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Frankreich: Änderung der Mitteilungspflicht für Impfdaten
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Freitag 21 Mai 16:40 Uhr
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Andreas Gruber

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Beiträge: 2968

News Trab, 21.05.21

 

(hvt-press) Für alle Pferde, die ab dem 1. Juni 2021 an Rennen in Frankreich teilnehmen, gilt bezüglich der Impfungen folgende Mitteilungspflicht:


Für Trainer ohne Infonet-Konto:

Eine Kopie der vollständigen Impfungen gegen Influenza und Herpes muss vor Nennungsschluss per E-Mail an courses@letrot.com gesendet werden.

Pferde, deren Impfungen vor Nennungsschluss nicht mitgeteilt wurden, sind nicht startberechtigt

Für Trainer mit einem Infonet-Konto:

Die Impfdaten können ab dem 1. April 2021 in der Impfdatenbank von Infonet auf der Registerkarte "Gestion des vaccination" eingetragen werden

·       Alle Impfdaten gegen Influenza oder zumindest die der seit dem 1. Januar 2017 durchgeführten Impfungen müssen registriert werden

·       Alle Impfdaten gegen das Equine Herpes-Virus oder zumindest die der seit dem 1. September 2018  Impfungen durchgeführten müssen registriert werden.

 Bei einer korrekten Eintragung der Impfhistorie in der Datenbank entfällt die Zusendung der Impfdaten per E-Mail bis zum Nennungsschluss.

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