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Derby-Meeting 2022, Tag 1
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Sonntag 07 August 07:36 Uhr
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Mille

Themen: 9
Beiträge: 1034

5. Rennen DW und VW nicht getroffen. Wie hoch sind die Jackpots? 

Wurde gestern drüber diskutiert, habe aber die Zahlen nicht mehr im Kopf  😎😎 Bier sei Dank 🍻

Und wie hoch war der Umsatz gestern?

Sonntag 07 August 08:25 Uhr
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Anegio

Themen: 15
Beiträge: 685
Mille schreibt:

5. Rennen DW und VW nicht getroffen. Wie hoch sind die Jackpots? 

Wurde gestern drüber diskutiert, habe aber die Zahlen nicht mehr im Kopf  😎😎 Bier sei Dank 🍻

Und wie hoch war der Umsatz gestern?

Dreier Jackpot 2133,51 €

Vierer Jackpot 946,48 €

Sonntag 07 August 08:27 Uhr
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kolomaznik

Themen: 13
Beiträge: 538
hotplayboy schreibt:
severin schreibt:
BausW schreibt:

Ist ja richtig, das Herbert Tuscher bestraft wird, aber ist das nötig das Fahrverbot ab dem 15.8 in Kraft treten zu lassen? Sonst tritt das auch erst 4 Wochen später in Kraft?

Hr.Spieß hat extra erwähnt, wer heute gegen die Regel verstößt steht am Derbywochenende am Zaun .

Mehr als ansagen kann man es nicht

Der Spieß ist ein Vollstreicher und die TRO ist ein Witz! 

Als Kommentator/Moderator war er besser :)

Sonntag 07 August 08:43 Uhr
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Fantom

Themen: 3
Beiträge: 151
Gunni schreibt:

6. Rennen:
Tuscher, Herbert: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, Abs. 2 g TRO)(Fahrverbot v.15.8.bis28.8.2022) 200 EUR - 14 Tg. Fahrverbot

In der HVT-Starterliste für das Stutenderby 2022 wird Herbert Tuscher als Fahrer von Gri My Dream (12) angegeben.

https://www.hvtonline.de/bm/starter/20220820/

Sonntag 07 August 09:24 Uhr
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Gunni

Themen: 15
Beiträge: 628

Fantom Fantom  kann ja nur falsch sein, Vecchione darf ja auch nicht fahren und ist angegeben.

Alles nur Wahnsinn und deshalb macht es auch keinen Spaß mehr

Sonntag 07 August 09:28 Uhr
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Carola Reckzeh

Themen: 14
Beiträge: 793
Gunni schreibt:

 

Wieso diese Unterschiede bei den Strafen (der eine muss zahlen plus Fahrverbot, der andere nur nur Geldstrafe)?

6. Rennen:
Tuscher, Herbert: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, Abs. 2 g TRO)(Fahrverbot v.15.8.bis28.8.2022) 200 EUR - 14 Tg. Fahrverbot
7. Rennen:
Gläser, Andreas: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, Abs. 2 g TRO) 100 EUR
10. Rennen:
Vecchione, Roberto: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, Abs. 2 g TRO) (Fahrverbot v.15.8. bis28.8.2022) 200 EUR - 14 Tg. Fahrverbot
11. Rennen:
Bot, Robbin: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, Abs. 2 g TRO) 200 EUR

Auf der HVT-Seite wurde veröffentlicht, dass pro 100 € ein siebentägiges Fahrverbot dazu kommt🤷🏼‍♀️

Sonntag 07 August 09:31 Uhr
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Gunni

Themen: 15
Beiträge: 628
Carola Reckzeh schreibt:
Gunni schreibt:

 

Wieso diese Unterschiede bei den Strafen (der eine muss zahlen plus Fahrverbot, der andere nur nur Geldstrafe)?

6. Rennen:
Tuscher, Herbert: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, Abs. 2 g TRO)(Fahrverbot v.15.8.bis28.8.2022) 200 EUR - 14 Tg. Fahrverbot
7. Rennen:
Gläser, Andreas: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, Abs. 2 g TRO) 100 EUR
10. Rennen:
Vecchione, Roberto: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, Abs. 2 g TRO) (Fahrverbot v.15.8. bis28.8.2022) 200 EUR - 14 Tg. Fahrverbot
11. Rennen:
Bot, Robbin: Unvorschriftsmäßiges Verhalten im Rennen (§ 84, Abs. 2 g TRO) 200 EUR

Auf der HVT-Seite wurde veröffentlicht, dass pro 100 € ein siebentägiges Fahrverbot dazu kommt🤷🏼‍♀️

Genau das regt mich so auf, wo ist das Fahrverbot für Bot und Gläser?

Sonntag 07 August 09:39 Uhr
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Alice

Themen: 0
Beiträge: 18

Vor allem ist bei R. Bot ja schon ein Wiederholungsfall....

Sonntag 07 August 09:41 Uhr
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Mille

Themen: 9
Beiträge: 1034
Anegio schreibt:
Mille schreibt:

5. Rennen DW und VW nicht getroffen. Wie hoch sind die Jackpots? 

Wurde gestern drüber diskutiert, habe aber die Zahlen nicht mehr im Kopf  😎😎 Bier sei Dank 🍻

Und wie hoch war der Umsatz gestern?

Dreier Jackpot 2133,51 €

Vierer Jackpot 946,48 €

Danke 🙏🏿. Höhe ist ja nicht dolle 🤨

Sonntag 07 August 09:54 Uhr
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Georg Schober

Themen: 6
Beiträge: 141
Carola Reckzeh schreibt:
Auf der HVT-Seite wurde veröffentlicht dass pro 100 € ein siebentägiges Fahrverbot dazu kommt🤷🏼‍♀️

Wo steht das auf der HVT Seite? Ich habe es nicht gefunden.

Aber dafür in der aktuellen TRO vom 1. August 2022 in den Durchführungsbestimmungen zum Peitschengebrauch

Wird eine Strafe wegen unvorschriftsmäßigen:

Gebrauchs der Peitsche verhängt, muss das

betreffende Pferd auf Anordnung der Rennleitung

vom Rennbahntierarzt des Veranstalters untersucht

werden. Werden Abdrücke oder Striemen gefunden,

die mit dem Gebrauch der Peitsche in Verbindung

gebracht werden können, hat der Rennbahntierarzt

hierüber ein Protokoll zu erstellen und es dem HVT

unverzüglich zu übermitteln.

 

Hat die Rennleitung den Bahntierarzt eingeschaltet? Ergebnis der Untersuchung?

Sonntag 07 August 10:23 Uhr
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Burkhard Grell

Themen: 3
Beiträge: 1122

 

 

https://www.hvtonline.de/dynpdf/hvtmsg.php?textid=299

Sonntag 07 August 10:50 Uhr
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Georg Schober

Themen: 6
Beiträge: 141

Danke für die Fundstelle!

 

Sonntag 07 August 11:04 Uhr
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Karin Walter-Mommert

Themen: 7
Beiträge: 603

Herr Schober,

Sie hatten absolut Recht, bin verrutscht..zu spät und auf dem Handy recherchiert.

§ 119 - Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Rennleitung

1. Gegen Entscheidungen der Rennleitung als Rechtsorgan ist das Rechtsmittel der Berufung zum Rennausschuss gegeben.

2. Die Einlegung der Berufung hat aufschiebende Wirkung. Dies gilt nicht bei Entscheidungen der Rennleitung gem. § 141 Abs. 1 b) Ziff. 2 TRO.

3. Die Berufungsfrist beträgt eine Woche ab Veröffentlichung in den Verbandsmitteilungen.

 

 

 

 

 

Sonntag 07 August 11:04 Uhr
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Karin Walter-Mommert

Themen: 7
Beiträge: 603

Herr Schober,

Sie hatten absolut Recht, bin verrutscht..zu spät und auf dem Handy recherchiert.

§ 119 - Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Rennleitung

1. Gegen Entscheidungen der Rennleitung als Rechtsorgan ist das Rechtsmittel der Berufung zum Rennausschuss gegeben.

2. Die Einlegung der Berufung hat aufschiebende Wirkung. Dies gilt nicht bei Entscheidungen der Rennleitung gem. § 141 Abs. 1 b) Ziff. 2 TRO.

3. Die Berufungsfrist beträgt eine Woche ab Veröffentlichung in den Verbandsmitteilungen.

 

 

 

 

 

Sonntag 07 August 11:50 Uhr
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Tino

Themen: 52
Beiträge: 1569

Es kann doch nicht sein das man gegen so eine schwerwiegende Entscheidung, wie ein Fahrverbot im Derby, als Betroffener nicht vorgehen kann. In einer Demokratie kann ich doch gegen Alles eine Berufung aussprechen. Vom Apfelklau bis zum Mord.

Sonntag 07 August 11:57 Uhr
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Tino

Themen: 52
Beiträge: 1569

Soeben im Traber-Talk widerlegt. Gegen jede Strafe kann Berufung eingelegt werden. Wurde gestern auch von Herrn Tuscher gemacht.

Sonntag 07 August 15:00 Uhr
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Gambler

Themen: 5
Beiträge: 2459

Jetzt stellt sich nur die Frage wann die Berufungsverhandlung stattfindet.

Sonntag 07 August 15:45 Uhr
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Tino

Themen: 52
Beiträge: 1569

Müsste auf Grund der Dringlichkeit eigentlich schnell gehen. Bei normalem Zeitablauf etwa mit dem nächsten Regierungswechsel.

Sonntag 07 August 16:13 Uhr
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Georg Schober

Themen: 6
Beiträge: 141
Karin Walter-Mommert schreibt:

Herr Schober,

Sie hatten absolut Recht, bin verrutscht..zu spät und auf dem Handy recherchiert.

§ 119 - Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Rennleitung

1. Gegen Entscheidungen der Rennleitung als Rechtsorgan ist das Rechtsmittel der Berufung zum Rennausschuss gegeben.

2. Die Einlegung der Berufung hat aufschiebende Wirkung. Dies gilt nicht bei Entscheidungen der Rennleitung gem. § 141 Abs. 1 b) Ziff. 2 TRO.

3. Die Berufungsfrist beträgt eine Woche ab Veröffentlichung in den Verbandsmitteilungen.

 

 

 

 

 

Ich lese längere Gesetzestexte auch viel lieber am großen Bildschirm und selbst da übersieht man gelegentlich zunächst etwas.

Jedenfalls kann Tuscher sein Pferd jetzt auch im Endlauf fahren.

Montag 08 August 08:03 Uhr
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Thomas Welsing

Themen: 1
Beiträge: 427

Ich kann es wirklich nicht mehr kapieren dass ein TRAINERSOHN diesem Berufsstand so fertig macht.

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