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Autor | Beitrag |
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Sonntag 22 Oktober 11:38 Uhr | |
Die Satzung kennt mW keine Betragsgrenze, die Zustimmungspflicht auslösen würde. Aber da es sich wahrscheinlich nicht um eine Position handelt, sondern zahlreiche (Hotel, Bankett, Restaurants, Ausflüge etc.), sind die einzelnen Beträge wahrscheinlich selbst bei einem konkret bekannten Grenzbetrag außerhalb der Satzung individuell unkritisch. Dass man als nationaler Verband irgendwann verpflichtet ist, die Konferenz abzuhalten, ist verständlich. Dass diese dann in keiner Form dem nationalen Sport zugänglich gemacht und irgendwie verwertbar gemacht wurde, kann aber gar nicht genug kritisiert werden. Die im Raum stehenden Aufwendungen dafür sind in einem völlig normalen Rahmen. Es stehen andere Beträge in der HVT-GuV bzw. dem Haushaltsplan 2023, die man als Mitglied mal kritisch hinterfragen sollte. |
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Sonntag 22 Oktober 15:54 Uhr | |
Kann man eigentlich im Nachwege Forderungen an inkompetente Verantwortliche stellen? Ich meine schließlich wird der Exminister Scheuer ja auch auf die Rückerstattung einiger Milliarden geprüft(wäre schon schön wenn er wenigstens sein Schmiergeld zurückzahlen müsste...) |