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Autor | Beitrag |
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Dienstag 08 August 15:51 Uhr | |
Man wird in der kurzen Zeit auf keinen grünen Zweig und eine faire Lösung für alle Beteiligten kommen, womit das Stuten Derby 2023 leider einen fahlen Beigeschmack haben wird. |
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Dienstag 08 August 16:08 Uhr | |
Stimmt! |
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Dienstag 08 August 16:11 Uhr | |
Ok, nur zum Verständnis ... ihr seid also der Meinung, ein unter Dopingverdacht stehendes Pferd (keine Wertung, nur Fakt) sei Startberechtigt, weil ja die Unschuldsvermutung angewendet werden sollte bis die Schuld bestätigt ist? |
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Dienstag 08 August 16:13 Uhr | |
DerBerliner schreibt: Nein, das Pferd ist ja aufgrund der Schutzsperre nicht berechtigt zu starten. Erst wenn eine eventuelle B-Probe negativ ist. Und dann ist es ja auch kein Dopingfall. |
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Dienstag 08 August 17:13 Uhr | |
Na wenn die B zeitgerecht negativ ist dann bleibt alles so wie es ist. Wenn nicht ist es eben andersrum. Dass man dann eventuell ein falsches Programm in der Hand hat ist natürlich ein Problem. Wie auch immer.....aber wenn ich Besitzer der Vierten wäre und dann nicht im Finale starten darf sollte Look of Love nicht dabei sein dürfen wäre ich total angefressen 😡 |
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Dienstag 08 August 17:37 Uhr | |
Na ja, was sollen die Beteiligten von Samba Pa Ti und Marvellous Steel sagen? Die haben jetzt die Nummern 9 und 12. Wären sie im Forlauf 1 und 2 gewesen hätten sie deutlich bessere Wahlmöglichkeiten gehabt. In so einem Fall gibt es in meinen Augen kein allen gerechtes Verhalten, bzw. Regelungen. Min. eine Partei ist da immer unzufrieden. Wie schon zum Besten gab: schwebendes Verfahren, Unschuldsvermutung, noch ist alles möglich. Unwarscheinlich das die Dopingprobe ungültig ist, aber möglich. Für lange Verfahrensdauer kann keiner der Beteiligten etwas. |
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Mittwoch 09 August 00:53 Uhr | |
Wenn überhaupt, könnte das Ergebnis der B-Probe bis Montag nur dann vorliegen, wenn diese im Kölner Institut durchgeführt werden würde.Die B- Probe kommt zusammen mit der A Probe nach Köln und wird dort gekühlt bis zu einer Entscheidung aufbewahrt. Sollte die B Probe in einem ausländisch zertifizierten Institut durchgeführt werden, muß diese von Köln dorthin versendet werden. Das ist zeitlich wohl nicht zu schaffen .In den 15 Jahren die ich im Rennausschuß für Doping tätig war, wurde das Ergebnis der A Proben in den B Proben immer bestätigt. Wenn das Ergebnis der A Probe schon vor den Vorläufen vorgelegen wäre , hätte man jetzt nicht diese Probleme .Da aber das Kölner Institut gerade im Sommer für den Human und dem Pferdesport sehr viele Proben zu bearbeiten hat, dauern die Mitteilungen der Ergebnisse leider viel länger als in den Wintermonaten. |
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Mittwoch 09 August 09:31 Uhr | |
Denke ich auch weniger dass das Ergebnis bis Montag vorliegen wird, zumal ja der Besitzer bzw. der Trainer entscheiden können bei welchen zertifizierten Institut die B-Probe ausgewertet werden soll. |
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Freitag 11 August 19:40 Uhr | |
Freitag 11 August 19:56 Uhr | |
Eine gute Entscheidung. Weil ein gedoptes Pferd das Derby auf den Kopf stellt und die heutige Entscheidung die bestmögliche Fairness herstellt. |
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Freitag 11 August 19:57 Uhr | |
Ich bin sehr gespannt. Aus meiner Sicht, sieht die Trabrennordnung das nicht vor. Da das kein 1000,- € Rennen ist, sehe ich den einen oder anderen, der sich benachteiligt fühlt und den Rechtsweg einschlägt. Ich denke, man wäre besser gefahrern Look of Love als Nichtstarter zu lassen. Wenn einer am Renntag Nichtstarter wird, gibt es ja auch keine Nachrücker. |
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Freitag 11 August 20:06 Uhr | |
Nachdem nun der Wirkstoff vom HVT veröffentlicht wurde, der zum positiven Ergebniss der Dopingprobe geführt hat, verbleibt ein extrem schaler Beigeschmack. Der Wirkstoff gehört zu der Gruppe der antibiotisch wirkenden Substanzen, deren Applikation vor dem Rennen grundsätzlich erlaubt ist. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, schreibt der HVT jedoch seine Deklaration bei Abgabe der Probe mittels einer tierärztlichen Bescheinigung vor. Dies wurde hier, offensichtlich aus Unwissenheit, versäumt. Natürlich ist es die Pflicht der Teilnehmer, Regeln zu kennen und einzuhalten. Weshalb der HVT, nicht nur in diesem Fall, jedoch wieder deutlich über das Ziel hinaus schießt, und Regeln aufstellt, die so in Europa einmalig sind, muss niemand verstehen. Das widerspricht dem Gedanken der Harmonisierung des Regelwerks in Europa und beschädigt den deutschen Trabrennsport im Besonderen. |
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Freitag 11 August 20:20 Uhr | |
Schwieriges Thema. In einem solchen (oder ähnlich gelagerten) Fall würde ich persönlich streng nach der Ausschreibung vorgehen, diese basiert ja auf der TRO, da sie gemäß dieser genehmigt wurde. Und diese Ausschreibung ist das Vertragsangebot des RV an die Besitzer, was diese mit ihrer Nennung angenommen haben. In dieser Ausschreibung finde ich allerdings weder etwas zum Thema "nachrücken" noch zu "Wiederholung der Auslosung". Das heißt nicht, dass ich die Entscheidung des HVT nicht akzeptiere aber bislang galt sinngemäß immer der Grundsatz, dass der Zeitpunkt der Starterangabe maßgeblich ist. Und da war Look of Love noch startberechtigt. Wie gesagt sehr schwierig das Thema. |
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Freitag 11 August 20:25 Uhr | |
Henner Christoph schreibt: Leider sieht das nach einem Nachspiel nach dem Derby aus....und das wäre schade.?. |
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Freitag 11 August 20:40 Uhr | |
Unabhängig vom bürokratischen Bedenken würde ich diese Entscheidung als eine sehr gute ansehen. Mit etwas Sportgeist wird da auch keiner Einspruch einlegen... Das es kein richtiges Doping war habe ich mir gedacht, man weiß in solchen Rennen ja das getestet wird. Wohl eher ein Irrtum oder Unwissenheit - und die schützt aber bekanntlich (leider) vor Strafe nicht!🤠 |
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Freitag 11 August 20:41 Uhr | |
Ich sehe das wie Henner. Er hat die Situation gut beschrieben. Das Finale steht nun mal fest. Die TRO gibt nichts zum Thema "Nachrücken" her. D.h. Look of Love ist Nichtstarter. Das Rennen geht so ab , wie es bereits vor Tagen veröffentlicht wurde. Nun sind doch eigentlich die Trainer und Besitzer gefragt , ob sie die fragwürdige Entscheidung des HVT mitmachen oder nicht. ......
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Freitag 11 August 20:46 Uhr | |
trotting-affair.com schreibt: Sehe ich auch so. Aber wo steht denn diese Regel? |
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Freitag 11 August 21:18 Uhr | |
Veranstalter des Derbys ist nicht der HVT, sondern der BTV. Er hat das Rennen ausgeschrieben und die Verlosung der Startplätze durchgeführt. Der BTV hat dem HVT die Starterliste weitergeleitet. Dieser hat die Starterliste auf seiner Seite veröffentlicht. Look of Love hat ihre Startberechtigung verloren, ist also Nichtstarter. Wenn jetzt betroffene Trainer an der Verlosung nicht teilnehmen, was dann? Sie müssen sich ja nach Verlosung der Reihenfolge ihre Startnummern aussuchen. Verlieren deren Pferde dann ihre Startberechtigung? Wirklich schade, daß es schon im Vorfeld des Derbys diesen Ärger gibt.
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Freitag 11 August 21:27 Uhr | |
Henner Christoph schreibt: Zeitpunkt der Starterangabe ist der Montag (14.08.). Die Startnummernverlosung hat nichts mit der Starterangabe zu tun. |
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Freitag 11 August 21:34 Uhr | |
trotting-affair.com schreibt: Ich kenne mich mit den Mitteln und den Bestimmungen nicht wirklich aus, aber nicht der gleiche Trainer im Juni mit Jolo Love einen Dopingfall in Belgien gehabt?
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