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Freitag 13 Dezember 15:57 Uhr | |
News Trab, 13.12.2024
(hvt-press) Die Aktiven werden dringend gebeten, die Anträge auf Ausweisverlängerung für das Jahr 2025 inkl. der Versicherungsbestätigung rechtzeitig an den HVT zurückzusenden. Insbesondere für die Teilnahme an den ersten Veranstaltungen der neuen Saison (1. Januar) ist zu berücksichtigen, dass die Starterangaben noch vor dem Jahreswechsel stattfinden und die angegebenen Ausweisinhaber gem. § 72, Abs. 5 TRO zum Zeitpunkt der Starterangabe den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen müssen. Fahrer, deren Verlängerungsantrag (inkl. Versicherung) nicht spätestens bis zum Zeitpunkt der Starterangabe für eine 2025-Veranstaltung vorliegt, können nicht angegeben werden. |