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Autor | Beitrag |
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Freitag 16 August 15:09 Uhr | |
In der Hoofworld-Rubrik „Deutscher Galopp“ möchte ich vor allem Hintergrundthemen behandeln, die nicht in der Rennzeitung stehen. Sicher interessiert dabei nicht jeden Leser alles, aber das ist in einer Zeitung ja genauso. Am spannendsten finde ich diejenigen Themen, bei denen ich mir vor dem Schreiben erst einmal selber das nötige Wissen erarbeiten muss. Dies hier ist eins davon.
Der Fall der „doppelten“ Website von Baden Galopp mit und ohne Bindestrich (die echte des Rennveranstalters und die andere von einem Trittbrettfahrer, in dem Fall einer Infoseite für Kryptowährungen) wirft die Frage auf: Darf sich jedermann derart an die Internetpräsenz eines bekannten Unternehmens anhängen, um auf die Weise Traffic für die eigene Website zu generieren? Baden Galopp-Geschäftsführer Stephan Buchner, von Beruf auch Rechtsanwalt, meint dazu: "Bisher hat uns, außer Ihnen, noch niemand auf die "Plagiatsseite" angesprochen, deshalb habe ich mich auch noch nicht mit dem Thema beschäftigt."
„Domaingrabbing“ (so der Fachausdruck für dieses Phänomen) als solches ist, je nach nationaler Rechtslage, nicht zwingend strafbar: Domains gelten in Deutschland als reguläre Handelsgüter – auch der Erwerb mit dem Vorhaben des Weiterverkaufs ist damit gesetzeskonform. Anders sieht es bei böser Absicht aus: Lässt sich nachweisen, dass der Kunde oder User durch einen ähnlichen Namen gezielt in die Irre geführt wird, kann dies strafbar sein. In jedem Fall ist Domaingrabbing sehr ärgerlich und möglicherweise auch geschäftsschädigend für den ehrlichen Domain-Inhaber. Man stelle sich vor, ein potenzieller künftiger Sponsor der Badener Rennbahn landet irrtümlich auf der falschen Website und ist dann erst einmal irritiert, auf derart unseriösen Inhalt zu treffen. Nach einem Urteil des Landgerichts Köln ist ein Bindestrich zwischen zwei Begriffen in der Regel nicht ausreichend, um eine Verwechslungsgefahr zu vermeiden.
Der einzig sichere Weg, solche Trittbrettfahrer zu verhindern, besteht darin, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen. Vor rund einem Vierteljahrhundert gab es als praktisch relevante Top Level Domains nur „.de“ und „.com“. Für die Einrichtung einer eigenen beruflichen Website habe ich damals sicherheitshalber beide Varianten registrieren lassen und notgedrungen auch doppelt bezahlt, obwohl ich nur eine der beiden Varianten nutzen wollte.
Die Registrierungsstelle für alle .de-Domains ist die Frankfurter Genossenschaft DENIC. Zu meiner Website-Zeit war es noch so, dass die Namen und Anschriften aller Domain-Inhaber bei DENIC öffentlich einsehbar waren. Dies ist heute nicht mehr so. Nur wer ein berechtigtes Anliegen hat, darf diese einsehen. Im Falle der anonymen Krypto-Badener hätte der Rennveranstalter sicherlich dieses Recht, ein außenstehender Dritter wie ich dagegen nicht. Es ist auch so, dass anders als in Amerika jede Website in Deutschland ein Impressum enthalten muss, und dies nicht irgendwo versteckt auf einer Unterseite. Dies wäre vielleicht ein Ansatzpunkt für die echten Badener Galopper, um in einem ersten Schritt die Dunkelmänner aus ihrer Anonymität herauszuholen.
Nach den Domainbedingungen kann DENIC den Vertrag mit den Dunkelmännern nur kündigen, wenn z.B. die Registrierung der Domain für den Domaininhaber ohne Rücksicht auf ihre konkrete Nutzung ganz offenkundig Rechte Dritter verletzt oder sonst rechtswidrig ist. Wäre für das echte Baden Galopp nicht so einfach zu beweisen. Eine kaufmännische Alternative wäre es, die Krypto-Domain dem Domaingrabber abzukaufen. Im Internet findet seit Langem schon ein reges Gefeilsche um zum Verkauf stehende Domains statt.
Frank Henschker Whistleblower-Hotline: bolgheri@gmx.net
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Freitag 16 August 16:57 Uhr | |
Mensch, Blücher - was machst du denn?? Womöglich jagt er uns nu auch noch Schmelz & Co auf den Hals... . Nimm ihn sofort zurück! Einfach zwischendurch mal wertschätzen. WIR haben dir schließlich nichts getan... . Dann doch lieber einen Hackerangriff.
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Freitag 16 August 17:44 Uhr | |
profiler schreibt: nee der Captain Blücher ist nicht Racingman |