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Autor | Beitrag |
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Samstag 06 August 19:35 Uhr | |
Ich hatte mich verschrieben und meinte statt "auch", "nicht". sorry. |
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Samstag 06 August 19:35 Uhr | |
ich glaube(!) in Österreich sind Zuchtrennen von Sperren ausgenommen. Ist ev. in D auch so? 🤠 |
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Samstag 06 August 19:37 Uhr | |
Laut Rennbericht bis 28.08. Fahrverbot. Dann wird das Pferd von Holger Ehlert auch jemand anderes Fahren müssen . |
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Samstag 06 August 19:40 Uhr | |
Ich meine auch es gab/gibt eine Ausnahme für die Teilnahme in Zuchtrennen. |
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Samstag 06 August 20:07 Uhr | |
severin schreibt: Wie man sieht muss man doch nur "Systemrelevant" sein, um kein Fahrverbot zu bekommen. Das Rennen war sogar doppelt so hoch dotiert wie die Derby-Vorläufe. An Herrn Tuschers Stelle würde ich mir doch etwas verschaukelt vorkommen. |
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Samstag 06 August 20:17 Uhr | |
corilo schreibt: Und das ist mit ein Grund warum viele dem Sport den Rücken zudrehen. Keine klare Linie bei Strafen.... Etweder alle gleich oder gar nicht, aber nicht der eine so und der andere so.... |
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Samstag 06 August 20:51 Uhr | |
Wer heute gegen eine Regel verstößt, darf heute, morgen und übermorgen nicht anders behandelt werden. Rot ist rot und grün ist grün. Im Januar und im Dezember immer noch.
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Samstag 06 August 21:26 Uhr | |
severin schreibt: Wie wurde das bekannt gemacht? Kennt jemand den genauen Wortlaut? Wurde das nur auf die Derbyvorläufe beschränkt? Früher gab es die Ausnahme für Zuchtrennen; jetzt habe ich das in der aktuellen Trabrennordnung nicht mehr gefunden. Soll das bei Tuscher Peitschenmissbrauch oder die Anwendung nicht fahrsportrechter Mittel gewesen sein? |
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Samstag 06 August 21:28 Uhr | |
Bei aller Sympathie für Herrn Tuscher, die Strafe ist schon sehr hart, aber die Ansage von Herrn Spieß war eindeutig. |
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Samstag 06 August 21:40 Uhr | |
Georg Schober schreibt: Ch Pellander hatte ein Interview mit Hr Spieß,da wurde über die strengere Peitschenregel gesprochen. Hr.Spieß zeigte wie die Peitsche nur noch geführt werden darf,und das auch jeder Handkontakt mit dem Pferd ,sowie Leine in einer Hand verboten ist. Handkontakt und Leine in einer Hand bin ich gespannt wie das geregelt wird. Denn dann müssten auch Peitsche nach oben strecken,oder dem Pferd vor Freude auf das Hinterteil klopfen eine harte Strafe zur folge haben. |
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Samstag 06 August 21:45 Uhr | |
Hatte mir bei dem Finish von Bayard gedacht,da wirst du wihl am Derbytag am Zaun stehen.Gab es schliesslich in Grossaifnahme und Zeitlupe,dazu unnötigda Keytothehill knapp ,aber sicher gewann.Von Herrn Tuscher habe ich nichts gesehen,lag es an der Kameraführung,war es nicht im Bilde?
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Samstag 06 August 21:48 Uhr | |
Ab 1:02:30 kommt das Interview und ab 1:06:30 geht es um den Peitscheneinsatz
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Samstag 06 August 22:10 Uhr | |
Danke für den Link. Kein Fahrer kann verpflichtet sein, das Interview gesehen zu haben. Eine Differenzierung zwischen Derbyvorlauf und sonstigen Rennen wurde nicht erwähnt. Also müsste, (wenn alle Fahrer vorher entsprechend infomiert worden sind) jeder, der an diesem Tag die Peitsche fehlerhaft benutzt hat, für nächstes Wochenende gesperrt werden. Denn wie wir alle wissen sind vor der TRO alle gleich, ob großer Profi oder kleiner Amateur. Nun kann aber jedenfalls Tuscher sofort Rechtsmittel einlegen, die dann nach allgemeinen Grundsätzen aufschiebende Wirkung haben. |
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Samstag 06 August 22:14 Uhr | |
Wenn ich das richtig interpretiere,hat Bot keinen Peitschenverstoß begangen,sondern mit den Händen oder der Leine und Tuscher mit der Peitsche zugeschlagen. Tuscher habe ich nicht gesehen,Bot in Zeitlupe.................. Vielleicht kann morgen ein kurzes Statement folgen,wie die Rennleitung Theorie und Praxis erklärt. |
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Samstag 06 August 23:03 Uhr | |
Labido schreibt: Das Finish von RB sah schon sehr komisch aus... Hände hoch gerissen....Dachte erst: Wieso hängt der jetz Wäsche auf? Vermutete auch erst, dass er erstmal zwei Wochen keinen Dress anziehen wird...
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Samstag 06 August 23:09 Uhr | |
Tuscher fordert sein Pferd um in den Endlauf zu kommen. ER VERPRÜGELT ES NICHT. Hätte er sich nach heutigen Auffassung korrekt verhalten, so hätte er sich nach alter Auffassung 100%, der Schiebung schuldig gemacht. Hätte sein Pferd nicht ausgefahren. Mittlerweile sind wir päpstlicher als der Papst. MMn gehörten weder Bot noch Tuscher bestraft. |
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Sonntag 07 August 00:12 Uhr | |
§ 113 B- Rechtsbehelf 1. Wird ein Ordnungsgeld durch die Rennleitung festgesetzt, kann binnen einer Frist von einer (1) Woche nach Bekanntmachung Beschwerde zum Allgemeinen Rennausschuss eingelegt werden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Konnte jetzt auch keine Ausnahmen für Gruppe 1 Rennen finden, aber es ist auch schon spät... |
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Sonntag 07 August 00:21 Uhr | |
severin schreibt: Der Spieß ist ein Vollstreicher und die TRO ist ein Witz! |
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Sonntag 07 August 06:37 Uhr | |
Wieso diese Unterschiede bei den Strafen (der eine muss zahlen plus Fahrverbot, der andere nur nur Geldstrafe)? |
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Sonntag 07 August 06:55 Uhr | |
Karin Walter-Mommert schreibt: § 113 B betrifft nur Ordnungsgelder, die im Rahmen der mündlichen Verhandlung gemäß §§ 103 ff. der TRO verhängt werden, also weder für Fahrverbote noch für Entscheidungen der Rennleitung. |