substanzen gehören, ist dort tatsächlich nichts zu finden. J.P. Dubois stolperte vor Jahren ja auch schon in diese "Falle" und beendete darauf hin seine Aktivitäten in Deutschland.
Die Durchführungsbestimmungen zum Doping wurden zum 14.04.22 geändert. Seither darf man nur noch Wurmkuren geben (antiparasitäre Substanzen), die kontrollierte Gsbe von Antibiotika ist nicht mehr erlaubt.
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Freitag
11 August
22:03 Uhr
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Andreas Gruber
Themen: 4656
Beiträge: 2968
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Birgit Dahl schreibt:
Henner Christoph schreibt:
@Andreas Gruber:
So steht es in der Ausschreibung, da haben Sie absolut Recht.
Logisch ist das natürlich nicht wirklich (erst Auslosung und dann Tage später erst Starterangabe) aber würde so genehmigt, veröffentlicht und von den Nennenden akzeptiert.
Das eröffnet natürlich die Möglichkeit die jetzt getroffene Entscheidung des HVT zu rechtfertigen. Es gilt wie gesagt immer der Termin der Starterangabe.
Insgesamt eine sehr sehr unglückliche Situation. In der Haut der Entscheider möchte ich nicht stecken.
Nun ja, aber in der Ausschreibung steht , wer sich für das Finale qualifiziert und dass die Startplatzauslosung nach den Vorläufen stattfindet.
Das Starterfeld bzw das Rennen stand also bereits nach den Vorläufen fest. Die Starterliste für dieses Rennen wurde veröffentlicht. Somit kann am Montag bei der Starterangabe ein Pferd nur noch mit ärztlichem Attest abgemeldet werden, oder aber wegen Doping gestrichen werden. Ein Nachrücken ist in der Ausschreibung nicht vorgesehen, ebenso keine Neuauslosung der Startplätze.
Das hier die TRO und die Ausschreibungen nachgebessert werden müssen, ist klar. Aber bitte nicht solche Entscheidungen durchsetzen , die weder in der TRO noch in der Ausschreibung verankert sind.
Leider nicht ganz richtig. In der Ausschreibung steht, die drei Erstplatzierten sind startberechtigt. Da Look of Love am Tag der Starterangabe disqualifiziert ist, ist Rushida die Drittplatzierte und hat damit eine Startberechtigung. Aber, da bin ich völlig bei ihnen, mit der jetzigen Situation ist eine Lage entstanden, die nicht im Sinne aller gelöst werden kann. Es ist eine total unbefriedigende Situation, da über dem Rennen jetzt schon ein Schatten liegt.
Vielleicht wäre es eine salomonische Lösung gewesen, die 4 leer zu lassen und Rushida die 13 zu geben. Aber auch dies wäre rechtlich anfechtbar gewesen.
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Freitag
11 August
22:07 Uhr
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hotplayboy
Themen: 52
Beiträge: 775
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Birgit Dahl schreibt:
Henner Christoph schreibt:
@Andreas Gruber:
So steht es in der Ausschreibung, da haben Sie absolut Recht.
Logisch ist das natürlich nicht wirklich (erst Auslosung und dann Tage später erst Starterangabe) aber würde so genehmigt, veröffentlicht und von den Nennenden akzeptiert.
Das eröffnet natürlich die Möglichkeit die jetzt getroffene Entscheidung des HVT zu rechtfertigen. Es gilt wie gesagt immer der Termin der Starterangabe.
Insgesamt eine sehr sehr unglückliche Situation. In der Haut der Entscheider möchte ich nicht stecken.
Nun ja, aber in der Ausschreibung steht , wer sich für das Finale qualifiziert und dass die Startplatzauslosung nach den Vorläufen stattfindet.
Das Starterfeld bzw das Rennen stand also bereits nach den Vorläufen fest. Die Starterliste für dieses Rennen wurde veröffentlicht. Somit kann am Montag bei der Starterangabe ein Pferd nur noch mit ärztlichem Attest abgemeldet werden, oder aber wegen Doping gestrichen werden. Ein Nachrücken ist in der Ausschreibung nicht vorgesehen, ebenso keine Neuauslosung der Startplätze.
Das hier die TRO und die Ausschreibungen nachgebessert werden müssen, ist klar. Aber bitte nicht solche Entscheidungen durchsetzen , die weder in der TRO noch in der Ausschreibung verankert sind.
Klasse Kommentar, Birgit, hierfür würde ich gerne mehrfach auf "gefällt mir" klicken.
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Freitag
11 August
22:11 Uhr
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trotting-affair.com
Themen: 10
Beiträge: 79
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Daniela Fellner schreibt:
trotting-affair.com schreibt:
casaque jaune schreibt:
trotting-affair.com schreibt:
(...) Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, schreibt der HVT jedoch seine Deklaration bei Abgabe der Probe mittels einer tierärztlichen Bescheinigung vor. Dies wurde hier, offensichtlich aus Unwissenheit, versäumt. Natürlich ist es die Pflicht der Teilnehmer, Regeln zu kennen und einzuhalten. (...)
Sehe ich auch so. Aber wo steht denn diese Regel?
Sollte eigentlich in den Durchführungsbestimmungen zu Dopingproben in der TRO stehen. Aber außer dem Hinweis, das anti infektiöse Substanzen zu den kontrolliert erlaubten Substanzen gehören, ist dort tatsächlich nichts zu finden. J.P. Dubois stolperte vor Jahren ja auch schon in diese "Falle" und beendete darauf hin seine Aktivitäten in Deutschland.
Die Durchführungsbestimmungen zum Doping wurden zum 14.04.22 geändert. Seither darf man nur noch Wurmkuren geben (antiparasitäre Substanzen), die kontrollierte Gsbe von Antibiotika ist nicht mehr erlaubt.
Ich habe aus der TRO Stand 01.08.2022 zitiert, die derzeit so auf der HP des HVT als aktuelle Version veröffentlicht ist. Wie und wo soll sich denn bitte ein Teilnehmer informieren, wenn diese Angaben angeblich nicht mehr stimmen sollen? Wöchtlich TRK lesen?
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Freitag
11 August
22:21 Uhr
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Daniela Fellner
Themen: 0
Beiträge: 8
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trotting-affair.com schreibt:
Daniela Fellner schreibt:
trotting-affair.com schreibt:
casaque jaune schreibt:
trotting-affair.com schreibt:
(...) Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, schreibt der HVT jedoch seine Deklaration bei Abgabe der Probe mittels einer tierärztlichen Bescheinigung vor. Dies wurde hier, offensichtlich aus Unwissenheit, versäumt. Natürlich ist es die Pflicht der Teilnehmer, Regeln zu kennen und einzuhalten. (...)
Sehe ich auch so. Aber wo steht denn diese Regel?
Sollte eigentlich in den Durchführungsbestimmungen zu Dopingproben in der TRO stehen. Aber außer dem Hinweis, das anti infektiöse Substanzen zu den kontrolliert erlaubten Substanzen gehören, ist dort tatsächlich nichts zu finden. J.P. Dubois stolperte vor Jahren ja auch schon in diese "Falle" und beendete darauf hin seine Aktivitäten in Deutschland.
Die Durchführungsbestimmungen zum Doping wurden zum 14.04.22 geändert. Seither darf man nur noch Wurmkuren geben (antiparasitäre Substanzen), die kontrollierte Gsbe von Antibiotika ist nicht mehr erlaubt.
Ich habe aus der TRO Stand 01.08.2022 zitiert, die derzeit so auf der HP des HVT als aktuelle Version veröffentlicht ist. Wie und wo soll sich denn bitte ein Teilnehmer informieren, wenn diese Angaben angeblich nicht mehr stimmen sollen? Wöchtlich TRK lesen?
In der TRO steht auch, dass alles, was nicht aufgelistet ist, nicht erlaubt ist (zur kontrollierten Gabe). Das ist schon die aktuelle Version, man muss es nur ganz genau lesen.
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Freitag
11 August
22:26 Uhr
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casaque jaune
Themen: 18
Beiträge: 655
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Daniela Fellner schreibt:
trotting-affair.com schreibt:
casaque jaune schreibt:
trotting-affair.com schreibt:
(...) Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, schreibt der HVT jedoch seine Deklaration bei Abgabe der Probe mittels einer tierärztlichen Bescheinigung vor. Dies wurde hier, offensichtlich aus Unwissenheit, versäumt. Natürlich ist es die Pflicht der Teilnehmer, Regeln zu kennen und einzuhalten. (...)
Sehe ich auch so. Aber wo steht denn diese Regel?
Sollte eigentlich in den Durchführungsbestimmungen zu Dopingproben in der TRO stehen. Aber außer dem Hinweis, das anti infektiöse Substanzen zu den kontrolliert erlaubten Substanzen gehören, ist dort tatsächlich nichts zu finden. J.P. Dubois stolperte vor Jahren ja auch schon in diese "Falle" und beendete darauf hin seine Aktivitäten in Deutschland.
Die Durchführungsbestimmungen zum Doping wurden zum 14.04.22 geändert. Seither darf man nur noch Wurmkuren geben (antiparasitäre Substanzen), die kontrollierte Gsbe von Antibiotika ist nicht mehr erlaubt.
Dann sollten Antibiotika aber in den Listen I bis V mal genannt sein. Sind sie aber nicht.
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Freitag
11 August
22:43 Uhr
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Birgit Dahl
Themen: 0
Beiträge: 55
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Andreas Gruber schreibt:
Birgit Dahl schreibt:
Henner Christoph schreibt:
@Andreas Gruber:
So steht es in der Ausschreibung, da haben Sie absolut Recht.
Logisch ist das natürlich nicht wirklich (erst Auslosung und dann Tage später erst Starterangabe) aber würde so genehmigt, veröffentlicht und von den Nennenden akzeptiert.
Das eröffnet natürlich die Möglichkeit die jetzt getroffene Entscheidung des HVT zu rechtfertigen. Es gilt wie gesagt immer der Termin der Starterangabe.
Insgesamt eine sehr sehr unglückliche Situation. In der Haut der Entscheider möchte ich nicht stecken.
Nun ja, aber in der Ausschreibung steht , wer sich für das Finale qualifiziert und dass die Startplatzauslosung nach den Vorläufen stattfindet.
Das Starterfeld bzw das Rennen stand also bereits nach den Vorläufen fest. Die Starterliste für dieses Rennen wurde veröffentlicht. Somit kann am Montag bei der Starterangabe ein Pferd nur noch mit ärztlichem Attest abgemeldet werden, oder aber wegen Doping gestrichen werden. Ein Nachrücken ist in der Ausschreibung nicht vorgesehen, ebenso keine Neuauslosung der Startplätze.
Das hier die TRO und die Ausschreibungen nachgebessert werden müssen, ist klar. Aber bitte nicht solche Entscheidungen durchsetzen , die weder in der TRO noch in der Ausschreibung verankert sind.
Leider nicht ganz richtig. In der Ausschreibung steht, die drei Erstplatzierten sind startberechtigt. Da Look of Love am Tag der Starterangabe disqualifiziert ist, ist Rushida die Drittplatzierte und hat damit eine Startberechtigung. Aber, da bin ich völlig bei ihnen, mit der jetzigen Situation ist eine Lage entstanden, die nicht im Sinne aller gelöst werden kann. Es ist eine total unbefriedigende Situation, da über dem Rennen jetzt schon ein Schatten liegt.
Vielleicht wäre es eine salomonische Lösung gewesen, die 4 leer zu lassen und Rushida die 13 zu geben. Aber auch dies wäre rechtlich anfechtbar gewesen.
Das bedeutet dann aber auch, dass die Startplatzauslosung mit den Finalteilnehmern hätte gar nicht stattfinden dürfen und die Starterlisten hätten auch nicht veröffentlicht werden dürfen.
Die startberechtigten Pferde wurde ja klar in der genehmigten Ausschreibung definiert und durch die Genehmigung der Startplatzauslosung steht das Starterfeld fest.
Da die Ausschreibung aber mit Startplatzauslosung nach den Vorläufen genehmigt wurde, handelt es sich bei der Starterangabe nur noch um die Abmeldung der Pferde bei Krankheit oder Festlegung der Fahrer.
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Freitag
11 August
23:14 Uhr
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Karin Walter-Mommert
Themen: 7
Beiträge: 603
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Ein wesentlicher Punkt, der hier bislang überhaupt nicht angesprochen wurde, ist, dass Herr Gläser, nun Vorlaufsieger, bei fünf startenden Pferden aus der zweiten Reihe nicht mehr hätte wählen können, ob er hinter der 1 oder 2 herfährt, sondern hinter der 1 zwingend hätte fahren müssen, siehe TRO! Dito Herr Tesselaar, null Wahlmöglichkeit.O-Ton Herr Gläser
"Dann hätte ich diese Nummer niemals gewählt!"
Wir brauchen nicht zu diskutieren, dass die 3 Erstplatzierten laut Derbyausschreibung startberechtigt sind. Startete Rushida im B- Lauf könnten dessen Teilnehmer argumentieren, diese hätte dort aber gar nicht starten dürfen, da nun 3.te im Vorlauf.
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Freitag
11 August
23:24 Uhr
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Andreas Gruber
Themen: 4656
Beiträge: 2968
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Birgit Dahl schreibt:
Andreas Gruber schreibt:
Birgit Dahl schreibt:
Henner Christoph schreibt:
@Andreas Gruber:
So steht es in der Ausschreibung, da haben Sie absolut Recht.
Logisch ist das natürlich nicht wirklich (erst Auslosung und dann Tage später erst Starterangabe) aber würde so genehmigt, veröffentlicht und von den Nennenden akzeptiert.
Das eröffnet natürlich die Möglichkeit die jetzt getroffene Entscheidung des HVT zu rechtfertigen. Es gilt wie gesagt immer der Termin der Starterangabe.
Insgesamt eine sehr sehr unglückliche Situation. In der Haut der Entscheider möchte ich nicht stecken.
Nun ja, aber in der Ausschreibung steht , wer sich für das Finale qualifiziert und dass die Startplatzauslosung nach den Vorläufen stattfindet.
Das Starterfeld bzw das Rennen stand also bereits nach den Vorläufen fest. Die Starterliste für dieses Rennen wurde veröffentlicht. Somit kann am Montag bei der Starterangabe ein Pferd nur noch mit ärztlichem Attest abgemeldet werden, oder aber wegen Doping gestrichen werden. Ein Nachrücken ist in der Ausschreibung nicht vorgesehen, ebenso keine Neuauslosung der Startplätze.
Das hier die TRO und die Ausschreibungen nachgebessert werden müssen, ist klar. Aber bitte nicht solche Entscheidungen durchsetzen , die weder in der TRO noch in der Ausschreibung verankert sind.
Leider nicht ganz richtig. In der Ausschreibung steht, die drei Erstplatzierten sind startberechtigt. Da Look of Love am Tag der Starterangabe disqualifiziert ist, ist Rushida die Drittplatzierte und hat damit eine Startberechtigung. Aber, da bin ich völlig bei ihnen, mit der jetzigen Situation ist eine Lage entstanden, die nicht im Sinne aller gelöst werden kann. Es ist eine total unbefriedigende Situation, da über dem Rennen jetzt schon ein Schatten liegt.
Vielleicht wäre es eine salomonische Lösung gewesen, die 4 leer zu lassen und Rushida die 13 zu geben. Aber auch dies wäre rechtlich anfechtbar gewesen.
Das bedeutet dann aber auch, dass die Startplatzauslosung mit den Finalteilnehmern hätte gar nicht stattfinden dürfen und die Starterlisten hätten auch nicht veröffentlicht werden dürfen.
Die startberechtigten Pferde wurde ja klar in der genehmigten Ausschreibung definiert und durch die Genehmigung der Startplatzauslosung steht das Starterfeld fest.
Da die Ausschreibung aber mit Startplatzauslosung nach den Vorläufen genehmigt wurde, handelt es sich bei der Starterangabe nur noch um die Abmeldung der Pferde bei Krankheit oder Festlegung der Fahrer.
Ich kann ihre Argumente durchaus nachvollziehen. Aber halten sie es für fair, ein Pferd wie Rushida, das sich nach der Disqualifikation von Look of Love sportlich qualifiziert hat, nicht starten zu lassen, da ja die Startplätze schon gelost wurden?
Wie würden sie reagieren, wäre es ihr Pferd gewesen?
Mal davon abgesehen kommt es durchaus vor, dass veröffentlichte Starterlisten noch geändert werden.
Heute Vormittag war ich noch der gleichen Meinung wie sie, weil ich auch der Annahme war, die Startplatzverlosung wäre identisch mit der Starterangabe. Aber dem ist nicht so. Tatsache aber ist - zum Zeitpunkt der Starterangabe ist Rushida sportlich qualifiziert.
Was man sich aber in Zukunft wohl sparen muss, ist die öffentliche Verlosung der Startplätze nach den Vorläufen.
Und ja, man kann sagen, die Ursache liegt an den zu spät ausgewerteten Dopingproben des Buddenbrock-Rennens. Aber auch andere Pferde, die nicht im Buddenbrock-Rennen gestartet sind, hätten in der Zwischenzeit irgendwo positiv getestet sein können.
Wie gesagt - ein beschissene Situation, die jetzt nicht mehr zur Zufriedenheit aller gelöst werden kann. Wichtig wird sein, wie man mit diesen Eventualitäten in der Zukunft umgeht.
Und wenn ich einen Wunsch hätte, dann den, dass alle Starter, die nicht im Vorlauf von Look of Love dabei waren, bei einer neuen Verlosung den gleichen Platz bekommen wie den, den sie hatten!
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Freitag
11 August
23:52 Uhr
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bovdedyk
Themen: 2
Beiträge: 62
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Karin Walter-Mommert schreibt:
Ein wesentlicher Punkt, der hier bislang überhaupt nicht angesprochen wurde, ist, dass Herr Gläser, nun Vorlaufsieger, bei fünf startenden Pferden aus der zweiten Reihe nicht mehr hätte wählen können, ob er hinter der 1 oder 2 herfährt, sondern hinter der 1 zwingend hätte fahren müssen, siehe TRO! Dito Herr Tesselaar, null Wahlmöglichkeit.O-Ton Herr Gläser
"Dann hätte ich diese Nummer niemals gewählt!"
Wir brauchen nicht zu diskutieren, dass die 3 Erstplatzierten laut Derbyausschreibung startberechtigt sind. Startete Rushida im B- Lauf könnten dessen Teilnehmer argumentieren, diese hätte dort aber gar nicht starten dürfen, da nun 3.te im Vorlauf.
Bis zum Ergebnis der B-Probe, dürfte das Pferd nicht disqualifiziert werden. Lediglich eine Schutzsperre muß verhängt werden. Also ist "Look of Love" bis dahin auch noch Vorlaufsieger, und muß als Nichtstarter geführt werden.
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Samstag
12 August
00:00 Uhr
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Andreas Gruber
Themen: 4656
Beiträge: 2968
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B-Probe ist seit Freitag Mittag auch positiv.
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Samstag
12 August
00:07 Uhr
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KillerQueen
Themen: 41
Beiträge: 3117
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Wären die Vorläufe in derselben Woche gewesen gäbe es diese Diskussion nicht 🤷♂️😋
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