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Autor | Beitrag |
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Freitag 14 Oktober 15:54 Uhr | |
Kann mir jemand erklären wie der Zeitraum der Fahrverbote festgelegt wird? Ich konnte bisher kein Konzept feststellen. Die TRO sagt dzu nur: § 117 Abs. 2 "Die zeitliche Festsetzung eines Fahrverbotes erfolgt durch den HVT. Sie ist unanfechtbar." Einmal ist eine Strafe aus dem August mit Fahrverbot im Oktober festgelegt, ein anderes Mal ist eine Strafe aus dem September auch mit Fahrverbot im September festgelegt. Kann man das mit dem HVT verhandeln? "ja, ne. Sepember passt mir gerade nicht, lass uns mal Oktober machen." Oder macht das der HVT wie er gerade lustig ist? "Och, den Fahrer können wir leiden, machen wir ein Fahrverbot wo wenig Renntage sind" Oder noch bessser: " machen wir ein Fahrverbot in einem Zeitraum wo Renntage auf Rennbahnen sind, auf denen der bestrafte Fahrer normalerweise gar nicht startet". Kann jemand Licht ins Dunkel bringen, sehe ich Gespenster wo gar keine sind? Vielen Dank |
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Freitag 14 Oktober 20:34 Uhr | |
Es was einmal, da begann das Fahrverbot exakt 4 Wochen nach Ordnungsbeschluss. Sollte das heute anders sein, habe ich als Laie etwas übersehen.
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Samstag 15 Oktober 14:38 Uhr | |
Die Zeiten scheinen definitif vorbei zu sein. Das hier sieht doch eher willkürlich aus. |
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Samstag 15 Oktober 15:00 Uhr | |
Mein lieber Peter, wir kennen uns ja jetzt schon eine Weile. Wenn Du ein Laie bist, was bin dann ich? |
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Montag 17 Oktober 10:09 Uhr | |
Hier gibt es mittlerweiloe drei Variationen. Das "normale" Fahrverbot, welches ca. 4 Wochen nach dem Vorfall verhängt wird, dann das Fahrverbot wegen Peitschmissbrauch, ca. 7-12 Tage nach dem Vorfall und das Fahrverbot nach einem Dopingurteil. |