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Autor | Beitrag |
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Montag 11 April 19:36 Uhr | |
Als wäre de Sport für Alte gemacht...wie überall lebt etwas durch Frische und Nachwuchs. Könner hören dabei den Alten zu, wenn sie es verdient haben. Einen frischen HVT Vorstand sehe ich nicht, so verrückt ist wohl kaum jemand.?.
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Montag 11 April 20:57 Uhr | |
Carola Reckzeh schreibt: Was ist die Funktion einer Präsidentin? Beim Kanzler weiss ich das ... Hat was mit Richtlinien zu tun, oder so. Grüssaugust kann man den nicht nennen. |
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Montag 11 April 23:45 Uhr | |
Die Frage ist - wieviele Verbände bzw. Besitzer wurden verklagt, weil ihr Pferd nach einer Marke benannt ist? Kennt hier jemanden Einen, der jemanden kennt, welcher verklagt wurde? Letzes Jahr wurden mir 2 Namen abgelehnt: Gershwin und Doris Day . Wenn diese ominöse Regelung nun aber erst ab 01.05.2022 gilt, frage ich mich, mit welcher Begründung? Gershwin heisst nun Gersh Win und Doris Day nunmehr Doris Kappelhoff- Mädchenname Doris Day's. Dieses Jahr wurden dito 2 Namen abgelehnt - Nordin Hanover und Nostradamus Hanover. Bei Nordin Hanover kann ich es noch gerade soeben nachvollziehen, hatte vor 20! Jahren Nachkommen. OK! Bei Nostradamus wurden mir Personen genannt, die diese Marke geschützt haben. Der Name NOSTRADAMUS wird im o.g. Markenregister vielfach geschützt (1. Mattausch, Bert, 15738 Zeuthen, DE; Wenselowski, Jens, 17034 Neubrandenburg, DE; Ziemann, Hans-Joachim, 12437 Berlin, DE; 2. Ålands Penningautomatförening, 22100, Mariehamn, FI; 3. INTER GROUP SERVICIOS FINANCIEROS Y EMPRESARIALES, S.L., 03204, Elche, ES; 4. Hitachi Energy Switzerland AG, 5400, Baden, CH). Meine Frage nun, muss sich jeder Buchverlag von einem dänischen Daddelautomatenvertrieb 🤣, seine Buchtitel zu Nostradamus genehmigen lassen? Darf JFK überhaupt noch starten?😳 Da ich selber im Besitz einer geschützten Marke bin, darf ich ausführen, das die eingeholte Auskunft meines Patentanwaltes besagt, dass ihm noch niemals in seiner fast vierzigjährigen Karriere zu Ohren, auch nicht Kollegen, gekommen ist, dass Tiere keine Markennamen tragen dürfen. Er recherchiert diesbezüglich und informiert umgehend. Wie steht es z.B. um all die Lassies, Furys und Garfields dieser Welt, welche in internationalen Zuchtverbänden registriert sind? Keine Marken? Der HVT sollte/muss belegen und transparent kommunizieren, woher dieser Sinneswandel stammt. Wer hat gegen wen geklagt aufgrund welcher Markenverletzung? Welche Konsequenzen wurden definitiv angedroht und vor allem: Wem? Dem Verband oder Besitzer? Meine persönliche Meinung ist, dass fast jedes Wort geschützt ist...aber keine grosse Marke ein Problem damit hat, noch haben kann, dass ein Rennpferd, Hund, Katze oder Esel nach eben jener benannt wurde. Gerd Schuster z.B hatte nur Designernamen für seine Pferde - das muss umgehend geklärt werden, denn Moorleiche im Kampf mit Schuhsohle, dahinter Emil und Otto will nun wirklich niemand hören...
"Eine Marke ist der geschützte Name eines Produkts oder einer Dienstleistung. In einer Marke werden Werbemaßnahmen, Qualitätsbemühungen, der Service und letztendlich alles, was den guten Ruf eines Produkts oder einer Dienstleistung ausmacht „gespeichert“. Der Schutz einer Marke gilt allerdings nur innerhalb einer bestimmten Branche. Wer zum Beispiel die Marke „CrazyFish“ für Werbeleistungen anmeldet, kann nicht verhindern, dass ein anderer sie im Bereich „Tierfutter“ nutzt." Noch eben im Netz bei t3n.de gefunden...
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Dienstag 12 April 00:36 Uhr | |
Otto geht aber gar nicht.Da gibts doch einen in Friesland.🤣 Hat schon mal jemand Tell probiert? |
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Dienstag 12 April 06:44 Uhr | |
Labido schreibt: Oder " Tell me no lies!" 😁 Da hatte jemand bereits vor 13 einen Input aber ganz sicher aus einem anderen Grund! |
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Dienstag 12 April 07:41 Uhr | |
Labido schreibt: "Heinz Tell me no Lies" würde wohl auch abgelehnt werden, da es ja ein Pferd gibt, welches ähnlich heißt... |
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Dienstag 12 April 07:42 Uhr | |
Wenn diese ominöse Regelung nun aber erst ab 01.05.2022 gilt, frage ich mich, mit welcher Begründung?
@ karin
weil es das übliche verhalten einer person ist. wahrscheinlich waren deine namen wie bei uns schon 2021 beantragt. zu diesem zeitpunkt gab es obigen präsidiumsbeschluss nicht. und vor allem ist die regelung noch nicht eingetragen gewesen.
das protokoll der letzten präsidiumssitzung hat noch einige punkte, darunter meiner meinung nach tierschutzrechtlich sehr bedenkliche.
und ein thema da mir schon lange ein dorn im auge ist: die auschreibungen, die nach jetziger neuen auflage, nun bis zum 15ten des vormonats erst vorhanden sein müssen. plus eventl änderungen bis 4 tage vor startangabe. das schöne ist, auch das ist erst ab 1.5. in Kraft. warum es aber jetzt schon wieder ausgelebt wird.....
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Dienstag 12 April 09:27 Uhr | |
Christina Hempel schreibt: Ja, aber auch nur, wenn der zukünftige Name des Pferdes in der Nizza-Kategorie 31 mit einen Namensschutz verzeichnet ist. Das Problem ist folgendes. Beim HVT saß eine Person, die in ihrem Aufgabengebiet nicht ganz ausgelastet war und hatte eine Idee. Es gab "angeblich" ein Schreiben eines Anwaltes, der gegen die Vergabe eines Namens klagen wollte. Dieses Schreiben wurde niemals vorgelegt, und scheinbar hatte es keinerlei Konsequenzen, denn gehört hat keiner davon. Aber trotzdem arbeitete diese Dame an ihrer Idee und war dabei, die Namensvergabe nach ihren Vorstellungen zu reformieren. In einem "richtigen" Unternehmen hätte man sich Rechtsbeistand von einem Anwaltes des Themengebietes geholt, aber in diesem Fall meinte diese Person, dass die eigene Ideen wohl auch nicht so schlecht wären. Man fing im letzten Jahr also damit an, subjektiv zu beurteilen, welche Namen denn genehmigungsfähig wären und welche nicht. Dieses Prozedere lies man sich dann noch vom Geschäftsführer, der sich, aus welchen Gründen auch immer, für einen Volljuristen hält, genehmigen. Nur ergibt zweimal Halbwissen leider kein Vollwissen. Ersteinmal mussten die zwei handelnden Personen über die Existenz von Nizza-Kategorien aufgeklärt werden, dann über den Sachstand, dass Vornamen durchaus geschützt werden können, was beide Personen heute noch nicht glauben. Die Beispiele von Otto, Sam, Mercedes und anderen werden heute noch als Blödsinn abgetan, der nicht haltbar wäre. Ein Gutachten eines Patentanwaltes wurde bis heute nicht kommentiert, denn die eigene Meinung ist immer richtiger als Aussagen einer Person, auch wenn diese mit dem Thema beruflich zu tun hat. Dass man in diesem Fall die ZBO ohne entsprechenden Mitgliederbeschluss oder Veröffentlichung plötzlich anders auslegt, darf man dabei nicht zu eng sehen. Um das alles zu legitimieren, gibt es schnell noch einen Präsidiumsbeschluß, obwohl in der TRO geschrieben steht, dass Änderungen der Zuchtbuchordnung (ZBO) nicht vom Präsidium, sondern nur von den Mitglieder beschieden werden dürfen. Und, weil man sich seiner Entscheidung doch nicht so ganz sicher ist, schiebt man sämtliche Verantwortung mit der Neuregelung der ZBO auf seine Kunden. Hinterfragt man diese Geschichte mit Hilfe von Fachleuten ein wenig, dann bleiben viele Fragen. * Wie kommt der HVT auf die Annahme, er könnte haftbar für Namensvergaben gemacht werden? Gibt es dazu auch nur einen Präzedenzfall? Fachleute konnten keinen dazu finden. Wie wird hier also nach Vorstellung die Zukunft der Namenvergabe durch den HVT aussehen? Dazu ein Beispiel. Ein größerer Stall hatte für seine Fohlen die Namen Asterix Diamant, Abraxas Diamant, Ali Baba Diamant und Arielle Diamant beantragt. Arielle Diamant wurde genehmigt, die anderen drei Namen wurden abgelehnt. Eine Begründung, wieso die ersten drei Namen abgelehnt wurden, bekommt man nicht. Geht man nach den Regularien der Namensrechtsexperten des HVT, dann könnte man meinen, dass Arielle von diesen "Experten" als gebräuchlicher Vorname eingestuft wird. Was aber ist die Definition eines "gebräuchlichen Vornamens"? Auch Abraxas ist ein in Deutschland genehmigungsfähiger Vorname. Interessiert aber niemand beim HVT, denn dort legt man lieber eigene Maßstäbe an. Wäre Mercedes Diamant erlaubt, da gebräuchlicher Vorname, oder abgelehnt, da Markenschutz von Mercedes Benz? Ist "Diamant" überhaupt gehnehmigungsfähig, da ja eigentlich lt. DPMA markenrechtlich geschützt? Oder erlaubt, da "allgemeiner Wortbegriff"? Arielle erlaubt, da gebräuchlicher Vorname, oder geschützt, da Markenschutz von Disney? Was wird aus dem Namenszusatz "Newport"? Gebräuchlicher Vorname? Allgemeiner Sprachgebrauch? Allgemeingültiger Wortbegriff? Da diese drei Definitionen rechtlich nicht geschützt sind, werden Entscheidungen hier immer subjektiv sein und Anlass zu juristischen Auseinandersetzungen bieten. Aber lieber so durchziehen als zuzugeben, dass man vielleicht einen Fehler gemacht hat. Und zur Not lieber einen Rechtsstreit verlieren, da man sich dann herausreden kann mit dem Lieblingsspruch schlechter Anwälte: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand". Und die Kosten für eventuelle Rechtsstreitigkeiten sind ja egal, wofür gibt es denn die PMU-Provisionen...
Und vielleicht, ja vielleicht sollte man in Zukunft Rechnungen vom HVT nur noch bezahlen mit dem Hinweis, dass Rechnungen nur bezahlt werden, wenn der Rechteinhalter des Namens HVT der Rechnung zustimmt. https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=012047981&CURSOR=1
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Dienstag 12 April 10:04 Uhr | |
Labido schreibt: Oder Geßler, den mit dem berühmten Hut. |
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Dienstag 12 April 11:46 Uhr | |
War schon immer so bei Politikern/Funktionären. Wenn man die großen Probleme nicht lösen kann/will, so eröffnet man einen Nebenkriegsschauplatz. |
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Dienstag 12 April 11:50 Uhr | |
Frau Hempel, nur bei Branchengleichheit liegt Markenverletzung vor ! |
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Dienstag 12 April 13:37 Uhr | |
Hey ,registriere die Stute doch einfach als Galopper ;-) https://www.deutscher-galopp.de/gr/vollblutzucht/namenspruefung/?searchTerm=Pippi+Langstrumpf
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Dienstag 12 April 13:48 Uhr | |
Karin Walter-Mommert schreibt: Dann muss ich mir doch noch 'nen Kopf machen😂 |
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Dienstag 12 April 19:03 Uhr | |
Einfach nur trauig |
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Dienstag 12 April 19:22 Uhr | |
Vielleicht sollten wir dann in Zukunft eine neue Kategorie anlegen: Die kuriosesten Namensablehnungen. Die ersten Beispiel: Pippi Langstrumpf (abgelehnt, da der Name geschützt ist) ....... to be continued....... |
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Dienstag 12 April 20:12 Uhr | |
Andreas Gruber schreibt: Das ist eine gute Idee! Vor allem ist es ja auch super, wenn der HVT begründen soll, wenn der oder der Name nicht zugelassen wird. Da bist Du einer mächtigen Verschwörung auf der Spur....🤣 |
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Dienstag 12 April 20:13 Uhr | |
Dieser Vorstand ist nur noch peinlich. |
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Dienstag 12 April 20:28 Uhr | |
Carola Reckzeh schreibt: Naja, selbst der HVT lebt nicht in einen rechtsfreien Raum und muss sich an Gesetzt halten, auch wenn er sich gerne als Hüter des Rechtes sieht. Oder kannst du mir erklären, wieso ein Aktiver 20.- Euro zahlen muss, wenn er ohne Nummer auf dem Geläuf erscheint, Rennvereine aber die wiederholt gegen die TRO verstoßen, keine Konsequenzen zu fürchten haben? |
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Mittwoch 13 April 13:06 Uhr | |
Na zumindest macht das Päsidium des HVT es jetzt öffentlich, dass es die Satzung mit Füßen tritt und mal eben das oberste Organ, die Mitgliederversammlung, ignoriert indem es die ZBO ändert. Der Hauptverband für Traberzucht e.V. informiert Ich glaube, als verärgerter Züchter würde ich mir den Spaß erlauben und den HVT mit geschützten Namensanfragen überschwenmmen. 😝 |
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Mittwoch 13 April 13:10 Uhr | |
Und du glaubst, du würdest dann jeweils eine Antwort bekommen!? |