Forum

Willkommen zum Forum!

Bärenstarke Gäste
Autor Beitrag
Freitag 18 April 23:25 Uhr
author

Jessir

Themen: 8
Beiträge: 204
Karin Walter-Mommert schreibt:

Hab ich- Dini! Sie auch?

Und das Gehör bezieht sich auf die Verhandlungen vorm Rennausschuss, Jessir.

Sie liegen mit ihrer Behauptung daneben. Wie sagte man vor einiger Zeit dazu: RTFM

In diesem Fall die TRO. Ich helfe gern, auch stellvertretend für Herrn Albrecht: #111.

Und : auch die RL ist ein Rechtsorgan lt. TRO und nicht nur der Rennausschuss

Samstag 19 April 09:06 Uhr
author

Georg Schober

Themen: 7
Beiträge: 173

Ich ergänze schnell noch, um alle Klarheiten zu beseitigen :wink:

§ 96 - Rechts- und Ermittlungsorgane

1. Rechtsorgane sind:

a) Rennleitung,

b) Rennausschüsse,

c) Schiedsgericht.

2. Ermittlungsorgan ist der HVT. 

Und danke an Jessir und Google. Ich weiß jetzt, was RTFM bedeutet.

Wir Juristen sagen etwas dezenter: Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnisse.

Sonntag 20 April 17:59 Uhr
author

Karin Walter-Mommert

Themen: 7
Beiträge: 646

Paragraph 122

Verfahren vor der Rennleitung 

122 - Besondere Vorschriften

111 entfällt

 

Die Verhandlung vor der Rennleitung ist nicht öffentlich. Eine Vertretung vor der Rennleitung ist ausgeschlossen. In Ordnungswidrigkeitsverfahren, in denen eine Geldbuße bis zu 200 € zu erwarten ist, kann ein Mitglied der Rennleitung allein die Verhandlung führen. Die Entscheidung fält das Gesamtgremium

Die $$ 106, 107, 110, 114 Abs. 2 bis 5 und 116 TRO finden keine Anwendung. $ 111 TRO gilt nicht bei Feststellungen der Rennleitung, gem. SS 83 ( Verstösse gegen Start- und Fahrordung) und 86 TRO sowie Verwaltungsmaßnahmen der Rennleitung gem. $ 55 TRO.

Sehr gerne lass ich mich belehren, aber ich meine in Erinnerung zu haben, dass mit Abschaffung des Protestsystems Tatsachenentscheidungen getroffen werden sollten.

Wie interpretieren Sie das Herr Schober?

Sonntag 20 April 21:14 Uhr
author

KillerQueen

Themen: 44
Beiträge: 3221

man kann keinen Protest mehr einlegen ? warum ?
das hab ich voll verpasst anscheinend

Sonntag 20 April 21:23 Uhr
author

Carola Reckzeh

Themen: 15
Beiträge: 898

Die Protestregelung wurde schon vor längerer Zeit abgeschafft.

Montag 21 April 07:53 Uhr
author

Georg Schober

Themen: 7
Beiträge: 173

Mein Hinweis bezog sich nur darauf, dass auch die Rennleitung ein Rechtsorgan im Sinne der Trabrennordnung ist.

Ihr Hinweis stellt richtig klar, dass für die Verfahren vor den einzelnen Rechtsorganen verschiedene Verfahrensregeln gelten. Es ist ja auch einsichtig, dass die Rennleitung vor einer Entscheidung nicht abwarten kann, auch wenn der Betroffene vorerst erst noch seinen Rechtsanwalt herbeitelefonieren will und erst dann der endgültige Einlaauf bekannt gegeben werden könnte.

 

 

Montag 21 April 10:25 Uhr
author

Jessir

Themen: 8
Beiträge: 204

Der Anforderung "Rechtliches Gehör" kann natürlich auch ohne Anwalt Genüge getan werden.

Aber Frau Walter-Mommert, was die anhörung vor der RL angeht haben sie doch recht, ich nicht.

Ziehe also Behauptung zurück.

Aber mein  Rechtsempfinden sträubt sich dagegen, dass ohne Anhörung abgeurteilt wird oder werden kann.

In der Praxis wird meist doch angehört, was ja gut ist. Also sozusagen TRO nicht "ausgenutz".

Anderenfalls gäbs vermutlich noch mehr Unwillen.

Montag 21 April 18:12 Uhr
author

Karin Walter-Mommert

Themen: 7
Beiträge: 646

Sehe ich komplett anders, denn die Protestmöglichkeit wurde mit der Begründung Tatsachenentscheid begründet.

Regeln sind Regeln, auch für Funktionäre.

Apropos, vermisse im Rennbericht den Vermerk zur erfolgten Überprüfung. Gegen wen, warum und wieso wie entschieden...

 

Montag 21 April 18:35 Uhr
author

Peter Neuss

Themen: 9
Beiträge: 991
Jessir schreibt:

Der Anforderung "Rechtliches Gehör" kann natürlich auch ohne Anwalt Genüge getan werden.

Aber Frau Walter-Mommert, was die anhörung vor der RL angeht haben sie doch recht, ich nicht.

Ziehe also Behauptung zurück.

Aber mein  Rechtsempfinden sträubt sich dagegen, dass ohne Anhörung abgeurteilt wird oder werden kann.

In der Praxis wird meist doch angehört, was ja gut ist. Also sozusagen TRO nicht "ausgenutz".

Anderenfalls gäbs vermutlich noch mehr Unwillen.

Aus meiner Sicht ist es undenkbar, mit Betroffenen nicht zu sprechen.

Man möchte als Rennleitung die Fahrer und Fahrerinnen auch abholen, in Ausnahmefällen wird die eigene Sicht auch korrigiert.

Montag 21 April 19:11 Uhr
author

Karin Walter-Mommert

Themen: 7
Beiträge: 646

"The regels are the regels"   - 🙄 persönlich war ich nie ein Fan der Abschaffung der Protestverfahren.

 

 

Montag 21 April 21:04 Uhr
author

severin

Themen: 28
Beiträge: 676
Karin Walter-Mommert schreibt:

"The regels are the regels"   - 🙄 persönlich war ich nie ein Fan der Abschaffung der Protestverfahren.

 

 

Tief in uns drinn sind wir alle IBES Fan.

 

Dienstag 22 April 15:08 Uhr
author

Karin Walter-Mommert

Themen: 7
Beiträge: 646

Genau so😂👍- die Gezeichneten erkennen sich - wie bei Loriot-Bonmots dito..🫵🙌🤗 

 

Mittwoch 23 April 07:58 Uhr
author

Jessir

Themen: 8
Beiträge: 204

Noch ne Anmerkung oder vielleicht. Klarstellung:

Protestverfahren und Rechtliches Gehör (Anhörung) sind wohl zwei verschiedene Dinge !

arrow