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Autor | Beitrag |
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Sonntag 10 Oktober 08:20 Uhr | |
Eine weitere Frage wirft sich auf: wenn Lilly Star am 6.8. eine 3 wöchige Dauergabe mit Omeprazol verordnet bekommen hat, dann wäre sie quasi 3 Wochen so oder so nicht startberechtigt gewesen. Gem. Paragraf 28 Nr 4e darf dem Pferd 3 Tage vor dem Start nichts verabreicht werden. Lilly ist aber gestartet. In Karlshorst und in Gelsenkirchen. |
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Sonntag 10 Oktober 09:46 Uhr | |
Aufgrund des Hinweises von Andy Schwarz auf Dopingbestimmung (Text war mir auch nicht bewusst😒) dürfte klar sein, dass sowieso kein Doping vorliegt da tierärztlich indizierte Therapie. Selbstverständlich ist anzunehmen, dass die 72 h ausgesetzt wurde. An dererseits widersprechen sich die Bestimmungen hier selber, würde so mancher Richter wahrscheinlich auch so sehen.
Da nun die Anforderungen von PETA hier ins Spiel gebracht werden und als Maßstab herhalten sollen, bin ich raus aus diesem Thread. N icht mehr akzeptabel |
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Sonntag 10 Oktober 15:52 Uhr | |
Christina Hempel schreibt .....dann sollte die gefundene Menge nah an der Nachweisgrenze liegen. da unterliegen sie vmtl. einem Irrtum. nachweisgrenze liegt in köln wo ? Und Nachweis in Schweden ist NICHT gleich Karenzzeit Das wars aber endgültig. Diskussion überflüssig da tierärztliche Medikation. |
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Sonntag 10 Oktober 16:55 Uhr | |
Christina Hempel schreibt: Genau so und nicht anders! Ein Pferd mit diagnostizierten und medikamentös behandlungsbedürftigen Magenproblemen zu arbeiten und dann auch noch zu starten halte ich für tierschutzrelevant!
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