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Autor | Beitrag |
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Dienstag 18 Juli 11:44 Uhr | |
News Trab, 18.07.23 (hvt-press) Seit einem knappen Jahr sind nun die Durchführungsbestimmungen zum Peitschengebrauch in Kraft. Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Grundsätzlich lässt sich konstatieren, dass der gewünschte Effekt erzielt wird. Ein Großteil der Aktiven, der schon vor den Regeländerungen diszipliniert war, war gewillt und in der Lage, sich rasch auf die neuen Bestimmungen umzustellen. Die Zeiten haben sich geändert. Auch die Verantwortlichen und Akteure im deutschen Trabrennsport haben mittlerweile eine andere Sicht auf die Dinge. Das Thema „Animal Welfare“ spielt eine weitaus größere Rolle als noch vor einigen Jahren. Dennoch wird der deutsche Trabrennsport weiterhin unter kritischer Beobachtung der Veterinärämter, von Tierschutzverbänden, der Medien und der breiten Öffentlichkeit stehen. Deshalb ist es unerlässlich, jetzt nicht nachzugeben, sondern vielmehr den nächsten Schritt zu gehen, um sich den schwedischen Gegebenheiten, die Vorbildcharakter besitzen, anzupassen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass auch alternative „Motivationshilfen“ neben dem vorschriftswidrigen Gebrauch der Peitsche, wie das Schlagen mit den Leinen, das Boxen, Drücken und Schieben in der Schweifregion sowie das Reißen mit der Leine (Kinnhaken) untersagt sind. Die Rennleitung ist angehalten, entsprechende Verstöße konsequent zu ahnden, auch mit Fahrverboten wie bei den Peitschenvergehen. Unverändert herrscht eine dreimonatige Bewährungsfrist, während der Wiederholungsfälle mit zwei- oder mehrfachem Straftarif belegt werden. Im Hinblick auf anstehende Großereignisse wie das Derbymeeting seien die Aktiven daran erinnert, dass Fahrverbote bei einem Verstoß gegen o.g. Durchführungsbestimmungen grundsätzlich unmittelbar nach Ablauf der Berufungsfrist in Kraft treten und auch während Zucht- und Grupperennen vollzogen werden. Die Durchführungsbestimmungen gelten ausdrücklich auch für C-Bahn-Veranstaltungen. |
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Dienstag 18 Juli 11:56 Uhr | |
Na, das ist ja toll! Was mir fehlt, wie darf ich ein Pferd denn noch "vorwärts fahren"? "Lauf Pferdchen, lauf"!? Geht ja auch nicht, dann bekomme ich ja eine Strafe wegen "Lärmens im Rennen"! Beim Peitschengebrauch gehe ich auf jeden Fall mit, aber ansonsten sollte man die Kirche im Dorf lassen! Da wird es bei einigen sehr etablierten Fahrern mal so richtig Strafen hageln!! |
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Dienstag 18 Juli 13:47 Uhr | |
Genau jetzt wollen sich der HVT und die Rennleitungen davor schützen dass es wohl ja keinen Ärger gibt wenn grosse und kleine Besitzer auf ihre Fahrer in Berlin verzichten müssen.Es sollte mal deutlich verglichen werden was Berufsreiter auf grossen Turnieren so auf ihren Schützlingen treiben da sind wir schon weit voraus. |
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Dienstag 18 Juli 14:03 Uhr | |
Thomas Welsing schreibt: Das ist eine schlechte Taktik den Pferdesport an anderer Stelle anzuklagen. Die Pferdeleute insgesamt müssen darauf achten. Die breite Öffentlichkeit unterscheidet hier auch nicht. Und hier schliesse ich den Amateur- und Freizeitsport mit ein. |
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Samstag 22 Juli 15:46 Uhr | |
Völlig überzogen die geänderten Regeln. Fällt wohl unter "vorauseilender Gehorsam". Und wird nicht diplomatisch angewendet. Nein, von oben Direktive und Druck, hart anzufassen. Ergebnis: auf der mega grossen Bahn Zweibrücken gibts Strafe trotzdem die Peitsche gar nicht mitgeführt wird. Dann eben: zuviel Leine gewedelt ! Zitat: Die haben den Schuss nicht gehört. Wollen das Siechtum noch schneller zum Tod führen. Denke, auch die Bestrafung von G.Lühring in Hoo reichlich hart. |
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Sonntag 23 Juli 21:17 Uhr | |
Heute Berlin ganz seltsam Heiner Christiansen 7 Tage kein Derby Ronald de Beer 7 Tage kein Derby Björn Spangenberg 7Tage kein Derby alle wegen Peitschengebrauch Victor Gentz 3 Tage wegen Peitschengebrauch. Der kleine wichtige Unterschied.Er darf Derby fahren sonst habe ich im Rennfilm KEINEN gesehen. Simon Woudstra und Marciano Hauber sind auch gesperrt. |
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Sonntag 23 Juli 23:59 Uhr | |
Es wurde ja schon letztes Jahr fürs Derby (wohl bei Herrn Tuscher) hier darauf hingewiesen, dass solche Fahrverbote erst nach Rechtskraft vollziehbar sind. Der kleine wichtige Unterschied hilft also allen.
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Montag 24 Juli 00:59 Uhr | |
Einem braucht ein Amateur wie ich den Peitschengebrauch gewiss nicht zu erklären.Einigen anderen aber ev. doch. Peitsche hoch heben, links und rechts am Pferd vorbei rumwedeln, hier und da auch mal anticken, das sieht teilweise wild aus. Aber mehr nicht. Pferde können ohne den Kopf zu bewegen sehr weit nach hinten gucken. Die Gradzahl habe ich im Moment nicht zur Hand. Das hat schon eine Wirkung. Da gibt es andere Experten, die können fast aus dem Handgelenk exrem hart zudreschen. Fällt kaum jemals auf. Ich habe irgendwann mal gelernt das eine Peitsche nicht länger als 100 cm sein darf. Höhrt sich nicht viel an, ist es auch nicht. Sehr oft habe ich gesehen das Peitschen mitgeführt wurden die etwa so lang waren wie meine Frau groß ist. Sie ist nicht die größte, aber gewiss nicht kleinwüchsig. Da kann ich mich an keine einzige Beanstandung erinnern. Einige male habe ich erlebt wie im Handel Peitschen getestet wurden. Die müssen richtig "ziehen", dürfen also nicht zu hart sein. Ach, lass es lieber, tippst dich nur in Rage. |
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Montag 24 Juli 09:23 Uhr | |
Verstehe die Unterschiedlichen Strafen nicht, der eine bekommt 50€ kein Fahrverbot, der andere 100€ und Fahrverbot, andere wieder 200€ und Fahrverbot |
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Montag 24 Juli 09:34 Uhr | |
Lothar Brauckmann schreibt: Ich glaube 200 sind für Peitsche und 100 für Leine. |
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Montag 24 Juli 09:54 Uhr | |
Das ist der Zuschlag für Wiederholungstäter. |
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Montag 24 Juli 10:02 Uhr | |
Beim Wiederholungstäter verdoppelt sich auch das Fahrverbot. |
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Montag 24 Juli 11:20 Uhr | |
....das verwenden des wortes 'täter' in diesem zusammenhang zeigt schon auf, wo wir in dieser gesellschaft angekommen sind...in absehbarer zeit wird man höchstwahrscheinlich zum 'täter', wenn man bsw. nicht gendert... ....im osten wollte man uns damals einbleuen, "den kapitalismus" zu überholen ohne ihn einzuholen und anderen schwachsinn...viele menschen hatten angst, ihre meinung dazu offen kundzutun....heute ist die rolle rückwärts schon geglückt... |
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Montag 24 Juli 11:32 Uhr | |
Vorschlag wie man das anders sagen soll?
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Montag 24 Juli 11:42 Uhr | |
Im Wiederholungsfall verdoppelt sich... zB Täter hat was mit Strafrecht zu tun, nach meiner Meinung. |
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Montag 24 Juli 12:28 Uhr | |
Bei den Strafen ist man Opfer |
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Montag 24 Juli 13:13 Uhr | |
Zu meiner aktiven Zeit nahm man die Geldstrafen auf die leichte Schulter,denn das Geld kam in die Rentenkasse beim CTB,und somit den Trainern i.Ruhestand zu Gute.Ist das immer noch so??? |
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Montag 24 Juli 13:19 Uhr | |
Hans Gunnar Zumpe-Stierstorfer schreibt: In Berlin war das auch so, ist nach meinen Informationen aber schon lange nicht mehr der Fall! |
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Montag 24 Juli 13:24 Uhr | |
Früher wurden die Strafen auch den Dotationen angepasst! Wenn du heutzutage ein Rennen gewinnst und EUR 100,00 an Strafe bezahlst, dann zahlst du als Trainer drauf! Ganz zu Schweigen bei EUR 200,00! Aber ist ja kein Problem, die haben es ja... |
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Montag 24 Juli 14:49 Uhr | |
Lanti schreibt:
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Montag 24 Juli 15:03 Uhr | |
Das Strafrecht steht für das StGB, wo es ausschließlich um Vergehen und Verbrechen geht, die entsprechend sanktioniert sind! Es bedeutet nicht das Recht zu Strafen wie es evtl. abgeleitet werden könnte. Daher ist der Begriff "Täter"dem Strafrecht vorbehalten und hat im Sport nichts zu suchen! Wird oft fälschlich benutzt, gefällt mir persönlich aber gar nicht. Aber egal, wollte es nur klar stellen, gibt Schlimmeres! |