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Konstituierung des Zuchtbeirates / Züchterversammlungen in den Regionen
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Mittwoch 28 August 17:17 Uhr
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Andreas Gruber

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News Trab, 28.08.2024

 

 

(hvt-press) Die Mitgliederversammlung des HVT hat in der Sitzung vom 20.10.2023 die Einführung eines Zuchtbeirats als ständigem Ausschuss des HVT beschlossen.

 

 

 

Im Frühjahr diesen Jahres hat das HVT-Präsidium in Form der Zuchtbeiratsordnung alle Regelungen zur Konstituierung des Zuchtbeirates und zu dessen Befugnissen festgelegt. Der Zuchtbeirat soll in voller Unabhängigkeit die Geschäftsführung und das Präsidium des HVT in züchterischen Angelegenheiten des HVT unterstützen und beraten. Grundgedanke ist eine Regionalisierung. Es sind insgesamt 10 Sitze im Zuchtbeirat vorgesehen, wobei die Sitze nach Zuchtaktivität auf die Regionen verteilt werden. Jede Region ist immer mit mindestens einem Sitz vertreten.

 

 

 

Zur Bewertung der Zuchtaktivität wurden anlässlich der Konstituierung des Beirates die gemeldeten Inlandsbedeckungen in den Jahren 2020-2023 als Kriterium herangezogen. Zudem wird ein „Bonussitz“ für die Anzahl der Deckhengste einer Region vergeben.

 

 

 

Daraus ergab sich folgende Kalkulation und Sitzverteilung für den Zuchtbeirat: 

 

 

 

 

 

Die Regionen sind wie folgt definiert:

 

 

 

Nord: Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern

 

 

West: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

 

 

Süd: Bayern und Baden-Württemberg

 

 

Ost: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen

 


 

Zur Konstituierung des Zuchtbeirates und für die Wahl der Vertreter/Vertreterinnen lädt das Präsidium  nun wie folgt zu nachfolgenden Züchterversammlungen in den Regionen ein:

 

 

 

Die Einladung richtet sich vornehmlich an alle Züchter, aber auch Gäste sind selbstverständlich herzlich willkommen. 

 

 

 

Für die Wahl der Mitglieder des Zuchtbeirates gilt: 

 

 

 

1. Mitglieder des Zuchtbeirates müssen Mitglied im HVT sein, da es sich bei diesem um einen Ausschuss des HVT handelt. 

 

 

2. Stimmberechtigt ist jeder Züchter/jede Züchtergemeinschaft, der/die in den letzten 5 Jahren ein Zuchtprodukt in das Zuchtbuch des HVT eingetragen hat.

 

 

3. Die Wahl der Mitglieder des Zuchtbeirates erfolgt alle 4 Jahre

 

 

 

Im Rahmen dieser Versammlungen stellen sich zudem der neue Präsident des HVT. Herr Peter Weihermüller, sowie der neue Geschäftsführer des HVT, Herr Dr. Stefan Völl, den Züchtern vor. Weitere Informationen zum Zuchtbeirat sind der Zuchtbeiratsordnung zu entnehmen.

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