Forum

Willkommen zum Forum!

Hinweis der Rennleitung - Aufenthalt auf dem Geläuf
Autor Beitrag
Dienstag 09 Juli 14:51 Uhr
author

Andreas Gruber

Themen: 4656
Beiträge: 2968

News Trab, 09.07.2024

(hvt-press) Die Rennleitung weist ausdrücklich darauf hin, dass der unbefugte Aufenthalt auf und neben (innen) dem Geläuf während einer Rennveranstaltung eine Ordnungswidrigkeit darstellt (§ 135, Abs. 2 u TRO). Dies gilt auch für Feststellungsprüfungen.

Ausnahmen bestehen für unterstützendes Stallpersonal (Scheckdienst u.ä.) sowie für Starthelfer, die das Geläuf unmittelbar nach dem Start nach außen oder in den Innenraum verlassen müssen.

Die Starthelfer müssen mit geschlossenem Schutzhelm, langer Hose und festem Schuhwerk ausgestattet sein.

Die Rennleitung kann die Inanspruchnahme eines Starthelfers genehmigen. Beim Bänderstart wird die Genehmigung nur für das in der jeweiligen Bändergruppe äußerste Gespann erteilt (Durchführungsbestimmungen zur Startordnung gem. § 81 TRO).

Verstöße gegen vorgenannte Bestimmungen ahndet die Rennleitung als Verstoß gegen § 75, Abs. 1 TRO (Nichtbefolgen einer Anordnung der Rennleitung).

Dienstag 09 Juli 16:07 Uhr
author

Gambler

Themen: 5
Beiträge: 2459

Lange Hose ? Ist das ein Dresscode a la Wimbledon oder hat das einen praktischen Sinn ? 

Dienstag 09 Juli 16:13 Uhr
author

Hans Sinnige

Themen: 1
Beiträge: 98

Das letzte, wenn ein Pferd dein Bein berührt ist es besser das noch etwas dazwischen ist. Obwohl auch das weh tut 😁

Dienstag 09 Juli 16:29 Uhr
author

Hombre

Themen: 0
Beiträge: 612
Gambler schreibt:

Lange Hose ? Ist das ein Dresscode a la Wimbledon oder hat das einen praktischen Sinn ? 

Da die meisten Starthelfer- rinnen sind ,lenkt eine lange Hose den Zuschauer weniger ab.

Dienstag 09 Juli 19:52 Uhr
author

Martina_SR

Themen: 2
Beiträge: 140
Andreas Gruber schreibt:

News Trab, 09.07.2024

(hvt-press) Die Rennleitung weist ausdrücklich darauf hin, dass der unbefugte Aufenthalt auf und neben (innen) dem Geläuf während einer Rennveranstaltung eine Ordnungswidrigkeit darstellt (§ 135, Abs. 2 u TRO). Dies gilt auch für Feststellungsprüfungen.

Ausnahmen bestehen für unterstützendes Stallpersonal (Scheckdienst u.ä.) sowie für Starthelfer, die das Geläuf unmittelbar nach dem Start nach außen oder in den Innenraum verlassen müssen.

Die Starthelfer müssen mit geschlossenem Schutzhelm, langer Hose und festem Schuhwerk ausgestattet sein.

Die Rennleitung kann die Inanspruchnahme eines Starthelfers genehmigen. Beim Bänderstart wird die Genehmigung nur für das in der jeweiligen Bändergruppe äußerste Gespann erteilt (Durchführungsbestimmungen zur Startordnung gem. § 81 TRO).

Verstöße gegen vorgenannte Bestimmungen ahndet die Rennleitung als Verstoß gegen § 75, Abs. 1 TRO (Nichtbefolgen einer Anordnung der Rennleitung).

Na da bin i aber gespannt ,jeder Pfleger der zum aufchecken mit auf die Bahn geht muss im Sommer a lange Hose drüberziehen und Helm .... Das wird ein Kuddelmuddel und da habens auch viel zu tun alle Pfleger zu beobachten ob lange Hose und festes Schuhwerk .Und bei den Bänderstarts besonders in den Trabreiten das wird interessant ,hoffentlich greift die Rennleitung nicht nach der Devise gleich und gleicher durch !  Aber wir werden sehen ,aus Sicherheitsgründen nachvollziehbar.

 

Dienstag 09 Juli 19:55 Uhr
author

Martina_SR

Themen: 2
Beiträge: 140

Betrifft das jetzt unterstützendes Stallpersonal nicht?

Dienstag 09 Juli 20:35 Uhr
author

Peter Neuss

Themen: 8
Beiträge: 874

Mancher ist mit kurzer Hose und Schlappen professioneller, als Andere mit Uniform.

Schrecklich, dieser Zwang und diese Bürokratie.

Ja, Sicherheit steht immer auf 1, der gesunde Menschenverstand allerdings auch.

Oder diktieren die Versicherungen unser Verhalten?

 

Dienstag 09 Juli 20:41 Uhr
author

Bea

Themen: 15
Beiträge: 1074

Geschlossener Helm finde ich super ... gilt hoffentlich auch für Begleitpersonen bei den Siegerehrungen 🧐

Dienstag 09 Juli 20:58 Uhr
author

Martina_SR

Themen: 2
Beiträge: 140
Peter Neuss schreibt:

Mancher ist mit kurzer Hose und Schlappen professioneller, als Andere mit Uniform.

Schrecklich, dieser Zwang und diese Bürokratie.

Ja, Sicherheit steht immer auf 1, der gesunde Menschenverstand allerdings auch.

Oder diktieren die Versicherungen unser Verhalten?

 

Ja ich denke schon das das versicherungstechnische Gründe hat.

Dienstag 09 Juli 20:58 Uhr
author

Godolphin

Themen: 5
Beiträge: 120

Nur Starthelfer müssen Hose, Schuhe und Helm tragen nicht das "Personal" vor dem Start am Pferd z.b. für den Check. So verstehe ich es. 

Dienstag 09 Juli 21:02 Uhr
author

Peter Neuss

Themen: 8
Beiträge: 874
Bea schreibt:

Geschlossener Helm finde ich super ... gilt hoffentlich auch für Begleitpersonen bei den Siegerehrungen 🧐

Jeder, der zuhause Treppe und Leiter nutzt, ist eher gefährdet.

Ich finde es unerträglich.

Dienstag 09 Juli 23:43 Uhr
author

severin

Themen: 28
Beiträge: 622
Martina_SR schreibt:
Andreas Gruber schreibt:

News Trab, 09.07.2024

(hvt-press)

Die Starthelfer müssen mit geschlossenem Schutzhelm, langer Hose und festem Schuhwerk ausgestattet sein.

 

Na da bin i aber gespannt ,jeder Pfleger der zum aufchecken mit auf die Bahn geht muss im Sommer a lange Hose drüberziehen und Helm .... Das wird ein Kuddelmuddel und da habens auch viel zu tun alle Pfleger zu beobachten ob lange Hose und festes Schuhwerk .Und bei den Bänderstarts besonders in den Trabreiten das wird interessant ,hoffentlich greift die Rennleitung nicht nach der Devise gleich und gleicher durch !  Aber wir werden sehen ,aus Sicherheitsgründen nachvollziehbar.

 

Ich lese das nur Starthelfer einen Helm tragen müssen,nicht Personen die im Schlussbogen stehen und etwas am Pferd machen.

Mittwoch 10 Juli 14:38 Uhr
author

Hombre

Themen: 0
Beiträge: 612
Andreas Gruber schreibt:

News Trab, 09.07.2024

(hvt-press) Die Rennleitung weist ausdrücklich darauf hin, dass der unbefugte Aufenthalt auf und neben (innen) dem Geläuf während einer Rennveranstaltung eine Ordnungswidrigkeit darstellt (§ 135, Abs. 2 u TRO). Dies gilt auch für Feststellungsprüfungen.

Ausnahmen bestehen für unterstützendes Stallpersonal (Scheckdienst u.ä.) sowie für Starthelfer, die das Geläuf unmittelbar nach dem Start nach außen oder in den Innenraum verlassen müssen.

Die Starthelfer müssen mit geschlossenem Schutzhelm, langer Hose und festem Schuhwerk ausgestattet sein.

Die Rennleitung kann die Inanspruchnahme eines Starthelfers genehmigen. Beim Bänderstart wird die Genehmigung nur für das in der jeweiligen Bändergruppe äußerste Gespann erteilt (Durchführungsbestimmungen zur Startordnung gem. § 81 TRO).

Verstöße gegen vorgenannte Bestimmungen ahndet die Rennleitung als Verstoß gegen § 75, Abs. 1 TRO (Nichtbefolgen einer Anordnung der Rennleitung).

Kann ich nur sagen:HOHLER AKTIVISMUS !!!!!!!

Mittwoch 10 Juli 15:10 Uhr
author

DerBerliner

Themen: 6
Beiträge: 866

Finde ich nicht. Kleidungsvorschriften eventuell etwas zu überarbeiten. Aber dass dieses unsagbare an den Start führen kontrolliert und weitestgehend unterbunden wird finde ich mehr als nur notwendig. Wenn ein/e Fahrer/in/Reiter/in sich den Start nicht zutraut, weil das Pferd zu heiss ist, dann sollte man zurückziehen. Wenn da jemand auf der Bahn rumhüpft, ist das bestenfalls ein zusätzlicher Stress- und Unsicherheitsfaktor für alle Starter. Und irgendwie wird das ja auch hauptsächlich von einem Team gemacht ...

Mittwoch 10 Juli 16:49 Uhr
author

Jessir

Themen: 8
Beiträge: 179

dass der unbefugte Aufenthalt auf und neben (innen) dem Geläuf

 

Also hatte Zaungast seinerzeit doch recht 😁😁

Laß Dir die Fahrkosten nach Berlin zur Verhandlung beim HVT  wiedergeben.

Donnerstag 11 Juli 15:14 Uhr
author

Frascati

Themen: 1
Beiträge: 412

Würden sich alle so vorbildlich verhalten wie MG und RH, bräuchte es keine Hinweise der Rennleitung. Beide hatten bei der Pöbelei auf dem Geläuf Helme auf, was man zweifelsfrei vor laufender Kamera sehen konnte!

Samstag 13 Juli 22:31 Uhr
author

Light my Life

Themen: 0
Beiträge: 117
Martina_SR schreibt:

Betrifft das jetzt unterstützendes Stallpersonal nicht?

Nur bei Bänderstarts

Samstag 13 Juli 22:34 Uhr
author

Light my Life

Themen: 0
Beiträge: 117
Peter Neuss schreibt:

Mancher ist mit kurzer Hose und Schlappen professioneller, als Andere mit Uniform.

Schrecklich, dieser Zwang und diese Bürokratie.

Ja, Sicherheit steht immer auf 1, der gesunde Menschenverstand allerdings auch.

Oder diktieren die Versicherungen unser Verhalten?

 

Es geht um die Bänderstarts und nicht mal eben was am Pferd machen.  Ich finde es richtig und vorallem mal bevor etwas passiert.  

Sonntag 14 Juli 10:46 Uhr
author

Peter Neuss

Themen: 8
Beiträge: 874
Light my Life schreibt:
Peter Neuss schreibt:

Mancher ist mit kurzer Hose und Schlappen professioneller, als Andere mit Uniform.

Schrecklich, dieser Zwang und diese Bürokratie.

Ja, Sicherheit steht immer auf 1, der gesunde Menschenverstand allerdings auch.

Oder diktieren die Versicherungen unser Verhalten?

 

Es geht um die Bänderstarts und nicht mal eben was am Pferd machen.  Ich finde es richtig und vorallem mal bevor etwas passiert.  

Danke für den Hinweis. Das war für mich nicht erkennbar.

Sonntag 14 Juli 11:19 Uhr
author

Tino

Themen: 52
Beiträge: 1569

Irgendwo hat Peter Neuss Peter Neuss  doch recht.

Manche fahren besoffen besser als andere nüchtern. Trotz dem ist ein Alkoholverbot die bessere Wahl. Irgendwie muss man ja auch die "Könner" vor den "Blitzbirnen" schützen, das geht nicht ohne Regeln. Selbstüberschätzung, Wichtigtuerei und auch Ahnungslosigkeit, genau wie eigene Blödheit oder einfach nur Pech gehabt gibt es doch in jeder Lebenssituation.

Sonntag 14 Juli 19:20 Uhr
author

corilo

Themen: 9
Beiträge: 189

Ich vermute die Rennleitung hat nur deswegen auf diese Regelung verwiesen. Weil M. Nimczyk das nicht wusste als er 22. Juni während der Qualifikation in Mariendorf auf der Innenbahn Heat gefahren ist.

Und damit sich kein anderer darauf beruft, dass Herr Nimczyk ja nicht bestraft wurde und es daher erlaubt sein müsse, kommt dieser vorsorgliche Hinweis der Rennleitung. 😎

arrow